Korruptionsbekämpfung

Auch im Gesundheitswesen gibt es Missbrauch und Korruption wie Abrechnungsbetrug oder Schwarzhandel mit Gesundheitskarten. In welchem Ausmaß betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen Schäden verursacht, kann nur geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.

Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Um Korruption im Gesundheitswesen verfolgen zu können, haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Aufgabe ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Um zu verhindern, dass bestimmte Berufsgruppen pauschal unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.

Melden Sie uns Ihren Verdacht

Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Nicht jede fehlerhafte Abrechnung bedeutet dabei Betrug oder Korruption, sondern kann auch auf ein Versehen zurückzuführen sein. Eine strafbare Handlung entsteht dann, wenn die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen, nachgewiesen werden kann.

Beschreiben Sie Ihren Verdacht möglichst detailliert

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Angaben über die Identität der Person gegenüber Dritten nur mit deren Genehmigung machen. Dies gilt allerdings nicht im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben. Allerdings zeigen unsere bisherigen Erfahrungen, dass bei anonymen Hinweisen oft wesentliche Fragen offenbleiben, deren Beantwortung für eine Weiterverfolgung des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich sind.

Die Anti-Korruptionsbeauftragte prüft nach Eingang des Hinweises den Sachverhalt sehr sorgfältig und entscheidet nach pflichtgemäßer Prüfung, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist.
Wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergibt, wird der Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie möchten auch für den Fall eines Strafverfahrens in jedem Fall anonym bleiben?

Dann können Sie sich per E-Mail oder in anonymisierter Form per Post an die Korruptionsbekämpfungsstelle wenden.

Wie erreichen Sie unsere Korruptionsbekämpfungsstelle?

Sonja Brix
Compliance-Beauftragte und Anti-Korruptionsbeauftragte der Mobil Krankenkasse
Friedenheimer Brücke 29
80639 München
Telefon: 089 545915-14031
Telefax: 040 3002-914031
E-Mail: Compliance@mobil-krankenkasse.de

Unser Verhaltenskodex

Erfolg beruht auf einer guten Zusammenarbeit mit unseren Versicherten und Geschäftspartnern. Dies erfordert, dass sich alle an gemeinsame Regeln halten und ihre Entscheidungen so treffen, dass die Regeln eingehalten werden.

Unser Verhaltenskodex berücksichtigt neben der Einhaltung von Regeln auch unsere Werte und Prinzipien – Sicherheit, Integrität und Respekt.