Beitragsfrei im Studium familienversichert

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kannst Du während Deines Studiums im Rahmen der Familienversicherung kostenlos bei Deinen Eltern mitversichert sein.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Dein Gesamteinkommen als Student oder Studentin – zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit oder Zins- und Mieteinnahmen – 505,00 Euro im Monat nicht übersteigt. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung darfst Du maximal 538,00 Euro monatlich verdienen. Falls Dein Einkommen höher ist, musst Du Dich selbst krankenversichern.

Die Familienversicherung ist gegenüber der studentischen Krankenversicherung vorrangig, das bedeutet: Wer noch keine 25 Jahre alt ist und die Einkommensgrenzen nicht übersteigt, bleibt in der Familienversicherung und ist nicht Mitglied der studentischen Krankenversicherung.

Wenn Du studierst und über Deinen Ehepartner familienversichert bist, unterliegt der sich daraus ergebende Versicherungsschutz keiner Altersgrenze. Allerdings darf auch dann das eigene monatliche Einkommen die genannten Grenzen nicht übersteigen.

Informationen zu den Voraussetzungen und Angeboten der Familienversicherung

Leicht erklärt: Wofür zahlst Du Krankenkassenbeiträge?

Wir erklären Dir, wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert.

Eigene Mitgliedschaft für Studierende

Endet Deine Familienversicherung, kannst Du sofort Mitglied in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) werden. Hierfür brauchen wir nur eine ausgefüllte Beitrittserklärung von Dir. Du kannst sie online ausfüllen oder als PDF runterladen und uns per Post zuschicken an:

Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg

Wichtig: Die KVdS läuft zum Ende des Semesters aus, in dem Du 30 Jahre alt wirst.                   

Es gibt allerdings bestimmte Gründe, die eine Verlängerung der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung möglich machen. Wir prüfen diese gern für Dich. Kurz bevor Du das entsprechende Alter erreichen wirst, erhältst Du von uns einen Fragebogen, in dem Du mögliche Verlängerungsgründe für die KVdS angeben kannst. Hast Du Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens und/oder zur Verlängerung allgemein, beraten wir Dich gern persönlich. Unsere Kontaktdaten findest Du am Ende dieser Seite.

Erste eigene Krankenversicherung – was ist jetzt wichtig?

Wir unterstützen Dich und geben Dir alle wichtigen Infos an die Hand.

Mitgliedsbescheinigung für Deine Immatrikulation

Dein Semester beginnt bald und Du benötigst eine Mitgliedsbescheinigung von uns als Nachweis, damit Du Dich an Deiner Hochschule einschreiben lassen kannst? Hier kannst Du Deine Mitgliedsbescheinigung beantragen und dazu auch gleich eine Bescheinigung fürs BAföG-Amt.

Gut zu wissen: Seit dem 01.01.2022 werden Hochschulen über den Versicherungsschutz von der Krankenkasse nur noch maschinell informiert. Wir benötigen von Dir den Namen, die Adresse und im besten Fall die Hochschulabsendernummer der Hochschule. Den Rest erledigen wir für Dich.

In Ausnahmefällen stellen wir Dir für die Hochschule einen schriftlichen Nachweis über den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei uns aus.

Wehr- oder Freiwilligendienst

Wer freiwilligen Wehr- oder Freiwilligendienst nach dem Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz leistet, kann möglicherweise länger kostenlos familienversichert bleiben. Lass Dich von uns beraten. Rufe uns an oder schreibe uns über unser Kontaktformular.

Dein Beitrag

Die Mobil Krankenkasse bietet für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung einen günstigen Beitrag: Der Krankenversicherungsbeitrag liegt aufgrund der Anpassung des BAföG auf 855,00 Euro ab dem 01.10.2024 monatlich bei insgesamt 100,12 Euro. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 29,07 Euro (nach Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kinder: 34,20 Euro).

Wenn Du BAföG beziehst, erhältst Du vom BAföG-Amt einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wichtig: Alle nützlichen und wichtigen Informationen zum neuen Pflegeversicherungsbeitrag seit dem 01.07.2023 haben wir für Dich zusammengestellt. 

Der neue Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.07.2023

Ausbildungsförderung - BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Dir die Chance, unabhängig von der finanziellen Situation Deiner Familie eine Ausbildung zu absolvieren.

Der Bedarf eines jeden setzt sich zusammen aus dem Grund- und Wohnbedarf. 

  • Welche Förderungsarten gibt es?
  • Was wird angerechnet?
  • Wie ist die Rückzahlung geregelt?
  • Wo beantrage ich die Förderung?

Diese und viele weitere Fragen werden Dir auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet.

Informiere Dich rechtzeitig bei dem für Dich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Absicherung im Studierendenjob

Während des Studiums bleibst Du trotz einer Beschäftigung weiterhin als Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden versichert, wenn Du

  • während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest,
  • die Beschäftigung mehr als 20 Stunden/Woche nur am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden ausübst und diese zeitlich auf einen Zeitraum bis zu maximal 26 Wochen befristet ist,
  • nur in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest,
  • eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden/Woche im Voraus auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist (kurzfristige geringfügige Beschäftigung)
  • und alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres zusammen höchstens 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage umfassen.

Aus Deinem Arbeitsentgelt zahlst Du in diesen Fällen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für Beschäftigungen als „Werkstudent“ besteht jedoch grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge behält Dein Arbeitgeber von dem Gehalt ein und führt sie direkt ab.

Die Voraussetzungen der Familienversicherung bleiben davon unberührt, wenn Du als Angehöriger kein Gesamteinkommen (zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hast, das regelmäßig im Monat 505,00 Euro übersteigt. Wenn Du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, beträgt das maximale monatliche Gesamteinkommen 538,00 Euro.

Ende der Mitgliedschaft für Studierende

Wenn Deine Krankenversicherung für Studierende endet, wirst Du bei der Mobil Krankenkasse als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Diese freiwillige Mitgliedschaft besteht so lange, bis eine sogenannte vorrangige Versicherung eintritt. Dies ist der Fall, wenn Du z. B. eine Beschäftigung aufnimmst. 

Informiere Dich vorab über die Höhe Deiner Beiträge in der freiwilligen Versicherung oder lasse Dich persönlich beraten.

Verlängerungsgründe

  • Art der Ausbildung
  • familiäre Gründe
  • Erkrankungen

Praktikum im Studium

Du planst, ein Praktikum im Studium zu machen? Wir unterstützen Dich, damit Du immer den richtigen Versicherungsschutz hast.

Versicherungsschutz im Praktikum

Mit der Mobil Krankenkasse sicher durch Dein Studium

  • Überprüfe, ob Du über Eltern oder Ehepartner familienversichert sein kannst
  • Überprüfe, ob Dein Einkommen unter den genannten Grenzen liegt
  • Achte auf relevante Änderungen bei Alters- und Einkommensgrenzen

Deine Vorteile bei der Mobil Krankenkasse

Für alle Studis

Spannende Artikel zu den Themen Mentale Gesundheit, Orientierung und Organisation. Mit dem Ausbildungs- oder Studienstart begleiten wir dich in Sachen Gesundheit. 

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MOBIL ME App - Deine Vorteile

  • Kontaktdaten ändern?
  • Mitgliedsbescheinigung fürs Studium oder die Hochschule beantragen?
  • Dokumente, z.B. Krankmeldung hochladen?
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Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse