Familienversicherung: kostenlos versorgt
Versichern Sie Familienangehörige beitragsfrei mit. Alle Voraussetzungen, Anträge und Co. gibt es hier.
Inhaltsübersicht
Ich bin schwanger
Sie erwarten Nachwuchs? Dann jetzt schon alles vorbereiten!
Ihr Kind ist noch nicht geboren, aber Sie möchten schon jetzt den Antrag auf Familienversicherung stellen? Füllen Sie den Antrag aus, soweit es Ihnen möglich ist. Wir prüfen diesen umgehend und Sie haben nach der Geburt weniger Aufwand. Sie brauchen dann nur noch die für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte notwendigen Zusatzdaten angeben.
Mein Kind ist da!
Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!
Melden Sie Ihr Neugeborenes gleich an und wir kümmern uns um den Rest. Einfach den Antrag herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
Falls Sie bereits vor der Geburt den Antrag für Ihr Kinder ausgefüllt und bereits eine positive Bestätigung zur Familienversicherung erhalten haben, können Sie uns die noch fehlenden Angaben zu Ihrem Kind einfach online zukommen lassen.
Die elektronische Gesundheitskarte für Ihr Kind erhalten Sie maximal 14 Tage nach Antragstellung.
Alternative: komplett online zur Familienversicherung
In unserem Online-Service-Portal (OSP) können Sie schnell und komplett online Anträge stellen. In Ihrem persönlichen Postfach haben Sie dann Ihre Kommunikation mit uns immer im Blick.
Noch nicht registriert? Jetzt anmelden!
Familienversicherung für alle
Sie wollen Familienmitglieder wie z. B. den Ehepartner, Kinder und studierende Kinder kostenlos mitversichern? Wir haben Ihnen unten alle Voraussetzungen zusammengestellt.
Passt alles? Dann einfach Antrag auf Familienversicherung herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.
- Antrag Familienversicherung herunterladen
- ausfüllen und unterschreiben
- hochladen und senden
Welche Voraussetzungen gibt es für die kostenlose Familienversicherung?
- Ihre Kinder dürfen nicht selbst krankenversichert sein und müssen sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
-
Das Alter und der Berufsstand Ihrer Kinder sind ausschlaggebend. Ihre Kinder können mitversichert werden bis zum vollendeten
- 18. Lebensjahr.
- 23. Lebensjahr, sofern sie nicht bereits erwerbstätig sind.
- 25. Lebensjahr, wenn sie entweder noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt absolvieren.
- Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der o.g. Altersgrenzen familienversichert war oder die Familienversicherung nur wegen einer Vorrangversicherung ausgeschlossen war.
Bitte beachten Sie: Übersteigt das Gesamteinkommen eines Elternteils mit höherem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist dieses Elternteil nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
Ausschlusskriterien für die Familienversicherung
Bei der Familienversicherung für Kinder gibt es auch Ausschlusskriterien. Der Familienversicherungsschutz greift nicht, wenn das Familienmitglied
- ein Gesamteinkommen (zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hat, das regelmäßig im Monat 505,00 Euro übersteigt oder
- eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 538,00 Euro ausübt oder
- hauptberuflich selbstständig ist.
Ihre Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie sich noch im Studium befinden.
Studenten sind beitragsfrei versichert, wenn das Gesamteinkommen die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung nicht überschreitet. Leistungen nach dem BAföG werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt. Wird neben dem Studium eine Beschäftigung ausgeübt, fließt das Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Gesamteinkommens jedoch mit ein.
Der Familienversicherungsschutz greift nicht, wenn der Angehörige
- ein Gesamteinkommen (z. B. aus einer Werkstudententätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hat, das regelmäßig im Monat 505,00 Euro übersteigt oder
- eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 538,00 Euro ausübt.
- nach deutschem Recht gültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Ehepartner / Ehepartnerin darf nicht selbst krankenversichert sein
- Aufenthalt des Partners überwiegend in Deutschland
Endet die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (z. B. durch Aufhebung, Scheidung oder Tod), endet auch die Familienversicherung.
