Vertreter in der ePA
Sie haben die Möglichkeit, Vertreter für Ihre ePA festzulegen.
Vertretungen in der ePA
- Vertretungen für die eigenen Kinder
- Vertreter für sich selbst einsetzen
- Vertretung für ältere Menschen anlegen
Vertreter in der ePA einsetzen
Mit der Vertreterregelung können Sie Dritten erlauben, für Sie die ePA zu führen.
Sie können auch selbst als Vertreter für eine ePA eingesetzt werden - z. B. für Ihre Kinder oder ältere Familienmitglieder. Eine Verwandschaft muss aber nicht zwingend bestehen.
In der ePA-App können max. 5 Vertreter hinzugefügt werden. Vertreter haben die gleichen Rechte wie der ePA Nutzer in der Dokumenten- und Berechtigungsverwaltung. Die Vertretung kann jederzeit, durch den Vertreter oder den Vertretenden, gelöscht werden.
Vorraussetzungen für den Vertreter:
- E-Mail-Account
- Smartphone oder Tablet
- Registrierung in der ePA-App seiner gesetzlichen Krankenkasse (vorliegen einer GesundheitsID)
Ein Vertreter muss keine eigene ePA in der ePA-App führen, jedoch muss eine Gesundheits-ID vorliegen.
Hinweis: Durch die Einführung der ePA für alle bestehen aktuell technische Einschränkungen bei der Vertreterregelung. Es können nur Vertreter innerhalb des gleichen Aktensystems erfasst werden. Wir nutzen das Aktensystem der RISE GmbH.
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Vertreterregelung in der ePA
Sie haben mehrere Möglichkeiten eine Vertretung für Ihre Patientenakte einzurichten:
- Der zu Vertretende und der Vertreter hinterlegen sich jeweils gegenseitig in ihrer eigenen ePA-App.
- Der zu Vertretende hat kein eigenes Frontend (kein Client auf einem mobilen Endgerät besitzt, mit dem er auf die ePA zugreifen kann z.B. die ePA-App): Die Vertretung wird dann ausschließlich in der ePA-App des Vertreters hinterlegt.
- Der zu Vertretende hat selbst ein ePA-App, aber aktuell nicht zur Hand. Die Vertretung wird hier ebenfalls über die ePA-App des Vertreters hinterlegt.
In der ePA-App können Sie in Ihrem Profil Vertreter hinzufügen und auch wieder löschen.
Voraussetzungen:
- Sie haben sich in der ePA-App registriert.
- Ihr Vertreter ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem gleichen Aktensystem
- Ihr Vertreter hat bei seiner Krankenkasse eine ePA-App und ist dort identifiziert.
So richten Sie eine Vertretung in der ePA-App ein:
- ePA-App öffnen und auf "Profil"
- "Ihre Patientenakte" und ,,Sie vertretende Personen" auswählen
- oben rechts auf das ,,+"
- Daten des Vertreters (Namen, Versichertennummer und E-Mailadresse) eingeben und Datenschutzbestimmungen der Mobil Krankenkasse bestätigen.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zur erneuten Bestätigung der Vertretung.
Erstellen Sie für den Vertreter über die grüne Schaltfläche "Einrichtungsinformationen für die vertretende Person" ein Dokument (PDF) mit allen relevanten Daten von sich. Speichern Sie das Dokument ab, da es auf die Anforderungen der Kasse des Vertreters ankommt, welche Daten benötigt werden.
Der Vertreter ist nun unter "mich vertretende Personen" hinterlegt.
Damit die Vertretung endgültig eingerichtet werden kann, muss nun Ihr Vertreter in seiner ePA-App Ihre ePA einrichten.
- Identifizierung in der ePA-App seiner eigenen Krankenkasse
- Gesundheitskarte oder GesundheitsID
- Ihre Daten (Name, Versichertennummer und Krankenkassenname)
Ihr Vertreter muss selbst keine ePA oder ePA-App nutzen und muss auch nicht bei der Mobil Krankenkasse versichert sein.
Ihr Vertreter kann Ihre Patientenakte verwalten wie Sie selbst:
- Vertretung für Sie wahrnehmen
- Protokolle einsehen
- Benachrichtigungen innerhalb der Inhalte verwalten
- Berechtigungen für Ärzte, Krankenkassen u. a. vergeben. löschen
- Ad-hoc-Berechtigung für z. B. Ärzte einholen
- Liste der Zugriffsberechtigten anzeigen
- Dokumente einstellen, suchen, anzeigen, herunterladen und löschen
- Liste der Vertretungen anzeigen
Das dürfen nur Sie in Ihre ePA-App machen:
- elektronische Patientenakte löschen
- Vertretungen einrichten
In Ihrem Protokoll in der ePA sehen Sie alle Aktivitäten Ihres Vertreters.
Nein. Nur Sie können einen weiteren Vertreter bestimmen.
Ihr Vertreter kann seine Vertretung in der ePA löschen und er kann von Ihnen gelöscht werden.
- gesetzliche Vertreter
- Familienmitglieder, Lebensgefährten
- Pflegeeinrichtungen
- Betreuungsbüros
- Nachbarn, Freunde
Ihr Vertreter kann auch bei einer anderen Krankenversicherung versichert sein. Wichtig ist, dass die ePA-App des Vertreters auch als Aktenhersteller RISE GmbH hat.
Wenn Ihr Vertreter ein Smartphone und eine ePA-App besitzt, können Sie eine Vertretung einrichten. Sie benötigen dazu Ihre elektronische Gesundheitskarte und Ihre PIN.
So gehen Sie zusammen vor:
- Ihr Vertreter öffnet seine ePA-App und öffnet sein Profil.
- Er wählt ,,Vertretung einer fremden Patientenakte" aus.
- Eingabe Ihrer Daten (Name, Versichertennummer und Krankenkasse)
- Eingabe Ihrer eGK-PIN und eGK-Zugangsnummer. (6-stellig, rechte Ecke oben)
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail über die Einrichtung des Vertreters.
- Aus der App Ihres Vertreters gelangen Sie in Ihre eigene ePA und hinterlegen dort jetzt Ihren Vertreter: Wählen Sie „Berechtigung hinzufügen" und bestätigen Sie die Aktion.
- Daten Ihres Vertreters eingeben und den Datenschutzbestimmung zustimmen.
- Ihr Vertreter kann nun die ePA aufrufen: Profil des Vertreters "weitere Patientenakte"
Zum erneuten Aufruf Ihrer ePA benötigt der Vertreter nicht Ihre eGK und den PIN.
Voraussetzung für den Zugriff auf eine fremde ePA ist, dass der Vertretende Sie bereits in seiner ePA als Vertreter hinterlegt hat.
So richten Sie die Vertretung ein:
- ePA-App öffen: Sie müssen Ihre eigene ePA nicht nutzen, Sie müssen lediglich identifiziert sein.
- unter "Profil" "Patientenakte hinzufügen" wählen
- Daten des zu Vertretenden (Name, Versichertennummer und Name der Krankenkasse) eingeben
Zur Gerätebindung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.Nach erfolgreicher Bestätigung erhalten Sie eine weitere E-Mail zur erfolgreichen Gerätebindung.
Sie können nun auf die ePA des Vertretenden zugreifen. Die eingerichtete Vertretung sehen Sie in Ihrem Profil "weitere Patientenakten".