Widerspruchsrecht zur elektronischen Patientenakte

Die ePA für alle wird mit einer Widerspruchslösung (Opt-Out) angeboten: Sie können also selbst entscheiden, ob eine ePA für Sie angelegt werden darf.

Daumen von mehreren Personen zeigen nach unten.

Sie können jederzeit Widerspruch einlegen gegen:

  • ePA allgemein 
  • Forschungsdaten (ab 1. Quartal 2026) 
  • Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)
  • Medikationsliste + digital gestützten Medikationsprozess

Ihre Wahl des Widerspruchs

Widerspruch ePA allgemein

Die ePA für alle ist freiwillig. Wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen, können Sie Ihren Widerspruch einreichen und es wird keine Akte für Sie erstellt.

Wenn Sie bereits eine ePA haben, haben Sie ebenfalls jederzeit die Möglichkeit gegen die ePA allgemein Widerspruch einzulegen. Wenn Sie dies tun, wird Ihre ePA unwiderruflich gelöscht. Ihre ePA kann dann weder von Ihnen noch von einem Leistungserbringer eingesehen werden. 

Beachten Sie: Es werden auch all Ihre darin enthaltenen Daten gelöscht. 

Widerspruch eAD 

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs stellen wir Ihnen die elektronischen Abrechnungsdaten nicht mehr zur Verfügung. 

Widerspruch Medikationsliste + digital gestützten Medikationsprozess (dgMP)

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen den automatischen Empfang von E-Rezepten aus dem E-Rezept-Fachdienst und gegen die Teilnahme am dgMP Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs stehen die Medikationsdaten weder Ihnen noch den Leistungserbringern (z. B. Ihrer Arztpraxis) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie gegen die Übertragung der E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst widersprechen, steht Ihnen die Möglichkeit der Teilnahme am dgMP auch nicht mehr zur Verfügung.  

Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle einreichen.

Widerspruch Forschungsdaten (ab 1. Quartal 2027)

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Datenweitergabe zur Forschungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden keine Daten mehr weitergeleitet. Beachten Sie, dass Daten, welche bereits weitergeleitet wurden, nicht gelöscht werden.

Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle einreichen.

Sie können Widerspruch über folgende Wege einlegen:

  • ePA-App (wenn diese genutzt wird) 
  • Kontaktformular (upload Formular)
  • Telefon (0800 255 0800)
  • Post (ausgedrucktes Formular)

Sie ändern Ihre Meinung? Kein Problem.

Widerruf der Widersprüche: 

Sie können alle oben genannten Widersprüche jederzeit zurücknehmen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • ePA-App (wenn diese genutzt wird) 
  • Kontaktformular
  • Telefon
  • Post
Widerspruch widerrufen

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse