Kündigung und Kassenwechsel ePA
Sie können Ihre Patientenakte jederzeit kündigen und bei einem Kassenwechsel nehmen Sie Ihre Daten einfach mit.
Kündigung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ihre Patientenakte ist jederzeit kündbar und wir erklären Ihnen die notwendigen Schritte.
Direkt in der ePA-App können Sie die Einwilligung zur Nutzung der ePA widerrufen.
- ePA öffnen und oben rechts auf Profil gehen.
- Auswahl: "Meine Patientenakte verwalten" und dann "Meine Patientenakte kündigen"
- Auswahl "Umzug": Daten zu einer anderen Krankenkasse übermitteln oder unwiderruflich löschen
- weiter mit "Kündigung" und anschließende Bestätigung mit "Meine Patientenakte kündigen"
- eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail
Bei der nächsten Anmeldung der ePA wird Ihnen die Kündigung im Start-Screen angezeigt.
Kündigungsfrist für Ihre Daten
Ihre Kündigungsfrist beträgt ab Eingang der Kündigung 14 Tage. Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihre Daten herunterladen, wenn Sie diese behalten möchten.
Hinweis: Nach Ablauf der Kündigungsfrist löschen wir alle Daten in Ihrer ePa.
Kassenwechsel mit der ePA
Sie möchten Ihre Krankenkasse wechseln und Ihre ePA mitnehmen? Das ist ganz einfach:
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt automatisch. Hierfür sind für Sie nur drei Schritte notwendig.
- Kündigung der ePA bei Ihrer bisherigen Krankenkasse
- Registrierung in der ePA Ihrer neuen Krankenkasse
- Bestätigung von der neuen Krankenkasse erhalten, dass die ePA zur Datenübernahme vorbereitet ist.
Eine genaue Erklärung finden Sie unter "Fragen und Antworten zur Kündigung und Mitnahme ePA".
Hinweis: Die Übertragung der Daten ist nur für App-Nutzer möglich. Wenn Sie Ihre ePA ohne die App benutzen, könne Sie Ihre Daten nicht mitnehmen.
Fragen und Antworten zur Kündigung und Mitnahme der ePA
Sie können die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist mit Ihrer ePA - App widerrufen.
- ePA öffnen und oben rechts auf den Ihr Profil klicken
- "Meine Patientenakte verwalten" wählen und weiter mit "Kündigung bearbeiten"
- "Kündigung widerrufen" anklicken und den Widerruf bestätigen
- die Bestätigung des Widerrufs erhalten Sie anschließend per E-Mail
Vorhandene Daten, die gelöscht werden:
- Dokumente
- erteilte Berechtigungen
- Protokolleinträge
Informationen sichern: Ihre Dokumente und Protokolldaten aus der ePA können Sie vor der Löschung auf Ihrem Endgerät sichern.
Eine spätere Wiederherstellung Ihrer Daten aus der ePA ist nicht möglich.
Um Ihre ePA bei der neuen Krankenkasse nutzen zu können, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Kündigen Sie Ihre ePA bei der Mobil Krankenkasse. Gehen Sie dazu auf Ihr Profil oben rechts.
- Öffnen Sie "Meine Patientenakte verwalten" und wählen Sie "Meine ePA kündigen".
- Aktivieren Sie "Umzug der Daten" und klicken auf "Kündigen".
- Im Anschluss bestätigen Sie nochmals die Kündigung Ihrer ePA.
- Sie erhalten anschließend die Bestätigung Ihrer Kündigung und starten damit den Umzugsprozess. Den aktuellen Status Ihrer ePA können Sie auch einsehen.
Sobald Ihre Daten zum Exportieren an die neue Krankenkasse übermittelt wurden, erhalten Sie eine Information.
Richten Sie nun Ihre ePA bei der neuen Krankenkasse ein. Um den Umzug Ihrer ePA abzuschließen, führen Sie bitte die folgenden Schritte durch:
- Falls gewünscht können Sie Ihre bisherigen Aktivitäten sichern: > Protokolle herunterladen > „Weiter“ (Protokolle werden nicht automatisch in die neue Patientenakte übernommen) > "Weiter".
- Berechtigungen und Vertreter aus alter Akte übernehmen > "Umzug starten"
- Umzug bestätigen mit Touch ID > Umzug wird verarbeitet (Umzug Ihrer Patientenakte beginnt)
- Bitte haben Sie etwas Geduld. Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn Sie wieder aktiv werden müssen > "Weiter"
Sie erhalten eine Bestätigung sobald der Umzug erfolgreich war und Sie Ihre ePA nutzen können. Das kann ein paar Sekunden dauern.
Ja, Ihre vergebenen Berechtigungen werden bei einem Kassenwechsel in Ihre neue ePA automatisch übernommen.
Ausnahme: Die Berechtigungen, die Sie Ihrer alten Krankenkasse erteilt haben, werden gelöscht.
Ja, Ihr Vertreter muss allerdings erneut zustimmen.
Sie haben während der Kündigungsfrist von 14 Tagen weiterhin einen uneingeschränkten Zugriff auf Ihre ePA.
Achtung: Im Zuge der Datenübergabe kann es zu Einschränkungen kommen.
Wenn Sie bei einem Krankenkassenwechsel Ihre zuvor aktivierte ePA nicht kündigen, erhalten Sie eine Fehlermeldung in der ePA-Registrierung bei Ihrer neuen Krankenkasse.
Sobald Sie ihre alte ePA kündigen, können Sie auch eine neue ePA anlegen. Wählen Sie hierfür die Datenmitnahme aus, damit Ihre Daten an die neue ePA übertragen werden. Anschließend wird die alte ePA automatisch gelöscht.
In diesem Fall beginnt Ihr Umzug wieder an der Stelle des Abbruchs. Ein kompletter Neustart des Umzugs ist nicht notwendig.
Ja, Sie haben die Möglichkeit innerhalb der Kündigungsfrist den Umzug einzuleiten.
Was müssen Sie hierfür tun? Sie können die Kündigung der ePA widerrufen. Danach kündigen Sie Ihre ePA ,,mit Datenmitnahme" erneut.
Die Kündigungsfrist der ePA ist bereits abgelaufen? Dann haben Sie keine Möglichkeit mehr einen Umzug Ihrer Daten zu Ihrer neuen Krankenkasse einzuleiten.
Ja, die Daten werden immer nach 14 Tagen (Widerrufsfrist) gelöscht.
Ihre Daten sind exportierbar und können daher jederzeit von Ihnen heruntergeladen werden. Bei einer neuen Krankenkasse können Sie eine neue ePA eröffnen und die Daten hochladen. Sollte der Betreiber insolvent gehen, können wir einen neuen Betreiber beauftragen, der Ihre Daten übernimmt.