Widerspruchsrecht zur elektronischen Patientenakte

Die ePA für alle wird mit einer Widerspruchslösung (Opt-Out) angeboten: Sie können also selbst entscheiden, ob eine ePA für Sie angelegt werden darf.

Daumen von mehreren Personen zeigen nach unten.

Sie können jederzeit Widerspruch einlegen gegen:

  • Die ePA allgemein 
  • Forschungsdaten (ab 15.07.2025) 
  • Die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten (eAD)
  • Die Medikationsliste 

Ihre Widersprüche

Widerspruch gegen die ePA allgemein

Die ePA für alle ist freiwillig. Wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen, können Sie Ihren Widerspruch einreichen und es wird keine Akte für Sie erstellt.

Wenn Sie bereits eine ePA haben, haben Sie ebenfalls jederzeit die Möglichkeit gegen die ePA allgemein Widerspruch einzulegen. Wenn Sie dies tun, wird Ihre ePA unwiderruflich gelöscht. Ihre ePA kann dann weder von Ihnen noch von einem Leistungserbringer eingesehen werden. 

Beachten Sie: Es werden auch all Ihre darin enthaltenen Daten gelöscht. 

 

Widerspruch gegen die eAD 

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung der elektronischen Abrechnungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs stellen wir Ihnen die elektronischen Abrechnungsdaten nicht mehr zur Verfügung. 

 

Widerspruch gegen die Medikationsliste

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Bereitstellung Ihrer Medikationsliste Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs steht die Medikationsliste weder Ihnen noch den Leistungserbringern zur Verfügung.  

Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle per E-Mail einreichen: ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de oder per Telefon: 0800 2553002-811

 

Widerspruch gegen Forschungsdaten (ab 15.07.2025)

Sie haben jederzeit die Möglichkeit gegen die Datenweitergabe zur Forschungsdaten Widerspruch einzulegen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden keine Daten mehr weitergeleitet. Beachten Sie, dass Daten, welche bereits weitergeleitet wurden, nicht gelöscht werden.

Hinweis: In diesem Fall können Sie Ihren Einspruch über unsere Ombudsstelle per E-Mail einreichen: ombudsstelle@mobil-krankenkasse.de oder per Telefon: 0800 2553002-811

 

Sie können Widerspruch über folgende Wege einlegen:

  • ePA-App (wenn diese genutzt wird) 
  • Kontaktformular
  • E-Mail
  • Telefon (0800 255 0800)
  • Post

Sie ändern Ihre Meinung? Kein Problem.

Widerruf der Widersprüche: 

Sie können alle oben genannten Widersprüche jederzeit zurücknehmen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • ePA-App (wenn diese genutzt wird) 
  • Kontaktformular
  • E-Mail
  • Telefon 
  • Post

Beachten Sie: Wenn Sie Ihren Widerspruch gegen die ePA allgemein widerrufen möchten, können Sie dies nicht über die ePA-App tun, sondern müssen eine der anderen Möglichkeiten nutzen. 

Widerspruch widerrufen

FAQ Opt-Out | Widerspruchslösung

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse