Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS
Wir bieten Ihnen extra Geld für extra Leistungen. Lassen Sie sich bis zu 200,00 Euro pro Jahr für bestimmte Kosten rund um Ihre Gesundheit von uns erstatten.
Extra Geld für extra Leistungen
Mit Ihrem Gesundheitsgeld können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei uns zur Erstattung einreichen.
- Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr
- seit 2024 mit erhöhten Zuschüssen je Rechnung für die professionelle Zahnreinigung und Osteopathie
Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten.
So einfach geht´s
- Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf.
- Reichen Sie Ihre Rechnung einfach über unser Onlineformular bei uns ein.
- Wir übernehmen den Rest.
Für diese Leistungen gibt´s Geld zurück
Alle Informationen im Detail
Folgende Leistungen können über das Extra-Gesundheitsgeld von uns erstattet werden:
- professionelle Zahnreinigung
- Osteopathie
- Kinesiotaping
- apothekenpflichtige Arzneimittel auf einem grünen Rezept verordnet
- Zytologischer Abstrich mittels PAP-Test für Versicherte ab 35 Jahren
- Gesundheits-Check-UP für alle Versicherten zwischen 18-35 Jahren
Den Rechnungsbetrag bekommen Sie von uns jeweils bis zu 100 % bzw. bis zu 80 % erstattet.
Die 100%ige Erstattung des Rechnungsbetrages gilt für die Leistungen:
- professionelle Zahnreinigung
- Osteopathie
Die 80%ige Erstattung des Rechnungsbetrages gilt für die Leistungen:
- Kinesiotaping
- apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
- zytologischer Abstrich mittels Pap-Test
- Gesundheits-Check-up
Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Familienversicherte der Mobil Krankenkasse.
Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Sie können uns Ihre Nachweise gesammelt oder über das Jahr verteilt einreichen.
Wir prüfen, welche Leistungen Sie bereits eingelöst haben und erstatten Ihnen, was in Ihrem Extra-Gesundheitsgeld noch offen ist.
Der jeweilige Leistungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Kalenderjahres. Die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Ihr Extra Gesundheitsgeld beträgt je Kalenderjahr 200,00 Euro.
Um Ihnen ihre entstandenen Kosten zu erstatten, benötigen wir folgende Nachweise:
professionelle Zahnreinigung
- Rechnung des Zahnarztes
Osteopathie
- ärztliche Verordnung der Behandlung
- Rechnung des Osteopathen
Kinesiotaping
- Rechnung des Physiotherapeuten
Apothekenpflichtige Arzneimittel
- grünes Rezept
- Rechnung der Apotheke bzw. des Versandhandels
Eine parallele Teilnahme an unserem Bonusprogramm ist möglich.
Ja, unabhängig von Ihrem Versicherungsbeginn, können Sie ihr Extra-Gesundheitsgeld für den dann gültigen Leistungszeitraum für sich abrufen.
Nein. Es handelt sich hier immer um (anteilige) Zuschuss zu Leistungen, welche der Versicherte durch entsprechende Rechnungen nachweist.
Insofern handelt es sich nicht um meldepflichtige Beitragserstattungen.
Ja, die Inanspruchnahme des Extra Gesundheitsgelds - 200PLUS während der Einschreibung in den Wahltarif cashback ist prämienschädlich.