Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA)
Medizinische Daten und Informationen einfach und übersichtlich in der ePA speichern. Sie entscheiden, welche Anwendung Sie nutzen wollen.
Gut zu wissen:
- Sie entscheiden über Berechtigungen in der ePA, wer Zugriff haben darf - und wie lange.
- Ihr berechtigter Arzt kann die Ergebnisse aus den bisherigen Untersuchungen übertragen und neue dokumentieren.
- Andere, nicht freigegebene Gesundheitsinformationen bleiben der Arztpraxis verborgen.
Ihre Vorteile
- Untersuchungen einfach elektronisch & automatisch speichern
- bei jedem Arztbesuch verfügbar und jederzeit zur Hand
- besserer Überblick
- Zugriffsberechtigungen selbst verwalten
Was ist das elektronische Zahnbonusheft
Das elektronische Zahnbonusheft (e-Zahnbonusheft) ist die moderne Version des klassischen Bonushefts und damit Teil der ePA.
Bei Bedarf können Sie Ihre Unterlagen aus anderen Praxen mit Ihrem Zahnarzt teilen und den Zugriff verwalten.
Impfpass
Der elektronische Impfpass oder auch e-Impfpass ist die moderne Version des klassischen Impfpasses und damit Teil der elektronischen Patientenakte.
Sie wollen mehr über den elektronischen Impfpass erfahren? Dann schauen Sie bei GesundBund vorbei.
Rezepte und Verordungen
Ihr Archiv für verordnete Rezepte.
Bitten Sie Ihren Arzt, Kopien Ihrer E-Rezepte in Ihrer ePA abzulegen. Vorteil: Sie haben sie immer und überall griffbereit.
Krankmeldungen
Ihr Archiv für elektronische Krankmeldungen (eAU)
Bitten Sie Ihren Arzt, Kopien Ihrer eAU in Ihrer ePA abzulegen. Vorteil: Sie haben sie immer und überall griffbereit.
Mutterpass
Der elektronische Mutterpass oder auch e-Mutterpass ist die moderne Version des klassischen Mutterpasses. Ab sofort ist der elektronische Mutterpass Teil der ePA und über Ihr mobiles Endgerät abrufbar.
Unter Umständen sind für die Untersuchungen auch vorherige Mutterpässe, Berichte oder Ultraschallbilder aus einer anderen Praxis hilfreich. Sie können dieser ebenfalls eine Berechtigung erteilen.
Nicht freigegebene Gesundheitsinformationen bleiben der Frauenarztpraxis verborgen.
Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft)
Das elektronische Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) ist die moderne Version des klassischen U-Heftes (Gelbes Heft) und damit Teil der elektronischen Patientenakte.
Abrechnungsdaten - alle Abrechnungen im Blick
In Ihrer ePA haben Sie Ihre elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) zur Überprüfung der abgerechneten Leistungen immer und überall griffbereit.
Nachfolgende erbrachte Leistungen sind hier zu finden:
- Behandlungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
- stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen
- Abrechnungen von Apotheken
- Leistungen durch andere Leistungserbringer z. B. Haushaltshilfe
Arbeitsunfähigkeitszeiten und Privatrechnungen werden hier nicht aufgeführt.
Datenübermittlung:
Die Übermittlung der Daten erfolgt aktuell nicht automatisch. Um das eAD in Ihrer ePA zu erhalten, müssen Sie die Mobil Krankenkasse dazu berechtigen. Privatrechnungen können nicht hinterlegt werden.
Änderung ab 15.01.2025: Mit Einführung der ePA für alle, erhalten Sie Ihre eAD jährlich automatisch in Ihre ePA gestellt, wenn Sie diesem nicht widersprochen haben.
Ihre elektronischen Notfalldaten (e-Notfalldaten)
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Ihre Notfalldaten gespeichert werden.
Sobald Sie Ihrem Arzt die Berechtigung für die ePA erteilt haben, kann dieser folgende Informationen für Sie hinterlegen:
- persönliche Daten
- medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten
- Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind
Wichtig: Wenn Sie einen Notfall haben, kann der Arzt nicht automatisch auf Ihre e-Notfalldaten zugreifen. Der Zugriff bedarf immer einer Berechtigung.
Unser Tipp: Speichern Sie Ihre e-Notfalldaten auf Ihrem Handy.
Dokumentenverwaltung
Welche Dokumente können in der ePA noch gespeichert werden?
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Patienteninformationen
- Dokumentationen zur Pflege
- der elektronische Medikationsplan
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
- Disease Management Programm (DMP)
- weitere Unterlagen von Ärzten (z.B. Röntgenbilder, Ernährungspläne usw.)
Das Nationale Gesundheitsportal - eine echte Hilfe
Sie wissen nicht, was der Diagnoseschlüssel auf Ihrer Krankmeldung bedeutet? Sie möchten sich näher über eine Erkrankung und Ihre Therapiemaßnahmen erkundigen?
Das Nationale Gesundheitsportal hilft Ihnen dabei.
Über die Startseite Ihrer ePA kommen Sie direkt ins Nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zugestimmt haben, können Sie ganz einfach nach Ihrem Anliegen suchen.
Ihre persönlichen Daten werden nicht übermittelt.
Die Kopplung des Nationalen Gesundheitsportals und der ePA steckt noch in den Kinderschuhen und wird stetig weiter ausgebaut. So können Sie zukünftig z. B. Fachbegriffe aus Ihren Arztbriefen direkt über eine Verlinkung nachschlagen.
Gut zu wissen: Den Datenschutzbestimmungen des Nationalen Gesundheitsportals können Sie jederzeit über Ihr Profil und "weitere Inhalte verwalten" widersprechen.