Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
Aktuelle Beitragsinformationen der Mobil Krankenkasse in der Übersicht.
Inhaltsübersicht
Unser Beitragssatz
Die Mobil Krankenkasse geht als starker Partner sehr verantwortungsvoll mit Ihren Beiträgen um. Deshalb war es uns möglich, Ihnen seit 2023 einen stabilen Beitragssatz zu bieten. Auch wir müssen nun jedoch auf die steigende Kostenentwicklung reagieren. Bei unserer Berechnung war uns dabei vor allen Dingen eines am wichtigsten: Ihre Gesundheit hat oberste Priorität. Darum passen wir den Zusatzbeitragssatz auf 3,89 % an, womit unser Beitragssatz zum 01.01.2025 bei 18,49 % liegt. So können wir weiterhin die hohe Qualität unserer Leistungen und den Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung sicherstellen.
Gehaltsrechner
Berechnen Sie Ihre persönlichen Beitragsanteile mit unserem Gehaltsrechner ganz einfach selbst.
Beitragssatz nach Versicherungsart
Thema/Versicherungsart | Beitragssatz in % |
---|---|
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,60 |
Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,00 |
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz | 3,89 |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 2,50 |
Rentenversicherung | 18,60 |
Arbeitsförderung | 2,60 |
Pflegeversicherung | 3,60 |
Zuschlag zur Pflegeversicherung (für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres) | 0,60 |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung
Zum 01.01.2025 hat sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,6% geändert. Kinderlose zahlen 4,2% und für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragserleichterungen. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Beispielberechnung für freiwillig Versicherte
Beitragsbemessungsgrenzen und Berechnungsgrundlagen 2025
Thema/Versicherungsart | Monatlich in Euro | Jährlich in Euro |
---|---|---|
Kranken-/Pflegeversicherung | 5.512,50 | 66.150,00 |
Rentenversicherung/Arbeitsförderung | 8.050,00 | 96.600,00 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein | 6.150,00 | 73.800,00 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders | 5.512,50 | 66.150,00 |
Bezugsgröße | 3.745,00 | 44.940,00 |
Wie werden die Beiträge abgeführt?
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer gilt:
Ihr Arbeitgeber behält den Zusatzbeitrag ein und führt diesen zusammen mit Ihren übrigen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer gilt:
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer überweisen den Zusatzbeitrag zusammen mit ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder treffen eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser die Beiträge zahlt.