Extra Geld für extra Leistungen

Mit Ihrem Gesundheitsgeld können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei uns zur Erstattung einreichen.

  • Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr
  • seit 2024 mit erhöhten Zuschüssen je Rechnung für die professionelle Zahnreinigung und Osteopathie

Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten.

Ihr Extra Gesundheitsgeld beantragen

Einfach Rechnungen bzw. Verordnungen hochladen und das Formular ausfüllen, den Rest übernehmen wir.

So einfach geht´s

  1. Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf.
  2. Reichen Sie Ihre Rechnung einfach über unser Onlineformular bei uns ein.
  3. Wir übernehmen den Rest.
Zum Onlineformular

Für diese Leistungen gibt´s Geld zurück

Eine Zahnärztin berät eine Patientin im Behandlungszimmer.

Professionelle Zahnreinigung

Bis zu 120,00 Euro: Erstattung gilt für maximal 2 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung.

Reichen Sie einfach die Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis ein.

Eine Osteopathin behandelt eine liegende Patientin am Kopf.

Osteopathie

Bis zu 180,00 Euro: Erstattung gilt für maximal 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung.

Reichen Sie uns zur Erstattung bitte folgende Unterlagen ein:

  • ärztliche Verordnung der Behandlung
  • Rechnung Ihres Osteopathen

Eine Apothekerin mit einem Rezept in der Hand berät am Schalter lächelnd eine Kundin.

Arzneimittel

Wir erstatten Ihnen bis zu 100,00 Euro pro Jahr für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Reichen Sie uns zur Erstattung bitte folgende Unterlagen ein:

  • grünes Rezept (Privatrezept)
  • Rechnung Ihrer Apotheke bzw. des Versandhandels

Ein Physiotherapeut klebt Kinesiotapes an Knie und Schulter einer jungen Patientin auf.

Kinesiotaping

Bis zu 40,00 Euro erstatten wir auch, wenn Sie aufgrund von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder des Bindegewebes mit Kinesiotape behandelt werden.

Wir benötigen lediglich die Rechnung Ihres Physiotherapeuten.

Arzt füllt Fragebogen aus

Zytologischer Abstrich mittels PAP-Test

Wir erstatten Ihnen bis zu 40,00 Euro für einen Pap-Test.

Wir beteiligen uns bei Frauen über 35 Jahren mit einem Zuschuss an den Kosten für einen jährlichen zytologischen Abstrich und zytologische Untersuchung mittels Pap-Tests.

Arzt füllt die Patientenakte aus.

Gesundheits-Check-Up für alle zwischen 18 und 35 Jahren

Wir erstatten Ihnen bis zu 40,00 Euro für einen Gesundheits-Check-UP.

Wir benötigen lediglich die Rechnung Ihres Arztes.

Alle Informationen im Detail

Folgende Leistungen können über das Extra-Gesundheitsgeld von uns erstattet werden:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Osteopathie
  • Kinesiotaping
  • apothekenpflichtige Arzneimittel auf einem grünen Rezept verordnet
  • Zytologischer Abstrich mittels PAP-Test für Versicherte ab 35 Jahren
  • Gesundheits-Check-UP für alle Versicherten zwischen 18-35 Jahren

Den Rechnungsbetrag bekommen Sie von uns jeweils bis zu 100 % bzw. bis zu 80 % erstattet.

Die 100%ige Erstattung des Rechnungsbetrages gilt für die Leistungen:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Osteopathie

Die 80%ige Erstattung des Rechnungsbetrages gilt für die Leistungen:

  • Kinesiotaping
  • apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • zytologischer Abstrich mittels Pap-Test
  • Gesundheits-Check-up

Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Familienversicherte der Mobil Krankenkasse.

Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Sie können uns Ihre Nachweise gesammelt oder über das Jahr verteilt einreichen.

Wir prüfen, welche Leistungen Sie bereits eingelöst haben und erstatten Ihnen, was in Ihrem Extra-Gesundheitsgeld noch offen ist.

Der jeweilige Leistungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Kalenderjahres. Die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Ihr Extra Gesundheitsgeld beträgt je Kalenderjahr 200,00 Euro.

Um Ihnen ihre entstandenen Kosten zu erstatten, benötigen wir folgende Nachweise:

professionelle Zahnreinigung

  • Rechnung des Zahnarztes

Osteopathie

  • ärztliche Verordnung der Behandlung
  • Rechnung des Osteopathen

Kinesiotaping

  • Rechnung des Physiotherapeuten

Apothekenpflichtige Arzneimittel

  • grünes Rezept
  • Rechnung der Apotheke bzw. des Versandhandels

Eine parallele Teilnahme an unserem Bonusprogramm ist möglich.

Ja, unabhängig von Ihrem Versicherungsbeginn, können Sie ihr Extra-Gesundheitsgeld für den dann gültigen Leistungszeitraum für sich abrufen.

Nein. Es handelt sich hier immer um (anteilige) Zuschuss zu Leistungen, welche der Versicherte durch entsprechende Rechnungen nachweist. 

Insofern handelt es sich nicht um meldepflichtige Beitragserstattungen.

Ja, die Inanspruchnahme des Extra Gesundheitsgelds - 200PLUS während der Einschreibung in den Wahltarif cashback ist prämienschädlich.