Die Pflegeversicherung
Im Fall einer Pflegebedürftigkeit stehen wir Ihnen mit Informationen und einer individuellen Beratung zur Seite.
Inhaltsübersicht
Pflegebedarf? Wir beraten und unterstützen Sie!
- Beratung suchen
- Antrag auf Pflege stellen
- Pflegebedürftigkeit begutachten lassen
- Geeignete Unterstützung wählen
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte ist pflegeversichert.
Pflegebedürftig kann jeder werden – zum Beispiel durch die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls, einer frühkindlichen Schädigung oder im Alter:
- Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb Hilfe anderer benötigt.
- Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtliche sechs Monate bestehen.
Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Mobil Pflegekasse auf der Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). Die Kriterien für die Einstufung sind gesetzlich einheitlich geregelt und bei allen Kassen gleich.
Haben Sie einen Antrag auf Pflege gestellt, erhalten Sie einen vorangekündigten Besuch von einem Mitarbeiter des MD. Der Termin findet im gewohnten Umfeld des Antragstellers statt, also meistens beim Pflegebedürftigen zu Hause.
Geprüft wird, ob und welche Voraussetzungen für die Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Was ist bei Pflegebedürftigkeit zu tun?
- Lassen Sie sich von unserer Pflegekasse beraten. Mit einer Bevollmächtigung können das auch Angehörige oder andere nahestehende Personen für Sie übernehmen.
- Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
- Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MD oder andere unabhängige Gutachter anwesend zu sein.
- Sofern Sie es einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.
- Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) zurückgreifen müssen.
- Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, beraten wir Sie über geeignete Pflegeheime.
- Prüfen Sie, welche Pflegeeinrichtungen für Sie in Frage kommen und vergleichen Sie Angebote und Preise.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Die sechs Bereiche der Begutachtung sind:
- Mobilität
(z. B. Fortbewegen innerhalb der Wohnung, Treppensteigen) - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(z. B. örtliche und zeitliche Orientierung) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) - Selbstversorgung
(z. B. Körperpflege, Ernährung) - Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche) - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Sich beschäftigen)
Bewertung durch den Medizinischen Dienst (MD)
In den einzelnen Kriterien der Bereiche eins bis sechs bewertet der MD die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und vergibt für jedes erhobene Kriterium je nach Schweregrad der Beeinträchtigung Einzelpunkte. Zudem werden die Module im Verhältnis zueinander gewichtet (in Prozent), um körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen in ein Verhältnis zu stellen.
Die Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Ausmaß der Pflegebedürftigkeit | Gesamtpunkteskala |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | 12,5 bis unter 27 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | 27 bis unter 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | 47,5 bis unter 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | 70 bis unter 90 |
5 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Unsere Pflegeberatung
Ganz gleich, ob Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden: immer entsteht für das ganze soziale und familiäre Umfeld eine neue Situation, in der viele Fragen auftauchen.
Wie und wo stelle ich einen Pflegeantrag? Welche Leistungen und Hilfen gibt es? Wie kann alles optimal organisiert werden? In dieser schwierigen Situation hilft Ihnen und Ihrer Familie unser Expertenteam.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Organisation des Tagesablaufs, sichern passgenaue Hilfen und vermitteln Pflegedienste oder Pflegeheime. Die Pflegeberater erstellen mit Ihnen zusammen einen maßgeschneiderten Versorgungsplan und stehen bei der Umsetzung an Ihrer Seite - selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie möchten, kommen wir zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir für Ihre individuelle Situation die bestmögliche Lösung.
Rufen Sie uns an: 0800 255 0800 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über unsere Terminbuchung.
Ambulante Pflege zu Hause
Menschen, die pflegebedürftig sind, möchten meistens auch weiterhin in ihrer Wohnung leben. Für sie ist es am angenehmsten, wenn sie von einem Angehörigen, Freund oder Nachbarn gepflegt werden. Das ist für Pflegebedürftige aber nur mit entsprechender Hilfe möglich. Je nach individuellem Bedarf unterstützen wir mit Sachleistungen, mit Pflegegeld oder einer Kombination aus beidem.
Sachleistungen: Pflege durch einen Pflegedienst
Wenn die tägliche Pflege nicht von freiwilligen Helfern aus dem Familien- oder Bekanntenkreis geleistet werden kann oder diese entlastet werden sollen, können Sie Pflegesachleistungen beantragen:
- Damit ist der Einsatz von Fachpflegekräften gemeint, die direkt mit der Mobil Pflegekasse abrechnen.
- Der Pflegebedürftige erhält also kein Geld, sondern den Gegenwert in Form von professioneller Pflege.
- Dabei können die Einsätze flexibel und in der Anzahl unbegrenzt nach den individuellen Bedürfnissen angefordert werden.
Pflegegeld: Pflege durch private Pflegepersonen
Bei der Unterstützung durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde leisten wir Hilfe in Form von Pflegegeld:
- Dem Pflegebedürftigen steht es dabei frei, ob er das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegeperson weitergibt oder nicht.
- Grundsätzlich gilt Pflegegeld, das an einen Familienangehörigen gegeben wird, im steuerrechtlichen Sinne nicht als Einkommen und muss entsprechend nicht versteuert werden.
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Können private Pflegepersonen aus beruflichen oder anderen Gründen nur einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ermöglicht es die Mobil Pflegekasse, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren:
- Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, hat er daneben einen Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld.
- Der Anteil berechnet sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag.
Wichtig: Beratungseinsätze für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend
Der Beratungseinsatz durch einen Vertragspflegedienst ist für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend. Er dient zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt und nachgewiesen werden. Fehlen diese Nachweise, kann das Pflegegeld gekürzt werden oder wegfallen.
Gut zu wissen: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung abweichend von den Sätzen 1 bis 3 per Videokonferenz. Die erste Beratung muss allerdings zu Hause erfolgen.
Haben Sie einen Brief zur Erinnerung an den Beratungseinsatz erhalten?
- Sie haben bereits einen Termin gemacht? Dann reichen Sie den Nachweis über den Beratungsbesuch schnellstmöglich nach und senden das Formular an uns.
- Sie konnten den Beratungseinsatz aufgrund von Urlaub, Krankheit nicht durchgeführen? Bitte holen Sie den Beratungsbesuch schnellstmöglich nach und senden Sie uns den Nachweis zu.
- Ihr Pflegedienst hat den Termin abgesagt? Bitte vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Der Pflegedienst hat den Nachweis noch nicht an die Mobil Krankenkasse geschickt? Bitte erinnern Sie den Anbieter, das nachzuholen.
- Sie finden keinen Pflegedienst bzw. eine Beratungsstelle? Über unseren BKK PflegeFinder finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe.
Entlastungsbetrag: Unterstützung der Pflege im Alltag
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die vielfach belastenden Situationen, manchmal sind Sie vielleicht sogar mit der Pflege überfordert. Die Mobil Pflegekasse unterstützt Sie mit Leistungen der Betreuung, der Entlastung bzw. der Unterstützung im Alltag.
Den sogenannten Entlastungsbetrag von 125,00 Euro im Monat können Sie individuell für diverse Leistungen einsetzen. Mit dem Entlastungsbetrag können Sie zum Beispiel die Restkosten aus der Tages-, Nacht- oder der Kurzzeitpflege begleichen und ihn außerdem für Betreuungsangebote durch Pflegedienste verwenden.
Weitere Leistungen der häuslichen Pflege
- Verhinderungspflege: Sicherstellung der Betreuung während des Urlaubs der Pflegeperson
- Kosten für Pflegehilfsmittel und sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, die den Alltag erleichtern
- teilstationäre Tages- und Nachtpflege
- Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen
- Pflegekurse für Pflegepersonen
Sie finden die Anträge rund um die Pflege in unserem Online-Service-Portal (OSP) oder als Download am Ende dieser Seite.
Sollten Sie noch nicht im OSP registriert sein, wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen und Vorteile für Sie zusammengestellt.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen der Pflegekasse nutzen.
Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige
Die Nachbarschaftshilfe ist ein Einzelbetreuungsangebot für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörigen zur Bewältigung schwieriger häuslicher Situationen:
- Hauptanliegen der Nachbarschaftshilfe ist es, den Pflegebedürftigen neue soziale Kontakte zu erschließen und Angehörige dabei zu unterstützen, ihre eigenen sozialen Kontakte zu pflegen und Erholungsphasen zu ermöglichen.
- Die Nachbarschaftshilfe stellt somit eine Ergänzung zu Einrichtungen der ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen Hilfen dar.
Wer die Nachbarschaftshilfe erbringen darf und in welchem Umfang, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt:
Vollstationäre Pflege
Nicht immer ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen ganz oder teilweise zu Hause von einem Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn gepflegt werden.
Wenn Sie auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, unterstützen wir Sie mit pflegebedingten Aufwendungen, medizinischer Behandlungspflege und sozialer Betreuung durch das Heimpersonal, maximal jedoch den Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads. Ein eventueller Restbetrag muss von den Pflegebedürftigen selbst geleistet werden.
Wir helfen bei der Suche nach Pflegeunterstützung – Der BKK PflegeFinder
Sie suchen nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Und wollen die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen?
In dem BKK PflegeFinder finden Sie Informationen, Kosten und Vertragspreise sowie Prüfberichte der einzelnen Einrichtungen.