Unsere Satzung

Die Satzungen der Mobil Krankenkasse und der Betriebskrankenkasse Mobil Pflegekasse regeln alles zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen sowie zur Verfassung der Mobil Krankenkasse. Änderungen der Satzungen werden vom Verwaltungsrat beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt. Im Anschluss an die Genehmigung werden die Änderungen öffentlich bekannt gegeben und in die aktuelle Satzung eingearbeitet.

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Autor: Mobil Krankenkasse