Widerspruchsrecht zur elektronischen Patientenakte
Die ePA für alle wird mit einer Widerspruchslösung (Opt-Out) angeboten: Sie können also selbst entscheiden, ob eine ePA für Sie angelegt werden darf.

Sie können jederzeit Widerspruch einlegen gegen:
- Die ePA allgemein
- Forschungsdaten (ab 1. Quartal 2026)
- Die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)
- Die Medikationsliste
Ihre Widersprüche
Widerspruch gegen die ePA allgemein
Die ePA für alle ist freiwillig. Wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen, können Sie Ihren Widerspruch einreichen und es wird keine Akte für Sie erstellt.
Wenn Sie bereits eine ePA haben, haben Sie ebenfalls jederzeit die Möglichkeit gegen die ePA allgemein Widerspruch einzulegen. Wenn Sie dies tun, wird Ihre ePA unwiderruflich gelöscht. Ihre ePA kann dann weder von Ihnen noch von einem Leistungserbringer eingesehen werden.
Beachten Sie: Es werden auch all Ihre darin enthaltenen Daten gelöscht.
Widerspruch gegen die eAD
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs stellen wir Ihnen die elektronischen Abrechnungsdaten nicht mehr zur Verfügung.
Widerspruch gegen die Medikationsliste
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen den automatischen Empfang von E-Rezepten aus dem E-Rezept-Fachdienst und gegen die Bereitstellung Ihrer Medikationsliste Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs steht die Medikationsliste weder Ihnen noch den Leistungserbringern (z. B. Ihrer Arztpraxis) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie gegen die Übertragung der E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst widersprechen, steht Ihnen die Bereitstellung der Medikationsliste auch nicht mehr zur Verfügung.
Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle einreichen.
Widerspruch gegen Forschungsdaten (ab 1. Quartal 2026)
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Datenweitergabe zur Forschungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden keine Daten mehr weitergeleitet. Beachten Sie, dass Daten, welche bereits weitergeleitet wurden, nicht gelöscht werden.
Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle einreichen.
Sie ändern Ihre Meinung? Kein Problem.
Widerruf der Widersprüche:
Sie können alle oben genannten Widersprüche jederzeit zurücknehmen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- ePA-App (wenn diese genutzt wird)
- Kontaktformular
- Telefon
- Post
Beachten Sie: Wenn Sie Ihren Widerspruch gegen die ePA allgemein widerrufen möchten, können Sie dies nicht über die ePA-App tun, sondern müssen eine der anderen Möglichkeiten nutzen.