Wie erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist Mitglied der Mobil Krankenkasse sind, einen Anspruch auf Krankengeld haben und Ihnen aufgrund der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Sie von uns für die Zeit der Schutzfrist – sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach der Geburt – Mutterschaftsgeld. 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld in Höhe des täglichen Netto-Arbeitsentgelts, maximal jedoch 13,00 Euro. Übersteigt das tägliche Netto-Arbeitsentgelt 13,00 Euro, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus.

Das müssen Sie tun:

Für die Auszahlung für den Zeitraum vor der Geburt benötigen wir die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Das Formular erhalten Sie von Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen. Für die Fortzahlung nach der Geburt brauchen wir die Geburtsbescheinigung. Diese stellt das zuständige Standesamt gemeinsam mit der Geburtsurkunde aus.

Die Bescheinigungen senden Sie uns bitte postalisch oder per Mail ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir überweisen dann umgehend das Mutterschaftsgeld auf Ihr Konto.

Sonderregelung

Schwangere, die nicht Arbeitnehmerin, aber mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Wir beraten Sie gern persönlich unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 255 3002 821.

Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag vom  Gynäkologen/Gynäkologin

Rückseite der Bescheinigung ausfüllen. 

Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen beim Standesamt beantragen

Um den Rest kümmern wir uns!

Sie sind familienversichert und geringfügig beschäftigt?

Dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Die gesetzlichen Regelungen, Informationen zur Beantragung und Formulare finden Sie direkt bei der Mutterschaftsgeld-Stelle des Bundesamts für Soziale Sicherung.

Mutterschaftsgeld des Bundes

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