Widerspruchsrecht: ePA
Die ePA für alle wird mit einer Widerspruchslösung (Opt-Out) angeboten: Sie können also selbst entscheiden, ob eine ePA für Sie angelegt werden darf.
Sie können jederzeit Widerspruch einlegen gegen:
- Die ePA allgemein
- Forschungsdaten (ab 15.07.2025)
- Die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)
- Die Medikationsliste
Ihre Widersprüche
Widerspruch gegen die ePA allgemein
Die ePA für alle ist freiwillig. Wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen, können Sie Ihren Widerspruch einreichen und es wird keine Akte für Sie erstellt.
Wenn Sie bereits eine ePA haben, haben Sie ebenfalls jederzeit die Möglichkeit gegen die ePA allgemein Widerspruch einzulegen. Wenn Sie dies tun, wird Ihre ePA unwiderruflich gelöscht. Ihre ePA kann dann weder von Ihnen noch von einem Leistungserbringer eingesehen werden.
Beachten Sie: Es werden auch all Ihre darin enthaltenen Daten gelöscht.
Widerspruch gegen die eAD
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs stellen wir Ihnen die elektronischen Abrechnungsdaten nicht mehr zur Verfügung.
Widerspruch gegen die Medikationsliste
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung Ihrer Medikationsliste Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs steht die Medikationsliste weder Ihnen noch den Leistungserbringern zur Verfügung.
Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle per E-Mail einreichen: ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de oder per Telefon: 0800 2553002-811
Widerspruch gegen Forschungsdaten (ab 15.07.2025)
Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Datenweitergabe zur Forschungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden keine Daten mehr weitergeleitet. Beachten Sie, dass Daten, welche bereits weitergeleitet wurden, nicht gelöscht werden.
Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle per E-Mail einreichen: ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de oder per Telefon: 0800 2553002-811
Sie ändern Ihre Meinung? Kein Problem.
Widerruf der Widersprüche:
Sie können alle oben genannten Widersprüche jederzeit zurücknehmen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- ePA-App (wenn diese genutzt wird)
- Kontaktformular
- Telefon
- Post
Beachten Sie: Wenn Sie Ihren Widerspruch gegen die ePA allgemein widerrufen möchten, können Sie dies nicht über die ePA-App tun, sondern müssen eine der anderen Möglichkeiten nutzen.
FAQ Opt-Out | Widerspruchslösung
Der Begriff Opt-Out bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Sie haben also die Möglichkeit, einer Anwendung (hier die Einrichtung einer ePA) zu widersprechen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Da die Nutzung der ePA, wie auch heute schon, freiwillig ist, können Sie über das Opt-Out-Verfahren widersprechen.
Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Zugang für Versicherte zur ePA soll somit vereinfacht werden. Aktuell müssen Sie sich noch aktiv eine ePA anlegen und sich dafür anmelden, zukünftig werden wir das für Sie übernehmen.
Der Begriff Opt-Out bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Sie haben also die Möglichkeit, einer Anwendung (hier die Einrichtung einer ePA) zu widersprechen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Da die Nutzung der ePA, wie auch heute schon, freiwillig ist, können Sie über das Opt-Out-Verfahren widersprechen.
Nein. Aktuell müssen Sie noch aktiv selbst eine ePA anlegen und sich dafür anmelden.
Wir legen keine ePA für Sie an, wenn Sie der Aktenanlage zur ePA für alle widersprochen haben.