Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
Aktuelle Beitragsinformationen der Mobil Krankenkasse in der Übersicht.
Inhaltsübersicht
Unser Beitragssatz
Die Anpassung des Zusatzbeitrages zum Jahreswechsel 2024/2025 wurde gezielt vorgenommen, um steigende Ausgaben, gesetzliche Mehrbelastungen und strukturelle Finanzierungsrisiken frühzeitig abzufedern. Dadurch konnten unsere Versicherten im Jahr 2025 vor unterjährigen Erhöhungen geschützt werden – und erhalten nun auch eine Planungsperspektive für 2026. Denn der Zusatzbeitrag bleibt auch 2026 stabil bei 3,89 %, womit unser Beitragssatz zum 01.01.2026 weiterhin bei 18,49 % liegt.
Gehaltsrechner
Berechnen Sie Ihre persönlichen Beitragsanteile mit unserem Gehaltsrechner ganz einfach selbst.
Beitragssatz nach Versicherungsart
| Thema/Versicherungsart | Beitragssatz in % |
|---|---|
| Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,60 |
| Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz) | 14,00 |
| Krankenversicherung Studierende | 10,22 |
| Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz | 3,89 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 2,90 |
| Rentenversicherung | 18,60 |
| Arbeitsförderung | 2,60 |
| Pflegeversicherung | 3,60 |
| Zuschlag zur Pflegeversicherung (für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres) | 0,60 |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt auch im Jahr 2026 bei 3,6%. Kinderlose zahlen 4,2% und für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragserleichterungen. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Beispielberechnung für freiwillig Versicherte
Beitragsbemessungsgrenzen und Berechnungsgrundlagen 2026
| Thema/Versicherungsart | Monatlich in Euro | Jährlich in Euro |
|---|---|---|
| Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50 | 69.750,00 |
| Rentenversicherung/Arbeitsförderung | 8.450,00 | 101.400,00 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein | 6.450,00 | 77.400,00 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders | 5.812,50 | 69.750,00 |
| Bezugsgröße | 3.955,00 | 47.460,00 |
Wie werden die Beiträge abgeführt?
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer gilt:
Ihr Arbeitgeber behält den Zusatzbeitrag ein und führt diesen zusammen mit Ihren übrigen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer gilt:
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer überweisen den Zusatzbeitrag zusammen mit ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder treffen eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser die Beiträge zahlt.