Beitragssätze und Bemessungs­grenzen

Aktuelle Beitragsinformationen der Mobil Krankenkasse in der Übersicht.

50-Cent-Münzen werden auf einem Tisch zu Türmen aufgestapelt.

Unser Beitragssatz

Die Anpassung des Zusatzbeitrages zum Jahreswechsel 2024/2025 wurde gezielt vorgenommen, um steigende Ausgaben, gesetzliche Mehrbelastungen und strukturelle Finanzierungsrisiken frühzeitig abzufedern. Dadurch konnten unsere Versicherten im Jahr 2025 vor unterjährigen Erhöhungen geschützt werden – und erhalten nun auch eine Planungsperspektive für 2026. Denn der Zusatzbeitrag bleibt auch 2026 stabil bei 3,89 %, womit unser Beitragssatz zum 01.01.2026 weiterhin bei 18,49 % liegt.

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Beitragssatz nach Versicherungsart

Thema/Versicherungsart  Beitragssatz in % 
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz)  14,60
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) 14,00
Krankenversicherung Studierende 10,22
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz    3,89
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz    2,90
Rentenversicherung 18,60
Arbeitsförderung    2,60
Pflegeversicherung    3,60
Zuschlag zur Pflegeversicherung (für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres)    0,60

Der Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt auch im Jahr 2026 bei 3,6%. Kinderlose zahlen 4,2% und für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragserleichterungen. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Beispielberechnung für freiwillig Versicherte

Zur freiwilligen Versicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Berechnungsgrundlagen 2026

Thema/Versicherungsart Monatlich in Euro Jährlich in Euro
Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50   69.750,00
Rentenversicherung/Arbeitsförderung 8.450,00 101.400,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein 6.450,00   77.400,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders 5.812,50   69.750,00
Bezugsgröße 3.955,00   47.460,00

Wie werden die Beiträge abgeführt?

Für pflichtversicherte Arbeitnehmer gilt:

Ihr Arbeitgeber behält den Zusatzbeitrag ein und führt diesen zusammen mit Ihren übrigen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer gilt:

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer überweisen den Zusatzbeitrag zusammen mit ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder treffen eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser die Beiträge zahlt.

Wofür zahlen Sie eigentlich Krankenkassenbeiträge?

Haben Sie sich schon mal gefragt, was eigentlich mit Ihrem monatlichen Krankenkassenbeitrag passiert? Wir erklären Ihnen, wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert.