Ihre elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)

Mit der ePA-App haben Sie die Möglichkeit, Ihre elektonischen Abrechnungsdaten (eAD) im Blick zu behalten. 

Taschenrechner mit einem Stethoskop und Tabletten liegen zusammen auf dem Tisch.

Abrechnungsdaten - alle Abrechnungen im Blick

In Ihrer ePA haben Sie Ihre elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) zur Überprüfung der abgerechneten Leistungen immer und überall griffbereit. 

Nachfolgende erbrachte Leistungen sind hier zu finden: 

  • Behandlungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
  • Stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen
  • Abrechnungen von Apotheken
  • Leistungen durch andere Leistungserbringer z. B. Haushaltshilfe

Arbeitsunfähigkeitszeiten und Privatrechnungen werden hier nicht aufgeführt. 

Hinweis: Im März 2025 werden erstmals die elektronischen Abrechnungsdaten für alle ePA-Nutzer zur Verfügung gestellt, die nicht aktiv widersprochen haben. Die Bereitstellung kann aufgrund der Vielzahl einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Datenübermittlung der eAD

Die Übermittlung der Daten erfolgt ab 15.01.2025 automatisch. Sie erhalten Ihr eAD jährlich automatisch in Ihre ePA , sofern Sie keinen Widerspruch eingereicht haben. 

Ihre Fragen und unsere Antworten zu elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)

Wir von der Mobil Krankenkasse haben keinen Zugriff auf Ihre Dokumente und somit auch keine Einsicht in Ihre eAD. Wir können Ihnen lediglich die abgerechneten Leistungen als PDF in Ihre ePA einstellen. Sie können den Zugriff auf Ihre eAD selbst weiter eingrenzen und dann haben Ihre Leistungserbringer (z. B. Ärzte/Krankenhäuser) ebenso keine Einsicht in Ihre eAD.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann, wenn eine Berechtigung vorliegt, in Ihre eAD einsehen. Sie können aber Ihre eAD verbergen. So kann kein Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) Einsicht in Ihre eAD nehmen.

Die Bereitstellung der eAD ist freiwillig. Sie können jederzeit der automatischen Einstellung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) widersprechen. Entweder Sie widersprechen in der ePA-App oder über unser Kontaktformular direkt online - ohne Ausdruck.

Widerspruch Abrechnungsdaten

Kontaktormular zum Widerspruch der eAD einfach ausfüllen und online abschicken.

Ja. Sie können Ihre Abrechnungsdaten in der ePA selbstständig löschen. 

Krankenkassen erhalten Abrechnungsinformationen der Ärzte teilweise bis zu sechs Monate später. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass wir Ihnen Informationen zu Ihren Leistungsabrechnungen nur entsprechend zeitverzögert weitergeben können. Wurden für Sie keine Leistungen übermittelt, wird Ihnen auch kein PDF in Ihre ePA eingestellt.

 

Nein. Ihre Zuzahlungen können Sie nicht in den elektronischen Abrechnungsdaten einsehen.

Ja, das können Sie.

Öffnen Sie Ihre ePA und wählen Sie "elektronische Abrechnungsdaten" im Bereich "Dokumente". Klicken Sie dann oben rechts auf das PDF-Symbol und speichern Sie Ihre Abrechnungsdaten.

Sie haben einen Fehler entdeckt? Wurde z. B. eine Leistung, ein Zeitraum oder eine Diagnose falsch aufgeführt?

Melden Sie das bitte Ihrem Leistungserbringer (z. B. Arzt/Ärztin oder Krankenhaus), der diese Leistung abgerechnet hat. Innerhalb von 12 Monaten nach der erfolgten Abrechnung können die Daten korrigiert werden.

Bereits zur Löschung vorgemerkte Diagnosen sind im Abrechnungs-PDF nicht gesondert gekennzeichnet. Sollten bei Ihnen zur Löschung vorgemerkte Diagnosen vorliegen, so wurden Sie darüber in einem separaten Schreiben informiert.