Inhalte der ePA

Medizinische Daten und Informationen einfach und übersichtlich in der ePA speichern.

Eine Hand tippt mit dem Zeigefinger auf eine virtuell dargestellte Akte.

Zusätzliche Dokumente in der ePA-App

Die folgenden Dokumente können Sie nutzen, sofern Ihr Leistungserbringer, wie z.B. Ihr Arzt, die nötigen technischen Voraussetzungen besitzt:

  • Zahnbonusheft
  • Impfpass
  • Mutterpass
  • Kinderuntersuchungsheft
  • Krankmeldung
  • DMP (Disease-Management-Programm)
  • DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) 

Medikationsliste

Die Medikationsliste zeigt, welche Medikamente Ihnen verschrieben und welche Medikamente auch tatsächlich von einer Apotheke abgegeben wurden. Sie ist automatisch in der ePA integriert und mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft. Dadurch werden die Daten aus den E-Rezepten automatisch in die Medikationsliste übertragen.

Sie können jederzeit in der ePA-App einen einzelnen Leistungserbringer für die Einsicht der Medikationsliste sperren.

Hinweis: Sie können über die ePA-App oder die Ombudsstelle jederzeit Widerspruch gegen die Medikationsliste einlegen. Diese wird dann nicht mehr in der ePA hinterlegt. Ebenso ist auch jederzeit der Widerruf der Widerspruchs möglich. 

Das Nationale Gesundheitsportal - eine echte Hilfe

Sie wissen nicht, was der Diagnoseschlüssel auf Ihrer Krankmeldung bedeutet? Sie möchten sich näher über eine Erkrankung und Ihre Therapiemaßnahmen erkundigen? 

Das Nationale Gesundheitsportal hilft Ihnen dabei.

Über die Startseite Ihrer ePA-App kommen Sie direkt ins Nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zugestimmt haben, können Sie ganz einfach nach Ihrem Anliegen suchen. 

Ihre persönlichen Daten werden nicht übermittelt.

Die Kopplung des Nationalen Gesundheitsportals und der ePA steckt noch in den Kinderschuhen und wird stetig weiter ausgebaut. So können Sie zukünftig z. B. Fachbegriffe aus Ihren Arztbriefen direkt über eine Verlinkung nachschlagen. 

Gut zu wissen

Den Datenschutzbestimmungen des Nationalen Gesundheitsportals können Sie jederzeit über Ihr Profil und "weitere Inhalte verwalten" widersprechen. 

FAQ I Fragen und Antworten

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse