Die elektronische Patientenakte (ePA)
Ihre medizinischen Dokumente in einer elektronischen Patientenakte (ePA). So haben sie Ihre Daten immer dabei und können sie mit Ihrem Arzt teilen.
Ihre Vorteile in der ePA
- Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt
- alle Medikamente sofort auf dem Schirm
- medizinische Unterlagen überall zur Hand
- Selbstbestimmung über die Gesundheitsdaten
- Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste sofort in der ePA
- einfache Beratung in der Apotheke zu Nebenwirkungen von Medikamenten
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, verarbeiten, lesen, teilen und löschen. So unterstützen Sie z. B. Ihre Ärzte bei einer individuellen Therapieentscheidung.
Sie haben alles im Blick und entscheiden immer selbst, für wen Sie Ihre Daten freigeben.
Sie sind überzeugt? Dann laden Sie sich die sicherheitsgeprüfte ePA-App für Android oder iOS herunter und melden sich an. Unsere Schritt für Schritt Anleitung hilft Ihnen dabei.
Mit der ePA-App haben Sie immer und überall alles im Blick.
ePA für alle: Versorgung wird noch einfacher
Ab 15.01.2025: Die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, wird noch einfacher nutzbar, da für alle Versicherten in Deutschland dann automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern und genießen ohne Aufwand alle Vorteile der ePA.
Widerspruch zur ePA für alle
Sie sind zu nichts verpflichtet und können selbstverständlich der ePA für alle ab 2025 schon jetzt widersprechen. Dann wird für Sie keine ePA angelegt.
Sie können sowohl komplett online, per Telefon oder per Post widersprechen.
Wichtig: Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt doch von der ePA überzeugt sein, können Sie selbstversändlich Ihre Entscheidung wieder rückgängig machen.
Mit wem kann ich meine Gesundheitsdaten teilen?
Teilen Sie Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten auf Wunsch mit diesen Partnern:
- Ärzte
- Krankenhäuser
- Apotheken
- Psychotherapeuten
- Hebammen
- Pflegeinrichtungen
- öffentliche Gesundheitsdienste
Für jeden Teilnehmer müssen Sie aktuell noch eine Berechtigung erteilen.