Gesundheits-Check-up
Umfassende Gesundheitsuntersuchung kostenlos oder mit Zuschuss. Wir bieten Ihnen Zusatzleistungen zu den gesetzlichen Regelungen.
Wann kann ich zum ersten Mal kostenlos zum Gesundheits-Check-up?
- zwischen 18 und 34 Jahre einmalig
- ab 35 Jahre alle drei Jahre
Zusatzleistung: Ab 18 Jahren jährlich ein Zuschuss zum Gesundheits-Check-up, wenn in dem Jahr keine Regelleistung in Anspruch genommen wurde.
Sprechen Sie Ihren Arzt einfach an.
Gesundheits-Check-up - Ihr gesetzlicher Anspruch
Sich gesund zu fühlen ist gut, sich gesund zu wissen besser: Wir bieten Ihnen ab 35 Jahren deshalb einen kostenlosen Gesundheits-Check-up an. Diesen können Sie alle drei Jahre kostenlos bei einem kassenzugelassenen Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen.
Gut zu wissen: Zwischen 18 und 34 Jahren bieten wir Ihnen einmalig einen kostenlosen Gesundheits-Check-up an. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte
Herz-Kreislauf, Nieren und Blutzucker stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. Mögliche Risiken oder Erkrankungen können früh erkannt werden, damit Sie bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Arzt schnell gegensteuern können.
Die Untersuchung
- ausführliches Anamnese-Gespräch
- Kontrolle von Gewicht, Blutdruck und Puls
- Abhören der Lunge
- Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin
- Urin-Test auf Anzeichen von Nierenkrankheiten oder Diabetes
- abschließendes Beratungsgespräch
- Screening auf Hepatitis-B-Virusinfektion und Hepatitis-C-Virusinfektion (einmaliger Anspruch)
- Männliche Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres haben einmalig Anspruch auf Teilnahme am Screening auf Bauchaortenaneurysmen.
Zusatzleistung: Zuschuss Gesundheits-Check-Up
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus beteiligen wir uns mit einem Kostenzuschuss an einem jährlichen Gesundheits-Check-Up für alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr.
Zuschuss: max. 40,00 Euro
Voraussetzungen:
- Die Leistung darf im Kalenderjahr nicht bereits als Regelleistung in Anspruch genommen worden sein.
- Bestehende Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie) weisen nicht schon auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hin.
Gut zu wissen: Wir akzeptieren selbstverständlich nicht nur unsere Vorlage, sondern auch andere Belege oder Rechnungen über den Gesundheits-Check-up. Von Ihrem Arzt benötigen wir allerdings dann eine Bestätigung der Voraussetzungen:
- im laufenden Jahr noch keine Inanspruchnahme der Regelleistung
- bestehende Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen
Ohne diese Bestätigung können wir Ihnen entstandene Kosten nicht erstatten.
Rechtlicher Hinweis: Beim Zuschuss des Gesundheits-Check-Ups handelt es sich um freiwillig angebotene Mehrwerte der Mobil Krankenkasse, geregelt in § 10b Abs. 6 unserer Satzung.