Zusätzliche Funktionen der ePA-App

Die folgenden Funktionen können Sie nutzen, sofern Ihr Leistungserbringer, wie z.B. Ihr Arzt, die nötigen technischen Voraussetzungen besitzt:

  • Zahnbonusheft
  • Impfpass
  • Mutterpass
  • Kinderuntersuchungsheft
  • Krankmeldung
  • DMP (Disease-Management-Programm)
  • DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) 

Abrechnungsdaten - alle Abrechnungen im Blick

In Ihrer ePA haben Sie Ihre elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) zur Überprüfung der abgerechneten Leistungen immer und überall griffbereit. 

Nachfolgende erbrachte Leistungen sind hier zu finden: 

  • Behandlungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
  • stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen
  • Abrechnungen von Apotheken
  • Leistungen durch andere Leistungserbringer z. B. Haushaltshilfe

Arbeitsunfähigkeitszeiten und Privatrechnungen werden hier nicht aufgeführt. 

 

Datenübermittlung der eAD

Die Übermittlung der Daten erfolgt ab 15.01.2025 automatisch. Sie erhalten Ihr eAD jährlich automatisch in Ihre ePA , sofern Sie keinen Widerspruch eingereicht haben. 

Dokumentenverwaltung

Im Rahmen einer Behandlung werden Ihre Dokumente von dem Leistungserbringer, wie z.B. Ihrem Arzt, in Ihre ePA eingespielt. Sie können über die ePA-App die Dokumente einsehen und/ oder löschen. 

Sie haben außerdem die Möglichkeit ein Dokument über die ePA-App zu verschatten. Das bedeutet, dass das Dokument für keinen Leistungserbringer mehr einzusehen ist. 

Ebenso besteht die Möglichkeit, über die ePA-App durch Sie oder einem berechtigten Vertreter Dokumente in Ihre ePA einzustellen. 

Gut zu wissen:

  • Bevor Leistungserbringer Daten in die ePA einstellen, die zur Diskriminierung oder Stigmatisierung führen könnten, wie z. B. Daten zu psychischen Erkrankungen, zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder zu Schwangerschaftsabbrüchen, müssen diese Sie auf das Recht zum Widerspruch gegen die Einstellung dieser Daten hinweisen. Sollten Sie daraufhin Ihren Widerspruch erklären, so muss dieser von der Leistungserbringereinrichtung, wie z.B. Ihrer Arztpraxis, in ihrer Behandlungsdokumentation niedergelegt werden. Die Einrichtung darf dann die entsprechenden Daten nicht in die ePA übertragen. 
  • Wenn Leistungserbringer Daten aus genetischen Untersuchungen (im Sinne des Gendiagnostikgesetzes) in die ePA einfügen wollen, müssen Sie zuvor Ihre Einwilligung in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben haben. 
  • Ebenso ist es möglich, voraussichtlich ab 01.03.2025, Papierdokumente durch die MKK in die ePA einstellen zu lassen.  Hierfür benötigt es einen besonderen Ablauf, damit wir als Mobil Krankenkasse keinen Einblick in Ihre Unterlagen erlangen. Hierfür erarbeiten wir einen Prozess auf, der noch in Arbeit ist. Sobald wir hierfür Neuigkeiten haben, informieren wir hier. 

Das Nationale Gesundheitsportal - eine echte Hilfe

Sie wissen nicht, was der Diagnoseschlüssel auf Ihrer Krankmeldung bedeutet? Sie möchten sich näher über eine Erkrankung und Ihre Therapiemaßnahmen erkundigen? 

Das Nationale Gesundheitsportal hilft Ihnen dabei.

Über die Startseite Ihrer ePA-App kommen Sie direkt ins Nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zugestimmt haben, können Sie ganz einfach nach Ihrem Anliegen suchen. 

Ihre persönlichen Daten werden nicht übermittelt.

Die Kopplung des Nationalen Gesundheitsportals und der ePA steckt noch in den Kinderschuhen und wird stetig weiter ausgebaut. So können Sie zukünftig z. B. Fachbegriffe aus Ihren Arztbriefen direkt über eine Verlinkung nachschlagen. 

Gut zu wissen: Den Datenschutzbestimmungen des Nationalen Gesundheitsportals können Sie jederzeit über Ihr Profil und "weitere Inhalte verwalten" widersprechen. 

Medikationsplan

Die Medikationsliste zeigt, welche Medikamente Ihnen verschrieben und welche Medikamente auch tatsächlich von einer Apotheke abgegeben wurden. Sie ist in der ePA ab 15.01.2025 integriert und mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft. Dadurch werden die Daten aus den E-Rezepten automatisch in die Medikationsliste übertragen. 

Hinweis: Sie können über die ePA-App oder die Ombudsstelle jederzeit Widerspruch einlegen. Ebenso ist auch jederzeit der Widerruf der Widerspruchs möglich. 

FAQ I Fragen und Antworten

Nein, es gibt kein Erinnerungsservice. 

Nein, das ist nicht möglich. Sie können eine Vertreterregelung für die ePA des Kindes einrichten. So erhalten Sie den Zugriff auf dessen ePA und automatisch die Verwaltungsberechtigung.  

Vertretungen in der ePA

Nein, die ePA hat keine Speicherbegrenzung.

Sie können jederzeit Ihre Dokumente aus Ihrer elektronischen Patientenakte herunterladen und ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten. Achten Sie darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem sicheren Ordner gespeichert werden.

So einfach geht's: 

  • Gehen Sie in die Dokumentenübersicht in Ihrer ePA.
  • Wählen Sie das Dokument oder die Anwendung aus, die Sie herunterladen möchten.
  • Speichern Sie das Dokument auf Ihrem Handy oder drucken Sie es aus.

Dokumente können im pdf.A Format eingestellt werden.

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse