Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.06.2021) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App Mobil Krankenkasse - ePA und beruht auf einer im Zeitraum vom 02.06.2021 bis 18.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung und einer durchgeführten Prüfung der Materna Information & Communications SE.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar - das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar - das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren. 

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

  • Über die Inhalte von Dokumente, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden
  • Die aktuell zur Verfügung stehenden Einwilligungen sind als PDF-Dokumente noch nicht barrierefrei aufbereitet und befinden sich in Überarbeitung.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 05.06.2023) gilt für die aktuell im Apple App Store und Microsoft Store veröffentlichte App Mobil Krankenkasse - ePA und beruht auf einer im Zeitraum vom 27.12.2022 bis 01.02.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird generell barrierefrei unter Einhaltung der Vorgaben des WAI-ARIA Standards gestaltet. Die Benutzeroberfläche wird mittels der Chakra-UI component library umgesetzt und unterstützt damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Voice Commands etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

  • Über die Inhalte von Dokumente, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden
  • Die aktuell zur Verfügung stehenden Einwilligungen sind als PDF-Dokumente noch nicht barrierefrei aufbereitet und befinden sich in Überarbeitung.
  • Der Kontrast der Eingabefelder, Überschriften, Menü- und Bedienelemente zum Hintergrund oder angrenzenden Farben ist nicht ausreichend.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern für Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: Referat-ePA@mobil-krankenkasse.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.