Mutterschaftsgeld: Finanzielle Absicherung für werdende Mütter

Wir klären Sie über Voraussetzungen und Inhalte des Mutterschaftsgelds auf.

Frau mit Baby auf dem Schoß schaut lächelnd auf den Bildschirm eines Laptops.

Wann erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Damit Sie Mutterschaftsgeld erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind zu Beginn der Schutzfrist Mitglied der Mobil Krankenkasse.
  • Sie haben bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld nach §§ 44 Abs. 1 bzw. 53 Abs. 6 Satz 1 SGB V oder Ihnen wird aufgrund der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns für die Zeit der Schutzfrist – sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach der Geburt – Mutterschaftsgeld. 

Exklusive Beratung in der Schwangerschaft

Wir beraten Sie gerne und sind für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0800 255 3002 821.

Mutterschaftsgeld bei einer Fehlgeburt

Auch im Falle einer Fehlgeburt besteht ab der 13. Schwangerschaftswoche ein gestaffelter Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird für den Tag der Fehlgeburt und

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche für 2 Wochen nach dem Tag der Fehlgeburt,
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche für 6 Wochen nach dem Tag der Fehlgeburt,
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche für 8 Wochen nach dem Tag der Fehlgeburt

gezahlt. Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes nach einer Fehlgeburt reichen Sie bei uns eine ärztliche Bescheinigung ein, aus der das Datum der Fehlgeburt und die Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt erfolgt ist, hervorgeht.

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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe des täglichen Netto-Arbeitsentgelts, maximal jedoch 13,00 Euro. Übersteigt das tägliche Netto-Arbeitsentgelt 13,00 Euro, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus.

Das müssen Sie tun:

  • Für die Auszahlung für den Zeitraum vor der Geburt benötigen wir die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Das Formular erhalten Sie von Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen.
  • Für die Fortzahlung nach der Geburt brauchen wir die Geburtsbescheinigung. Diese stellt das zuständige Standesamt gemeinsam mit der Geburtsurkunde aus.

Die Bescheinigungen senden Sie uns bitte postalisch oder per Mail ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir überweisen dann umgehend das Mutterschaftsgeld auf Ihr Konto.

Hinweis: 

  • Bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes erhalten Sie von Ihrem Arzt die ärztliche Bescheinigung Muster 9, welche wir zur Prüfung der Dauer Ihres Anspruchs benötigen.
  • Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes bei einer Fehlgeburt benötigen wir die ärztliche Bescheinigung über den Tag der Fehlgeburt und der Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt erfolgt ist.

So beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld vor der Geburt:

  1. Sie erhalten eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag (MET-Bescheinigung) vom Gynäkologen/Gynäkologin.
  2. Rückseite der Bescheinigung ausfüllen. Nutzen Sie dazu gerne unsere Ausfüllhilfe.
  3. Senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung zu.
  4. Um den Rest kümmern wir uns.

Mutterschaftsgeld nach der Geburt:

  1. Beantragen Sie die Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung beim Standesamt.
  2. Senden Sie uns die Geburtsbescheinigung und ggf. Bestätigung über Früh- oder Mehrlingsgeburt zu.
  3. Um den Rest kümmern wir uns.

Mutterschaftsgeld bei einer Fehlgeburt:

  1. Sie erhalten eine Bescheinigung über den Tag der Fehlgeburt sowie der Schwangerschaftswoche, in der die Fehlgeburt erfolgte, vom Gynäkologen/Gynäkologin.
  2. Senden Sie uns die Bescheinigung und Bankverbindung zu.
  3. Um den Rest kümmern wir uns.

Sonderregelungen beim Mutterschaftsgeld

1. Sie sind keine Arbeitnehmerin, aber mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert?

Schwangere, die nicht Arbeitnehmerin, aber mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Wir beraten Sie gern persönlich unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 255 3002 821.

2. Sie sind familienversichert und geringfügig beschäftigt?

Dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die gesetzlichen Regelungen, Informationen zur Beantragung und Formulare finden Sie direkt bei der Mutterschaftsgeld-Stelle des Bundesamts für Soziale Sicherung.

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