Krankenversicherung im Studium
Alle Informationen zu Deiner Versicherung bei der Mobil Krankenkasse.

Inhaltsübersicht
Mitgliedsbescheinigung für Deine Immatrikulation
Du fängst mit einem Studium an oder Dein neues Semester beginnt bald und Du benötigst eine Mitgliedsbescheinigung von uns als Nachweis, damit Du Dich an Deiner Hochschule einschreiben lassen kannst? Hier kannst Du sie beantragen und dazu auch gleich eine Bescheinigung fürs BAföG-Amt.
Gut zu wissen: Die Versicherungsbescheinigung wird an Deine Hochschule auf elektronischem Weg übermittelt. Bis die Meldung der Hochschule vorliegt, können jedoch ein bis zwei Tage vergehen. Wir benötigen von Dir nur den Namen, die Adresse und im besten Fall die Hochschulabsendernummer der Hochschule. Den Rest erledigen wir für Dich.
In Ausnahmefällen stellen wir Dir für die Hochschule einen schriftlichen Nachweis über den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei uns aus.
Wichtig: Die Versicherungsbescheinigung gilt für die gesamte Studienzeit, soweit keine Änderung des Versicherungsverhältnisses eintritt. Hierzu gehört beispielsweise ein Wechsel der Krankenkasse, ein Wechsel der Hochschule oder das Ende des Studiums bzw. die Exmatrikulation.
Beitragsfrei im Studium familienversichert
Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kannst Du während Deines Studiums im Rahmen der Familienversicherung kostenlos bei Deinen Eltern mitversichert sein.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Dein Gesamteinkommen als Student oder Studentin – zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit oder Zins- und Mieteinnahmen – 535,00 Euro im Monat nicht übersteigt. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung darfst Du maximal 556,00 Euro monatlich verdienen. Falls Dein Einkommen höher ist, musst Du Dich selbst krankenversichern.
Die Familienversicherung ist gegenüber der studentischen Krankenversicherung vorrangig, das bedeutet: Wer noch keine 25 Jahre alt ist und die Einkommensgrenzen nicht übersteigt, bleibt in der Familienversicherung über ein Elternteil versichert und ist nicht Mitglied der studentischen Krankenversicherung.
Wer freiwilligen Wehr- oder Freiwilligendienst nach dem Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz leistet, kann möglicherweise länger kostenlos familienversichert bleiben. Lass Dich von uns beraten. Rufe uns an oder schreibe uns über unser Kontaktformular.
Wenn Du studierst und über Deinen Ehepartner familienversichert bist, unterliegt der sich daraus ergebende Versicherungsschutz keiner Altersgrenze. Allerdings darf auch dann das eigene monatliche Einkommen die genannten Grenzen nicht übersteigen.
Informationen zu den Voraussetzungen und Angeboten der Familienversicherung
Eigene Mitgliedschaft für Studierende
Endet Deine Familienversicherung, kannst Du sofort Mitglied in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) werden. Hierfür brauchen wir nur eine ausgefüllte Beitrittserklärung von Dir. Du kannst sie online ausfüllen oder als PDF runterladen und uns per Post zuschicken an:
Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg
Wichtig: Die KVdS läuft zum Ende des Semesters aus, in dem Du 30 Jahre alt wirst.
Es gibt bestimmte Gründe, die in Ausnahmefällen eine Verlängerung der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung möglich machen. Kurz bevor Du das entsprechende Alter erreichen wirst, erhältst Du von uns einen Fragebogen, in dem Du mögliche Verlängerungsgründe für die KVdS angeben kannst. Hast Du Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens und/oder zur Verlängerung allgemein, beraten wir Dich gern persönlich. Unsere Kontaktdaten findest Du am Ende dieser Seite.
Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Das bedeutet, dass Du für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs wie ein Auszubildender der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung unterliegst und über Deinen Ausbildungsbetrieb versichert bist. Eine Mitgliedschaft in der KVdS kommt hierbei nicht zustande.
Dein Beitrag
Die Mobil Krankenkasse bietet für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung einen günstigen Beitrag. Als Grundlage für die Berechnung gilt der BAföG-Gesamtbedarfswert von 855,00 Euro - unabhängig davon, ob Du BAföG erhältst.
Der Krankenversicherungsbeitrag liegt ab dem 01.01.2025 monatlich bei insgesamt 120,64 Euro. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 30,78 Euro (nach Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kinder: 35,91 Euro).
Wenn Du BAföG beziehst, erhältst Du vom BAföG-Amt einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen findest Du auf bafög.de.
Wichtig: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die gesamten Beiträge für ein Semester im Voraus zu zahlen sind. Daher unser Tipp: Erteile uns eine Einzugsermächtigung oder richte einen Dauerauftrag ein. Dann verzichten wir auf die Vorauszahlung der Beiträge. Diese sind dadurch jeweils zum 15. eines Monats für den Vormonat fällig.
