Einführung ePA erfolgt schrittweise und mit Pilotphase

Die elektronischen Patientenakten werden ab 15.01.2025 schrittweise angelegt. es kann somit vorkommen, dass Ihre ePA nicht direkt ab 15.01.2025 bereitsteht. Wir stellen die Akten für alle Versicherten aber schnellstmöglich bereit - das kann bis zu vier Wochen dauern.

Modellregionen starten zuerst mit Pilotphase

Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in Franken, Hamburg und Umland sowie in Teilen NRWs starten als erste mit der ePA. Ziel ist es zu prüfen, ob die ePA in der Anwendung sicher und zuverlässig läuft.

In dieser Zeit ist die Nutzung der ePA für alle anderen im Praxisalltag noch nicht vollumfänglich möglich:

  • Einsicht in die ePA für Ärzte und Apotheken nur mit vorheriger Berechtigungsvergabe in der ePA-App

Wichtig: Eine Registrierung in der ePA-App ist ebenfalls erst möglich ist, wenn die Akte für Sie angelegt ist.

Wir informieren auf dieser Seite, sobald alle Akten angelegt sind und Sie Ihre ePA nutzen können. 

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ort an dem Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten unter Einhaltung der Datenschutztichtlinien sicher hochgeladen, gespeichert, verarbeitet, geteilt und gelöscht werden können. Somit haben Sie immer alles im Blick und können selbst entscheiden, wer von Ihren Leistungserbringern (z. B. Ärzte und  Apotheken) Ihre Daten sehen darf. Mit dem Einlesen der eGK hat Ihr Arzt automatisch für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Sie können jedoch über die ePA-App oder die Ombudsstelle die Berechtigung eines Leistungserbringer anpassen.

Ab dem 15.01.2025 wird die ePA dann als "ePA für alle" für jeden gesetzlich Versicherten angelegt. Mit der automatisch für Sie angelegten ePA erhalten Sie dann auch ein Widerspruchsrecht. Falls Sie dieses Recht in Anspruch nehmen, wird keine ePA für Sie erstellt.   

Hinweis: Es kann vorkommen, dass Ihre ePA nicht direkt am 15.01.2025 bereitsteht. Wir werden die Akten für alle Versicherte schnellstmöglich bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in der ePA-App ebenfalls erst möglich ist, wenn die Akte für Sie angelegt ist. Sobald wir mit allen Aktenanlagen fertig sind, informieren wir auf dieser Seite. 

 

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte Einspruch einzulegen (Opt-Out-Regelung). Sie können auch jederzeit nach der Einführung der ePA für alle ab dem 15.01 widersprechen.

Sie haben bereits eine ePA?

Die Umstellung ist ganz leicht:

Durch den Login in Ihrer ePA-App starten Sie automatisch den Migrationsprozess (Übernahme bereits vorhandener Inhalte) für die neue ePA. Für die Migration haben Sie insgesamt 9 Monate Zeit.

Wie funktioniert der Migrationsprozess? Sie werden automatisch in der ePA-App durch den Migrationsablauf geleitet. Dies erfordert nur wenige Minuten Zeit. Die bereits in Ihrer ePA gespeicherten Dokumenten sowie Ihre Protokolldaten der letzten drei Jahren werden während der Migration in die ePA für alle übertragen. 

Darstellungsproblem: In der Migration kann es zu Anzeigeprobleme bei den bereits vorhandenen Dokumenten kommen, das ist aber kein Datenverlust. Wir arbeiten bereits an einem App-Update, um den Anzeigenfehler zu beheben. Sie Versicherter müssen nur die App aktualisieren. 

Erfolgt Ihrerseits keine Migration der Daten innerhalb von 9 Monaten, werden die Inhalte ihrer bisherigen ePA gelöscht

Hinweis: Bitte haben Sie bei der Umstellung etwas Geduld, da wir ab dem 15.01.2025 eine Vielzahl an ePA-Akten zu Verfügung stellen müssen und es dadurch zu Verzögerungen kommen kann. Probieren Sie es einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Wie funktioniert die ePA in der Praxis?

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Ihre Vorteile der ePA für alle

  • Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt
  • Medizinische Unterlagen überall zur Hand 
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden
  • Gesundheits- und Krankheitsdaten können einfach geteilt werden
  • Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste sofort in der ePA
  • Einfache Beratung in der Apotheke zu Nebenwirkungen von Medikamenten 

ePA-App: Ihr direkter Zugriff

Mit der ePA-App können Sie Ihre ePA ganz einfach über Ihr Smartphone verwalten und so noch einfacher von den Vorteilen der ePA profitieren:

  • Selbstständige Einsicht in Krankendaten per App
  • Berechtigungen eigentständig verwalten per App 
  • Dokumentenansichten eigenständig verwalten per App

Laden Sie sich einfach die sicherheitsgeprüfte ePA-App herunter und registrieren Sie sich: 

Sie entscheiden selbst, auch ohne App

Wenn Sie die ePA-App nicht nutzen wollen, können Sie z.B. über die Ombudsstelle der Mobil Krankenkasse (ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de) Widerspruch gegen die Medikationsliste einlegen.  

Gesetzliche Informationen zur ePA

Die für 2025 vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V zum Nachlesen finden Sie hier zum herunterladen.

Informationen der GKV-SV zur ePA (PDF, 1 MB)