Berechtigungen in der ePA
Sie haben die Möglichkeit die Zugriffe für Ihre ePA zu verwalten.

Zugriffsberechtigung in der ePA
Es gibt verschiedene Wege, den Zugriff von Leistungserbringern (z.B. Ihrer Arztpraxis) auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu steuern:
- Automatischer Zugriff beim Einlesen der eGK: Grundsätzlich erhält ein Leistungserbringer Zugriff auf die ePA, sobald die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten eingesteckt wird.
- Steuerung über die ePA-App: Die einfachste Methode zur Verwaltung der Zugriffsberechtigungen ist die Nutzung der ePA-App. Darüber können Sie:
- Leistungserbringer blockieren, wodurch diese keinen Zugriff mehr auf die ePA haben, selbst wenn die eGK gesteckt wird.
- Leistungserbringer entblockieren, hierdurch bekommt der Leistungserbringer wieder Zugang zur ePA.
- Die Dauer des Zugriffs für einzelne Leistungserbringer festlegen oder anpassen.
- Alternative Möglichkeiten: Neben der App gibt es weitere Optionen, den Zugriff zu verweigern:
- Über die Ombudsstelle der Mobil Krankenkasse: Ombudsstelle | Mobil Krankenkasse
- Direkt beim Leistungserbringer.
Zusammenfassend bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Kontrolle darüber zu behalten, welcher Leistungserbringer zu welchem Zeitpunkt auf Ihre ePA zugreifen darf.
Ihre Fragen und unsere Antworten zu Berechtigungen in der ePA
Aus folgender Tabelle können Sie entnehmen wie lange ein Leistungserbringer beim Stecken der eGK Zugriff hat:
Ja, sie können entweder über die ePA-App oder der Ombudsstelle einen Leistungserbringer blockieren. Dieser hat ab der Zugriffverweigerung keinen Zugriff auf Ihre ePA. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Zugriff erteilen, ist dies ebenfalls über die ePA-App oder der Ombudsstelle möglich.
Ebenso können Sie Ihrem Arzt beim Arztbesuch mitteilen, dass Sie ihm keinen Zugriff erteilen.