Familien­versicherung: Für Ihre Familie den besten Schutz

  • Familienangehörige kostenlos mitversichern
  • viele Zusatzleistungen für Sie und Ihre ganze Familie

Familienversicherung für Ehepartner, Kinder und Studenten

Die Familienversicherung der Mobil Krankenkasse bietet Ihnen eine optimale und verlässliche Gesundheitsbetreuung und -vorsorge. Wir kümmern uns darum, dass ihre Familie sicher versorgt ist und ihre Kinder gesund groß werden.

Bei der Mobil Krankenkasse sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen in den besten Händen.

Damit Ihre engsten Familienangehörigen rundum gut versorgt sind und den Schutz der Familienversicherung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Sie erwarten Nachwuchs? Dann jetzt schon alles vorbereiten!

zum Antrag für Neugeborene

Sie erfüllen die Voraussetzungen? Dann einfach online den Antrag auf Familienversicherung in unserem Online-Service-Portal stellen.

 

Welche Voraussetzungen gibt es für die kostenlose Familien­versicherung?

  • Voraussetzung ist, dass eine nach deutschem Recht gültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht.
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin darf nicht selbst krankenversichert sein und muss sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
  • Endet die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (durch Aufhebung, Scheidung oder Tod), endet auch die Familienversicherung.

  • Voraussetzung für die Familienversicherung: Ihre Kinder dürfen nicht selbst krankenversichert sein und müssen sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
  • Das Alter und der Berufsstand Ihrer Kinder sind ausschlaggebend. Ihre Kinder können mitversichert werden bis zum vollendeten

    • 18. Lebensjahr.
    • 23. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits erwerbstätig sind.
    • 25. Lebensjahr, wenn sie entweder noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt absolvieren.
  • Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der o.g. Altersgrenzen familienversichert war oder die Familienversicherung nur wegen einer Vorrangversicherung ausgeschlossen war.

Greift die Familienversicherung auch noch während des freiwilligen Wehrdienstes oder eines anderen Freiwilligendienstes Ihrer Kinder? Wir prüfen das individuell. Lassen Sie sich von uns beraten.

Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie sich noch im Studium befinden.

Studenten sind beitragsfrei versichert, wenn sie kein Gesamteinkommen haben, das die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung überschreitet. Leistungen nach dem BAföG werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berechnet. Wird neben dem Studium eine Beschäftigung ausgeübt, fließt das Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Gesamteinkommens jedoch mit ein.

Weitere Informationen für Studierende finden Sie auf unserer Seite "Krankenversicherung im Studium".

Krankenversicherung im Studium

Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz während des Studiums.

  • Eine Familienversicherung ist auch für Stiefkinder möglich. Per Definition ist das leibliche oder angenommene Kind eines Ehegatten bzw. Lebenspartners Stiefkind des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners. Es besteht also keine Verwandtschaft, sondern lediglich eine Schwägerschaft. Stiefkinder können nur dann beitragsfrei in die Familienversicherung, wenn sie im Haushalt des Mitglieds leben oder der Lebensunterhalt überwiegend vom Mitglied aufgebracht wird.
  • Enkel sind leibliche oder angenommene Kinder der eigenen leiblichen oder angenommenen Kinder. Auch bei Enkeln gilt als eine Voraussetzung der gemeinsame Haushalt mit dem Mitglied oder der Lebensunterhalt muss überwiegend vom Mitglied aufgebracht werden.
  • Pflegekinder sind Personen, die mit dem Mitglied durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis verbunden sind und wie Eltern mit Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Die Pflegschaft wird in der Regel vom Jugendamt übertragen. Als Nachweis für den Eintritt in die Versicherung legen Sie bitte die Pflegschaftsurkunde vor.

Selbständige können leider nicht familienversichert werden. Der Grund: Eine Familienversicherung soll nur für schutzbedürftige Personen zustande kommen. Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, werden aufgrund des fehlenden Schutzbedürfnisses also nicht familienversichert.

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein Kind erwarten, haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber beantragen. Während dieser Zeit dürfen beide Elternteile bis zu 30 Stunden (insgesamt also 60 Stunden) beschäftigt sein – das wirkt sich nicht auf den Bezug des Elterngeldes aus.

Wenn Sie bereits vor der Geburt des Kindes durch Ihren Ehepartner beitragsfrei mitversichert waren, bleiben Sie dies auch weiterhin. Das Elterngeld fließt nicht in die Berechnung des zulässigen Gesamteinkommens mit ein.

Weitere Informationen zu den Beiträgen in der Elternzeit finden Sie rechts unter dem Link.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in Elternzeit zu gehen?

Versicherung und Beiträge während der Elternzeit

Wenn Sie über Ihren Ehepartner familienversichert sind und nicht nebenbei arbeiten, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld, da Sie kein eigenständiges Mitglied der Mobil Krankenkasse sind.

Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus, so erhalten Sie Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Weitere Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld für Versicherte erhalten Sie auf unserer Fachseite.

Mutterschaftsgeld

Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen und den Inhalten des Mutterschaftsgeldes.

Die beitragsfreie Familienversicherung können Sie als Angehöriger mit einem Minijob in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.

Für Kinder gilt die beitragsfreie Versicherung dabei weiterhin bis zum 18. Lebensjahr oder bis die Ausbildung beendet ist (maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).

Antrag Neugeborene

Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Melden Sie Ihr Neugeborenes gleich an und wir kümmern uns um den Rest. Den Antrag können Sie hier direkt herunterladen.

Ihr Kind ist noch nicht geboren, aber Sie möchten schon jetzt den Antrag auf Familienversicherung stellen? Füllen Sie den Antrag aus, soweit es Ihnen möglich ist. Wir prüfen diesen umgehend und Sie haben nach der Geburt weniger Aufwand. Sie brauchen dann nur noch die für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte notwendigen Zusatzdaten angeben, die im nächsten Absatz beschrieben werden.

Das Baby ist da, was ist noch zu tun?

Ihr Nachwuchs ist jetzt zur Welt gekommen und Sie haben von uns bereits eine positive Bestätigung zur Familienversicherung erhalten? Die noch fehlenden Angaben zu Ihrem Kind können Sie uns einfach online zukommen lassen. Füllen Sie gleich das Online-Formular aus und wir senden Ihnen innerhalb von maximal 14 Tagen eine elektronische Gesundheitskarte für Ihr Kind zu.

Prüfung des Anspruchs auf Familienversicherung

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Anspruch auf Familienversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung erfolgt immer rückwirkend. Sie erhalten dazu regelmäßig von uns einen Fragebogen mit dem für die Prüfung erforderlichen Zeitraum. 

Wichtig: Bitte geben Sie die im Fragebogen abgefragten Informationen immer mit den für den Zeitraum der Prüfung gültigen Daten an. 

Fragebogen zur Bestandspflege bequem online ausfüllen:

Sie erhalten mit dem Anschreiben zum Fragebogen von uns ein einmaliges Passwort.

  1. Onlineportal über den Link rechts aufrufen 
  2. Passwort und persönliche Daten eingeben
  3. Angaben im Portal prüfen
  4. eventuelle Nachweise oder Änderungen eintragen
  5. absenden!

Alternativ können Sie den Fragebogen zur Familienversicherung per E-Mail bei uns anfordern. Auch wenn Sie oder Ihre familienversicherten Angehörigen heute anderweitig versichert sind, benötigen wir diese Angaben.

E-Mail-Anfrage Familienfragebogen

Familienversicherung auf dem aktuellen Stand? Wir benötigen Ihre Unterstützung!

Ausschlusskriterien

Bei der Familienversicherung für Kinder und Ehepartner gibt es auch Ausschlusskriterien. Der Familienversicherungsschutz greift nicht, wenn das Familienmitglied

  • ein Gesamteinkommen (zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hat, das regelmäßig im Monat 505,00 Euro übersteigt oder
  • eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 538,00 Euro ausübt oder
  • hauptberuflich selbstständig ist.

Es gilt außerdem zu beachten: Übersteigt das Gesamteinkommen eines Elternteils mit höherem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist dieses Elternteil nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.

Ehepartner, die zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren, können für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit leider nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Was tun, wenn die Familien­versicherung endet?

Die Familienversicherung endet für die mitversicherten Kinder und Ehepartner automatisch, wenn die oben beschriebenen Alters- oder Einkommensgrenzen überschritten werden.

In diesen Fällen – und natürlich auch dann, wenn Ihr Versicherungsschutz aus anderen Gründen endet – weisen wir Sie schriftlich darauf hin. Falls Sie dann nicht innerhalb von zwei Wochen einen anderen Versicherungsschutz nachweisen können, greift die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Das bedeutet, dass sich Ihre Mitgliedschaft bei der Mobil Krankenkasse ganz automatisch fortsetzt, ohne dass Sie zunächst etwas dafür tun müssen.

Der Versicherungsbeitrag, den Sie in diesem Fall zahlen müssen, entspricht dann vorerst dem Höchstbeitrag für eine freiwillige Versicherung – und zwar genau so lange, bis Sie uns Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und wir Sie im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung einstufen können. Elternteile und Kinder ab dem 15. Lebensjahr, die Bürgergeld erhalten, sind selbst versicherungspflichtig und können nicht mehr in die Familienversicherung.

Eltern sitzen mit ihren 2 kleinen Kindern am Küchentisch und frühstücken Müsli.

Ihre Vorteile in der Familien­versicherung

Alternativen zur Schulmedizin werden immer beliebter: Gerade für Familien und Schwangere bieten diese schonenden Behandlungsmethoden Vorteile.

Diese Leistungen sind jedoch kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Um Sie dennoch auch bei Naturheilverfahren und alternativen Behandlungsansätzen finanziell unterstützen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei unseren Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie komplette homöopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen im Rahmen der Familienversicherung die Kosten.

Das Angebot umfasst:

  • Ausführliche Anamnese
  • Folgeanamnesen
  • Beratung zum weiteren Therapieverlauf

Die Medizin entwickelt sich ständig weiter und bietet neue, erfolgreichere oder schonendere Behandlungsverfahren. Damit Sie so früh wie möglich von modernen Möglichkeiten der Behandlung profitieren, arbeiten wir mit Experten und spezialisierten medizinischen Einrichtungen und Kliniken zusammen. So bieten wir Ihnen und Ihrer Familie in der Familienversicherung Zusatzleistungen für eine innovative und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.

Die Leistungen umfassen:

  • Ambulante Kinderchirurgie
  • BabyCare Nutrition – Ernährungsanalyse für Paare mit Kinderwunsch
  • BabyCare – Präventionsprogramm zur Frühgeburtenvermeidung
  • Radiochirurgie
  • discovering hands®
  • Venenchirurgie

Vorsorge und Beratung helfen, gesundheitliche Risiken und Krankheiten zu vermeiden und früh zu erkennen, damit wir gemeinsam rechtzeitig gegensteuern können.

Die Leistungen umfassen:

  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder: U10, U11 und J2
  • Zusätzliche Hebammenberatung
  • Gesundheitskurse
  • Gesundheitsreisen mit Ihrer Familie
  • Rotavirenimpfung, Grippeimpfschutz und Reiseimpfungen
  • Hautkrebsvorsorge ab 18 Jahren
  • Sportler-Check-up – sportmedizinische Untersuchung
  • Kostenübernahme für die Hebammen-Rufbereitschaftspauschale
  • Partner-Geburtsvorbereitungskurs

Die Mobil Krankenkasse steht Ihnen von Anfang an zuverlässig zur Seite. Vor und vor allem während der Schwangerschaft profitieren Sie von unseren zusätzlichen Leistungs- und Serviceangeboten.

Die Leistungen umfassen:

  • BabyCare Nutrition (Ernährungsberatung)
  • Exklusive Schwangerenbetreuung: Baby an Bord
  • BabyCare – Präventionsprogramm zur Vermeidung von Frühgeburten
  • Ihre Hebamme – von Anfang an
  • Hebammen-Rufbereitschaft
  • Zusätzliche Hebammenberatung
  • Geburtsvorbereitungskurs für den Partner
  • Homöopathie für Schwangere

Noch Fragen zur Familien­versicherung?

Schreiben Sie uns!

Unsere Vorteile für Familien

Familien profitieren bei uns von verschiedenen Zusatzleistungen wie dem Bonusprogramm, Sportzuschuss und Prämienzahlung. Das zahlt sich für Sie aus und Sie sparen so bis zu 3.400, Euro.

Info zur Pflegeversicherung

Wenn Sie bei der Mobil Krankenkasse gesetzlich versichert oder familienversichert sind, sind Sie automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

bis 2.400 Euro Sportzuschuss

Sportzuschuss zu Gesundheitskursen für die Eltern.

bis 600 Euro im Bonusprogramm

Unser Bonusprogramm belohnt die ganze Familie.

bis 1.200 Euro an Beiträgen zurück

Einfach einen Beitrag zurück wenn man 12 Monate gesund war - ganz ohne Risiko.

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