Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ort an dem Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten unter Einhaltung der Datenschutztichtlinien sicher hochgeladen, gespeichert, verarbeitet, geteilt und gelöscht werden können. Somit haben Sie immer alles im Blick und können selbst entscheiden, wer von Ihren Leistungserbringern (z. B. Ärzte und  Apotheken) Ihre Daten sehen darf. Mit dem Einlesen der eGK hat Ihr Arzt automatisch für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Sie können jedoch über die ePA-App oder die Ombudsstelle die Berechtigung eines Leistungserbringer anpassen.

Ab dem 15.01.2025 wird die ePA dann als "ePA für alle" für jeden gesetzlich Versicherten angelegt. Mit der automatisch für Sie angelegten ePA erhalten Sie dann auch ein Widerspruchsrecht. Falls Sie dieses Recht in Anspruch nehmen, wird keine ePA für Sie erstellt.   

Hinweis: Es kann vorkommen, dass Ihre ePA nicht direkt am 15.01.2025 bereitsteht. Wir werden die Akten für alle Versicherte schnellstmöglich bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in der ePA-App ebenfalls erst möglich ist, wenn die Akte für Sie angelegt ist. Sobald wir mit allen Aktenanlagen fertig sind, informieren wir auf dieser Seite. 

 

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte Einspruch einzulegen (Opt-Out-Regelung). Sie können auch jederzeit nach der Einführung der ePA für alle ab dem 15.01 widersprechen.

Wie funktioniert die ePA in der Praxis?

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Ihre Vorteile der ePA für alle

  • Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt
  • Medizinische Unterlagen überall zur Hand 
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden
  • Gesundheits- und Krankheitsdaten können einfach geteilt werden
  • Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste sofort in der ePA
  • Einfache Beratung in der Apotheke zu Nebenwirkungen von Medikamenten 

ePA-App: Ihr direkter Zugriff

Mit der ePA-App können Sie Ihre ePA ganz einfach über Ihr Smartphone verwalten und so noch einfacher von den Vorteilen der ePA profitieren:

  • Selbstständige Einsicht in Krankendaten per App
  • Berechtigungen eigentständig verwalten per App 
  • Dokumentenansichten eigenständig verwalten per App

Laden Sie sich einfach die sicherheitsgeprüfte ePA-App herunter und registrieren Sie sich: 

Sie entscheiden selbst, auch ohne App

Wenn Sie die ePA-App nicht nutzen wollen, können Sie z.B. über die Ombudsstelle der Mobil Krankenkasse (ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de) Widerspruch gegen die Medikationsliste einlegen.  

Sie haben bereits eine ePA?

Die Umstellung ist ganz leicht:

Durch den Login in Ihrer ePA-App starten Sie automatisch den Migrationsprozess für die neue ePA. Für die Migration haben Sie insgesamt 9 Monate Zeit.

Wichtig: Bitte haben Sie bei der Umstellung etwas Geduld, da wir ab dem 15.01.2025 eine Vielzahl an ePA-Akten zu Verfügung stellen müssen und es dadurch zu Verzögerungen kommen kann. Probieren Sie es einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Vergleich alte und neue ePA

bisher... neu... (ePA für alle) 
  • Antrag für die ePA muss selbst gestellt werden (freiwillige Nutzung)
  • automatische Bereitstellung der ePA für alle Versicherten
    • aktiver Widerspruch erforderlich
  • Aktivierung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) in der App erforderlich
  • elektronische Abrechnungsdaten (eAD) werden automatisch eingestellt 
    • ​aktiver Widerspruch gegen die eAD-Bereitstellung
  • Leistungserbringer (Praxen, Apotheken, Krankenhäuser,...) müssen explizit berechtigt werden (Einsicht in ePA | Dokumente einsehen und einstellen)
  • Leistungserbringer erhalten durch Behandlungskontext (durch das Einlesen der eGK z.B. beim Arzt) Zugriff auf die ePA.
    • Berechtigung kann weiterhin entzogen werden
    • Berechtigung auch ohne Behandlungskontext möglich​
  • Dokumente für jeden einzelnen Leistungserbringer berechtigen oder auschließen
  • Dokumente gleichzeitig für alle Leistungserbringer sperren

 

  • Automatische Einstellung der elektronischen Medikationsliste
    • ​Widerspruch kann eingelegt werden
 
  • Original Dokumente (Papierunterlagen) durch uns in die ePA einspielen lassen

 

Gesetzliche Informationen zur ePA

Die für 2025 vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V zum Nachlesen finden Sie hier zum herunterladen.

Informationen der GKV-SV zur ePA (PDF, 1 MB)