Ausschlusskriterien für die Familienversicherung
Bei der Familienversicherung für Ehepartner gibt es auch Ausschlusskriterien. Der Familienversicherungsschutz greift nicht, wenn der familienversicherte Ehepartner:
- ein Gesamteinkommen (z. B. aus einer selbstständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) hat, das regelmäßig im Monat 505,00 Euro übersteigt oder
- eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 538,00 Euro ausübt oder
- hauptberuflich selbstständig ist.
Wichtig: Ehepartner, die zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren, können für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit leider nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Die beitragsfreie Familienversicherung gilt für Angehörige mit einem Minijob, wenn sie nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen.
Für Kinder gilt die beitragsfreie Versicherung dabei weiterhin bis zum 18. Lebensjahr oder bis die Ausbildung beendet ist (maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).
Wenn Sie über Ihren Ehepartner familienversichert sind und nicht nebenbei arbeiten, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld, da Sie kein eigenständiges Mitglied der Mobil Krankenkasse sind.
Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus, so erhalten Sie Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein Kind erwarten, haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber beantragen. Während dieser Zeit dürfen beide Elternteile bis zu 30 Stunden (insgesamt also 60 Stunden) beschäftigt sein – das wirkt sich nicht auf den Bezug des Elterngeldes aus.
Wenn Sie bereits vor der Geburt des Kindes durch Ihren Ehepartner beitragsfrei mitversichert waren, bleiben Sie dies auch weiterhin. Das Elterngeld fließt nicht in die Berechnung des zulässigen Gesamteinkommens mit ein.
- Eine Familienversicherung ist auch für Stiefkinder möglich. Stiefkinder können nur dann beitragsfrei in die Familienversicherung, wenn sie im Haushalt des Mitglieds leben oder der Lebensunterhalt überwiegend vom Mitglied aufgebracht wird.
- Auch bei Enkeln gilt als eine Voraussetzung der gemeinsame Haushalt mit dem Mitglied oder der Lebensunterhalt muss überwiegend vom Mitglied aufgebracht werden.
- Pflegekinder, die wie Eltern mit Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft leben sind beitragsfrei familienversichert.
Wichtig: Die Pflegschaft wird in der Regel vom Jugendamt übertragen. Als Nachweis für den Eintritt in die Versicherung legen Sie bitte die Pflegschaftsurkunde vor.
Hauptberuflich Selbständige können leider nicht familienversichert werden.
Grund für den Ausschluss: Laut Gesetz soll eine Familienversicherung nur für schutzbedürftige Personen zustande kommen. Personen, die eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, werden aufgrund des fehlenden Schutzbedürfnisses also nicht familienversichert.
Familienversicherung: Angaben prüfen und bestätigen
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Anspruch auf Familienversicherung alle 1 bzw. 3 Jahre zu prüfen. Sie erhalten dazu regelmäßig von uns Post. Mit den mitgelieferten Zugansdaten können Sie bequem online Ihre Angaben prüfen und bestätigen oder direkt im beigelegten Fragebogen.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung gilt immer für rückwirkende Zeiträume.
Fragebogen zur Prüfung Ihrer Daten bequem online ausfüllen:
Sie erhalten mit dem Anschreiben zum Fragebogen von uns ein einmaliges Passwort und gehen dann so vor:
- Onlineportal über den Link rechts aufrufen
- einmalige LogIn-Daten eingeben Passwort und persönliche Daten eingeben
- Angaben im Portal prüfen und ergänzen
- eventuelle Nachweise hochladen
- absenden und ggf. Zusammenfassung der Angaben herunterladen
Wann endet die Familienversicherung?
Die Familienversicherung endet für mitversicherte Kinder und Ehepartner automatisch, wenn die oben genannten Voraussetzungen wegfallen (z. B. Altersgrenze bei Kindern oder Einkommensgrenzen überschritten, rechtskräftige Scheidung).
In diesen Fällen – und natürlich auch dann, wenn Ihr Versicherungsschutz aus anderen Gründen endet – melden wir uns bei Ihnen schriftlich. Sollten Sie dann nicht innerhalb von zwei Wochen einen anderen Versicherungsschutz nachweisen können, greift die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Das bedeutet, dass sich Ihre Versicherung bei der Mobil Krankenkasse ganz automatisch fortsetzt, ohne dass Sie zunächst etwas dafür tun müssen.
Achtung: Es handelt sich dann nicht mehr um eine kostenlose Familienversicherung.
Der Versicherungsbeitrag, den Sie in diesem Fall zahlen müssen, entspricht vorerst dem Höchstbeitrag für eine freiwillige Versicherung – und zwar genau so lange, bis Sie uns Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und wir die Beitragsbemessung anhand der tatsächlichen Einkommensverhältnisse vornehmen können. Elternteile und Kinder ab dem 15. Lebensjahr, die Bürgergeld erhalten, sind selbst versicherungspflichtig und können nicht mehr in die Familienversicherung.
Ihre Vorteile in der Familienversicherung
Alternativen zur Schulmedizin werden immer beliebter: Gerade für Familien und Schwangere bieten diese schonenden Behandlungsmethoden Vorteile.
Diese Leistungen sind jedoch kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Um Sie dennoch auch bei Naturheilverfahren und alternativen Behandlungsansätzen finanziell unterstützen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei unseren Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie komplette homöopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen im Rahmen der Familienversicherung die Kosten.
Das Angebot umfasst:
- Ausführliche Anamnese
- Folgeanamnesen
- Beratung zum weiteren Therapieverlauf
Die Medizin entwickelt sich ständig weiter und bietet neue, erfolgreichere oder schonendere Behandlungsverfahren. Damit Sie so früh wie möglich von modernen Möglichkeiten der Behandlung profitieren, arbeiten wir mit Experten und spezialisierten medizinischen Einrichtungen und Kliniken zusammen. So bieten wir Ihnen und Ihrer Familie in der Familienversicherung Zusatzleistungen für eine innovative und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.
Vorsorge und Beratung helfen, gesundheitliche Risiken und Krankheiten zu vermeiden und früh zu erkennen, damit wir gemeinsam rechtzeitig gegensteuern können.
Die Leistungen umfassen z. B.:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder: U10, U11 und J2
- Zusätzliche Hebammenberatung
- Gesundheitskurse
- Gesundheitsreisen mit Ihrer Familie
- Rotavirenimpfung, Grippeimpfschutz und Reiseimpfungen
- Hautkrebsvorsorge ab 18 Jahren
- Sportler-Check-up – sportmedizinische Untersuchung
- Kostenübernahme für die Hebammen-Rufbereitschaftspauschale
- Partner-Geburtsvorbereitungskurs
Die Mobil Krankenkasse steht Ihnen von Anfang an zuverlässig zur Seite. Vor und vor allem während der Schwangerschaft profitieren Sie von unseren zusätzlichen Leistungs- und Serviceangeboten.
Die Leistungen umfassen z. B.:
- BabyCare Nutrition (Ernährungsberatung)
- Exklusive Schwangerenbetreuung: Baby an Bord
- BabyCare – Präventionsprogramm zur Vermeidung von Frühgeburten
- Ihre Hebamme – von Anfang an
- Hebammen-Rufbereitschaft
- Zusätzliche Hebammenberatung
- Geburtsvorbereitungskurs für den Partner
- Homöopathie für Schwangere
Noch Fragen zur Familienversicherung?
Info zur Pflegeversicherung
Wenn Sie bei der Mobil Krankenkasse gesetzlich versichert oder familienversichert sind, sind Sie automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
bis 2.400 Euro Sportzuschuss
Sportzuschuss zu Gesundheitskursen für die Eltern.
bis 600 Euro im Bonusprogramm
Unser Bonusprogramm belohnt die ganze Familie.
bis 1.200 Euro an Beiträgen zurück
Einfach einen Beitrag zurück wenn man 12 Monate gesund war - ganz ohne Risiko.
Noch kein Mitglied?
Von den Familienvorteilen profitieren.