Vertreter in der elektronischen Patientenakte

Sie haben die Möglichkeit, Vertreter für Ihre ePA festzulegen. 

Ein Geschäftsmann hält Unterlagen in den Händen und schüttelt einem anderen Geschäftsmann die Hand.

Vertretungen in der ePA

  • Vertretungen für die eigenen Kinder
  • Vertreter für sich selbst einsetzen
  • Vertretung für ältere Menschen anlegen

Vertreter in der ePA einsetzen

Mit der Vertreterregelung können Sie Dritten erlauben, für Sie die ePA zu führen.

Sie können auch selbst als Vertreter für eine ePA eingesetzt werden - z. B. für Ihre Kinder oder ältere Familienmitglieder. Eine Verwandschaft muss aber nicht zwingend bestehen.

In der ePA-App können max. 5 Vertreter hinzugefügt werden. Vertreter haben die gleichen Rechte wie der ePA Nutzer in der Dokumenten- und Berechtigungsverwaltung.  Die Vertretung kann jederzeit, durch den Vertreter oder den Vertretenden, gelöscht werden.

Vorraussetzungen für den Vertreter:

  • E-Mail-Account
  • Smartphone oder Tablet
  • Registrierung in der ePA-App seiner gesetzlichen Krankenkasse (vorliegen einer GesundheitsID)

Ein Vertreter muss keine eigene ePA in der ePA-App führen, jedoch muss eine Gesundheits-ID vorliegen. 

Hinweis: Durch die Einführung der ePA für alle bestehen aktuell technische Einschränkungen bei der Vertreterregelung. Es können nur Vertreter innerhalb des gleichen Aktensystems erfasst werden. Wir nutzen das Aktensystem der RISE GmbH. 

Ihre Fragen und unsere Antworten zur Vertreterregelung in der ePA

Wenn z.B. Ihr Kind kein Smartphone hat, können Sie trotzdem die ePA Ihres Kindes über Ihre eigene ePA-App führen. 

Wichtig: Der Vertreter und der Vertretende sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem gleichen Aktensystem 

Hat der zu Vertretende z.B. Ihr Kind kein eigenes Smartphone, gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich in der ePA-App ab (,,Benutzerkonto abmelden") 
  • Sie starten die Registrierung für z.B. Ihr Kind über die ePA-App auf Ihrem Smartphone 
    • Eingabe von
      • Versichertennummer
      • Postleitzahl 
      • letzten 6-Stellen der Krankenversicherungsnummer 
  • Identifizierung
  • Nach erfolgreicher Identifizierung in der ePA-App auf ,,Profil"
  • Danach auf ,,Ihre Patientenakte" und ,,Sie vertretende Personen"
  • Nun müssen die Daten des Vertreters (Ihre Daten) eingetragen werden 
  • Nach erfolgreicher Hinterlegung des Vertreters, Abmeldung aus der ePA-App und erneute Anmeldung in der ePA-App mit Ihren eigenen Daten

Hat Sie der Vertretende bereits in seiner ePA-App als Vertreter hinterlegt: 

  • Sie als Vertreter melden sich wie gewohnt in Ihrer ePA-App an 
  • Aufruf Ihres ,,Profils" 
  • ,,Vertretung einrichten" und ,,hinzufügen"  
  • Daten des Vertretenden angegeben 

Sie können nach erfolgreicher Hinterlegung des Vertretenden die ePA als Vertreter aufrufen. 

Noch keine ePA-App?

Registrieren Sie sich doch gleich hier.

  • Identifizierung in der ePA-App seiner eigenen Krankenkasse
  • Gesundheitskarte oder GesundheitsID
  • Ihre Daten (Name, Versichertennummer und Krankenkassenname)

 

Ihr Vertreter muss selbst keine ePA oder ePA-App nutzen und muss auch nicht bei der Mobil Krankenkasse versichert sein.

Ihr Vertreter kann Ihre Patientenakte verwalten wie Sie selbst:

  • Vertretung für Sie wahrnehmen
  • Protokolle einsehen
  • Benachrichtigungen innerhalb der Inhalte verwalten
  • Berechtigungen für Ärzte, Krankenkassen u. a. vergeben. löschen 
  • Ad-hoc-Berechtigung für z. B. Ärzte einholen
  • Liste der Zugriffsberechtigten anzeigen
  • Dokumente einstellen, suchen, anzeigen, herunterladen und löschen
  • Liste der Vertretungen anzeigen

Das dürfen nur Sie in Ihre ePA-App machen:

  • elektronische Patientenakte löschen
  • Vertretungen einrichten 

In Ihrem Protokoll in der ePA sehen Sie alle Aktivitäten Ihres Vertreters.

 Nein. Nur Sie können einen weiteren Vertreter bestimmen.

 

 

Ihr Vertreter kann seine Vertretung in der ePA löschen und er kann von Ihnen gelöscht werden.

  • gesetzliche Vertreter
  • Familienmitglieder, Lebensgefährten
  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungsbüros
  • Nachbarn, Freunde

 

Ihr Vertreter kann auch bei einer anderen Krankenversicherung versichert sein. Wichtig ist, dass die ePA-App des Vertreters auch als Aktenhersteller RISE GmbH hat. 

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse