Wahltarif cashback: gesund bleiben, Geld zurück
Nie krank? Bis zu 600 € zurück, wenn Sie zwölf Monate gesund geblieben sind. Alle Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen natürlich wie gewohnt zur Verfügung.
Inhaltsübersicht
Gesundheit rechnet sich!
- Antrag herunterladen & ausgefüllt zurücksenden
- Zwölf Monate gesund bleiben
- Alle gesetzlichen Vorsorgeleistungen nutzen
- Geld zurück aufs Konto bekommen
Was ist der Wahltarif cashback?
Mit dem Wahltarif cashback erhalten Sie nach einem Jahr, in dem Sie ausschließlich Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen haben, einen Monatsbeitrag in Höhe von bis zu 600,00 € zurück.
Gut zu wissen: Sollten Sie doch einmal krank werden, haben Sie selbstverständlich den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten.
Kein Risiko im Krankheitsfall:
Auch wenn Sie mal krank werden, haben Sie den vollen Versicherungsschutz und müssen auf nichts verzichten.
Ganz klar: Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Deshalb können Sie die folgenden Leistungen während Ihrer cashback-Teilnahme in Anspruch nehmen – ohne Auswirkung auf Ihre Rückzahlung:
- Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen (mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten)
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 SGB V (Check-up und Krebsfrüherkennung)
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen)
So einfach nehmen Sie teil:
Rückzahlung berechnen und Antrag herunterladen
Hinweis: Sobald Sie Ihre Berufsgruppe ausgewählt haben, können Sie Ihren Antrag für den Wahltarif cashback herunterladen.
Sie möchten Ihre Einschreibung für unseren Wahltarif cashback hochladen?
Erklärvideo: Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?
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In diesem Video wird erklärt, wie der Wahltarif cashback funktioniert.
Die wichtigsten Informationen zum Wahltarif cashback
Es gibt ein paar Voraussetzungen zur Teilnahme:
- Ihre Krankenkassenbeiträge dürfen nicht komplett von Dritten gezahlt werden, sondern Sie müssen für mindestens einen Beitragsanteil selbst aufkommen.
- Sie erklären uns im Vorfeld schriftlich, dass Sie den Wahltarif cashback nutzen möchten. Falls Sie sich danach doch anders entscheiden, können Sie Ihre Teilnahme bis spätestens einen Tag vor Beginn der Laufzeit schriftlich widerrufen. Der Tarif endet automatisch nach zwölf Monaten, wenn Sie ihn nicht vorher schriftlich um ein weiteres Jahr verlängern.
- Sie waren im Teilnahmezeitraum mindestens drei Monate bei der Mobil Krankenkasse versichert.
- Sie und ggf. Ihre volljährigen familienversicherten Angehörigen haben im Kalenderjahr neben den oben genannten Vorsorgeleistungen keinerlei andere Leistungen der Mobil Krankenkasse beansprucht.
Die Rückzahlung beträgt ein Zwölftel der im Kalenderjahr des Tarifs gezahlten Krankenkassenbeiträge, pro Mitglied bis zu 600,00 €. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den Sie selbst für die Krankenversicherung aufbringen, sondern zum Beispiel auch der Beitrag Ihres Arbeitgebers.
Für anteilige Kalenderjahre erfolgt eine anteilige Auszahlung.
Ihre über Sie familienversicherten Angehörigen erwerben keinen eigenen Anspruch auf eine Rückzahlung. Das heißt: Besteht eine vierköpfige Familie beispielsweise aus einem zahlenden Mitglied und drei mitversicherten Angehörigen, so beträgt die Rückzahlung maximal 600,00 €, genau wie bei einer Einzelperson.
Jeder, der Beiträge zahlt, kann diese also auch zurückerstattet bekommen. Wer keine Beiträge zahlt, bekommt auch keine Erstattung. Die Rückzahlung erfolgt nach Ende der Überprüfung aller Abrechnungsdaten per Überweisung auf Ihr Konto.
Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres dauert es noch einmal rund neun Monate, bis uns alle Daten über Ihre eventuell in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen vollständig zur Auswertung und Prüfung vorliegen.
Das liegt hauptsächlich daran, dass die Abrechnungen der Ärzte nicht direkt an uns gehen, sondern erst über Verwaltungsstellen gesammelt und dann an uns weitergeleitet werden.
Eine Auszahlung erfolgt dann nach der Überprüfung der Abrechnungsdaten, spätestens im 4. Quartal des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem Leistungen zu Lasten der Mobil Krankenkasse nicht in Anspruch genommen wurden.
Um dennoch den Anspruch auf Ihr cashback zu behalten, können Sie diese Leistungen zum Beispiel privat bezahlen.
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung (Prophylaxe): Im Rahmen des Wahltarifs sollten eine lokale medikamentöse Mundschleimhautbehandlung, die Beseitigung scharfer Zahnkanten oder die Behandlung empfindlicher Zahnflächen nicht in Anspruch genommen werden.
- Kinderkrankengeld
- Teilnahme an Mein Extra Gesundheitsgeld - 200Plus
- Teilnahme am Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz
- Verhütungsmittel: Die Ausstellung eines Pillenrezepts gehört zu den prämienschädlichen Leistungen.
- erweiterte Krebsvorsorge: Männer ab 45 Jahren können jährlich eine Krebsvorsorge in Anspruch nehmen. Nutzen Männer unter 45 Jahren diese Leistung oder geht die Untersuchung über die klassische Vorsorge hinaus, erlischt der Prämienanspruch im Wahltarif.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie eine Leistung trotz Teilnahme am Wahltarif cashback nutzen können, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Bei Abschluss des Wahltarifs cashback können Sie keine weiteren Selbstbehalts- und Prämienzahlungs-Wahltarife abschließen.
Die Teilnahme an sonstigen Wahltarifen (z. B. Wahltarif Krankengeld) und die Inanspruchnahme des Bonusprogramms „fitforcash“ sind jedoch möglich.
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