Gut zu wissen: Alle Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 01.01.2025 sowie nützliche und wichtigen Informationen hierzu haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Ausbildungsförderung - BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Dir die Chance, unabhängig von der finanziellen Situation Deiner Familie eine Ausbildung zu absolvieren.
Der Bedarf eines jeden setzt sich zusammen aus dem Grund- und Wohnbedarf.
- Welche Förderungsarten gibt es?
- Was wird angerechnet?
- Wie ist die Rückzahlung geregelt?
- Wo beantrage ich die Förderung?
Diese und viele weitere Fragen werden Dir auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet.
Informiere Dich rechtzeitig bei dem für Dich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Absicherung im Studierendenjob
Während des Studiums bleibst Du trotz einer Beschäftigung weiterhin als Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden versichert, wenn Du
- während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest,
- die Beschäftigung mehr als 20 Stunden/Woche nur am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden ausübst und diese zeitlich auf einen Zeitraum bis zu maximal 26 Wochen befristet ist,
- nur in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest,
- eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden/Woche im Voraus auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist (kurzfristige geringfügige Beschäftigung)
- und alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres zusammen höchstens 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage umfassen.
Aus Deinem Arbeitsentgelt zahlst Du in diesen Fällen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wichtig: Für Beschäftigungen als „Werkstudent“ besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge behält Dein Arbeitgeber vom Gehalt ein und führt sie direkt ab.
Die Voraussetzungen der Familienversicherung bleiben davon unberührt, wenn Du als Angehöriger kein Gesamteinkommen (zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hast, das regelmäßig im Monat 535,00 Euro übersteigt. Wenn Du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, beträgt das maximale monatliche Gesamteinkommen 556,00 Euro.
Praktikum im Studium
Du planst, ein Praktikum während des Studiums zu machen? Wir unterstützen Dich, damit Du immer den richtigen Versicherungsschutz hast.
Studium und Praktikum im Ausland
Wenn Du einige Semester im Ausland studierst oder dort ein Praktikum absolvieren möchtest und in dieser Zeit durchgehend in Deutschland immatrikuliert bist, bleibst Du weiterhin bei der Mobil Krankenkasse versichert.
Dein Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn Du in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz studierst und Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland behältst.
Gut zu wissen: Dürfen wir in dem Land, in dem Du studieren möchtest, die Kosten für medizinische Hilfen nicht oder nicht voll übernehmen, beraten wir Dich gern über einen sinnvollen Krankenversicherungsschutz. Dies betrifft generell Länder außerhalb der EU oder der Schweiz.
Zusätzliche Einnahmen
Beziehst Du eine der nachstehenden Einnahmen, werden auch davon Beiträge berechnet:
- In- oder ausländische Renten
- In- oder ausländische Versorgungsbezüge. Auch dann, wenn sie in Form einer einmaligen Abfindung gezahlt werden (Kapitalleistung bzw. kapitalisierter Versorgungsbezug). Für die Beitragsberechnung werden die Kapitalleistungen durch 120 geteilt. Das Ergebnis wird dann zehn Jahre lang (120 Monate) bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
- Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Diese Einnahmen werden „Arbeitseinkommen“ genannt. Arbeitseinkommen wird nur berücksichtigt, wenn daneben auch eine Rente oder ein Versorgungsbezug bezogen wird.
Die aus diesen Einnahmen berechneten Beiträge sind aber nur zu zahlen, sofern und soweit sie den Beitrag übersteigen, der sich aus dem BAföG-Bedarfssatz berechnet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Deiner Rente. Daher ist es möglich, dass Du insgesamt zu hohe Beiträge zahlst. Wir beraten Dich gern über einen möglichen Erstattungsanspruch.
Ende der Mitgliedschaft für Studierende
Wenn Deine Krankenversicherung für Studierende endet, wirst Du bei der Mobil Krankenkasse als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Diese freiwillige Mitgliedschaft besteht so lange, bis eine sogenannte vorrangige Versicherung eintritt. Dies ist der Fall, wenn Du z. B. eine Beschäftigung aufnimmst.
Informiere Dich vorab über die Höhe Deiner Beiträge in der freiwilligen Versicherung oder lasse Dich persönlich beraten.
Mit der Mobil Krankenkasse sicher durch Dein Studium
- Überprüfe, ob Du über Eltern oder Ehepartner familienversichert sein kannst
- Überprüfe, ob Dein Einkommen unter den genannten Grenzen liegt
- Achte auf relevante Änderungen bei Alters- und Einkommensgrenzen
Für alle Studis
Spannende Artikel zu den Themen Mentale Gesundheit, Orientierung und Organisation. Mit dem Ausbildungs- oder Studienstart begleiten wir Dich in Sachen Gesundheit.

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- Kontaktdaten ändern?
- Mitgliedsbescheinigung fürs Studium oder die Hochschule beantragen?
- Dokumente, z.B. Krankmeldung hochladen?
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