Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter mobil-krankenkasse.de veröffentlichten Webseiten der Mobil Krankenkasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Prüfungen der Tollwerk GmbH am 09.02.2021, 15.09.2021 und 27.06.2024 vorgenommenen Bewertung. Es wurden umfangreiche Optimierungen durchgeführt, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu erhöhen.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar.
Die nachstehenden Inhalte der Webseite sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebundene PDF-Dokumente
- Der eingesetzte Cookie Layer (CookieBot) ist laut Aussage des Anbieters WCAG konform. In der Prüfung wurden Details bezüglich der HTML-Auszeichnung angemerkt.
- Per JavaScript eingebundenen Rechner sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht barrierefrei.
Es wird beständig daran gearbeitet, Inhalte, soweit möglich, weiter zu optimieren.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt und zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter: internetredaktion@mobil-krankenkasse.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de