Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS
Wir bieten Ihnen extra Geld für extra Leistungen. Lassen Sie sich bis zu 200,00 Euro pro Jahr für bestimmte Kosten rund um Ihre Gesundheit von uns erstatten.
Extra Geld für extra Leistungen
Mit Ihrem Gesundheitsgeld können Sie Rechnungen von Osteopathie oder professioneller Zahnreinigung bei uns zur Erstattung einreichen
- Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr
- neu ab 2025: Zuschuss zu einem festsitzenden Retainer
Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten.
So einfach geht´s
- Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf.
- Reichen Sie Ihre Rechnung einfach über unser Onlineformular bei uns ein.
- Wir übernehmen den Rest.
Für diese Leistungen gibt´s Geld zurück
Hinweis: Rechnungen aus 2024
Haben Sie noch Rechnungen aus dem Jahr 2024? Diese können Sie für folgende Leistungen bis zum 31.03.2025 im Rahmen des Mein Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS einreichen:
- Professionelle Zahnreinigung: bis zu 120,00 Euro, maximal 2 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung
- Osteopathie: bis zu 180,00 Euro, maximal 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung
- Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: bis zu 100,00 Euro
- Kinesiotaping: bis zu 40,00 Euro
- Zytologischer Abstrich mittels PAP-Test: bis zu 40,00 Euro
- Gesundheits-Check-Up für alle zwischen 18 und 35 Jahren: bis zu 40,00 Euro
Alle Informationen im Detail
Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung und einem festsitzenden Retainern bei uns zur Erstattung einreichen.
Ihr Budget beträgt 200,00 Euro pro Kalenderjahr.
1. Professionelle Zahnreinigung
- Die Erstattung gilt für 2 Behandlungen im Kalender bis zu 60,00 € je Behandlung.
- Ihr Budget: 120,00 Euro
Für die Erstattung senden Sie uns bitte die Rechnung der Zahnarztpraxis zu
2. Osteopathie
- Die Erstattung gilt für 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 € je Behandlung.
- Ihr Budget: 180,00 Euro
Voraussetzungen:
- Ihr Arzt hat Ihnen eine osteopathische Behandlung verordnet.
- Die Behandlung wird von einem ausgebildeten Osteopathen durchgeführt.
Für die Erstattung senden Sie uns bitte die ärztliche Verordnung der Behandlung und die Rechnung des Osteopathen zu.
3. Festsitzender Retainer
- Die Erstattung gilt für die Anbringung oder Reparatur eines festsitzenden Retainers.
- Ihr Budget: 150,00 Euro pro Jahr
Voraussetzungen:
- Die kieferorthopädische Behandlung wurde vor Vollendung des 18.Lebensjahres begonnen und genehmigt.
- Die Leistung wurde von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht.
Bitte reichen Sie uns für die Erstattung die Rechnung des behandelnden Kieferorthopäden ein.
Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Familienversicherte der Mobil Krankenkasse.
Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Sie können uns Ihre Nachweise gesammelt oder über das Jahr verteilt einreichen.
Wir prüfen, welche Leistungen Sie bereits eingelöst haben und erstatten Ihnen, was in Ihrem Extra-Gesundheitsgeld noch offen ist.
Der jeweilige Leistungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Kalenderjahres. Die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
Ihr Extra Gesundheitsgeld beträgt je Kalenderjahr 200,00 Euro.
Um Ihnen Ihre entstandenen Kosten zu erstatten, benötigen wir folgende Nachweise:
Professionelle Zahnreinigung
- Rechnung des Zahnarztes
Osteopathie
- ärztliche Verordnung der Behandlung
- Rechnung des Osteopathen
Festsitzender Retainer
- Rechnung des behandelnden Kieferorthopäden
Eine parallele Teilnahme an unserem Bonusprogramm ist möglich.
Ja, unabhängig von Ihrem Versicherungsbeginn, können Sie ihr Extra-Gesundheitsgeld für den dann gültigen Leistungszeitraum für sich abrufen.
Nein. Es handelt sich hier immer um (anteilige) Zuschuss zu Leistungen, welche der Versicherte durch entsprechende Rechnungen nachweist.
Insofern handelt es sich nicht um meldepflichtige Beitragserstattungen.
Ja, die Inanspruchnahme des Extra Gesundheitsgelds - 200PLUS während der Einschreibung in den Wahltarif cashback ist prämienschädlich.