Wie sieht es ganz allgemein aus?

Bis zum 25. Lebensjahr bist du als Student in der Regel kostenlos über deine Eltern familienversichert. Endet die Familienversicherung, kannst du dich grundsätzlich zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Achtung: Deine Entscheidung ist für die Dauer des Studiums bindend – und auch später ist ein Wechsel nicht immer möglich. Unser Faktencheck hilft dir, die für dich beste Wahl zu treffen.

Zum GKV | PKV Faktencheck

  1. Beitragshöhe
    GKV PKV

    Solange du studierst, kannst du dich oft noch in der besonders günstigen gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) mit einem Beitragssatz von 10,22 % versichern.

    Die Beitragshöhe hängt vom Alter und von der Gesundheit ab. Im Antrag musst du deshalb diverse Gesundheitsfragen beantworten.

    Als Berufstätiger richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und beträgt aktuell 14,6 %.

    Dabei gilt: Auch, wenn gesundheitliche Beschwerden zu einem höheren Beitrag führen, musst du unbedingt alles wahrheitsgemäß ausfüllen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

    Das heißt: Falls du später irgendwann mal weniger verdienst, schrumpfen auch deine Beiträge.

    Bestehende Krankheiten können zum Ausschluss der Kostenübernahme von bestimmten Leistungen führen.

     

  2. Leistungsumfang
    GKV PKV

    Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle gesetzlichen Regelleistungen. Dazu zählen u.a. die Behandlung bei Krankheit und Unfällen, viele Vorsorgeuntersuchungen und Krankengeld.

    Du kannst den Leistungsumfang anhand von Tarifen frei wählen. Das heißt: Wenn du mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, musst du höhere Beiträge zahlen. Andersherum beinhaltet ein günstiger Tarif weniger Leistungen.

    Darüber hinaus bieten die meisten Versicherungen Extraleistungen, z.B. die Behandlung beim Osteopathen oder Reiseschutzimpfungen.

    Mit deiner Tarifwahl legst du auch fest, wie hoch die Selbstbeteiligung an den Kosten für medizinische Leistungen wie Arzneimittel etc. ist.

    An den Kosten bestimmter Leistungen (z.B. Medikamente, Krankenhauspflege) musst du dich zwar beteiligen. Das gilt aber nur bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Überschreitest du diese Grenze, kannst du dich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen.

    Oft erhalten Privatversicherte schneller einen Termin bei Fachärzten und profitieren von kürzeren Wartezeiteneine Garantie darauf hast du aber nicht.
    Gut zu wissen: ein Einzelzimmer im Krankenhaus gibt es auch als GKV Versicherter.  
  3. Behandlungskosten
    GKV PKV

    Dein Arzt rechnet die Behandlungskosten direkt mit der Krankenkasse ab, ohne dass du etwas davon mitbekommst.

    Du musst in der Regel alle Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen. Das Geld wird dir erst erstattet, nachdem du die Rechnung eingereicht hast.

  4. Familienversicherung
    GKV PKV

    Du kannst Kinder, Ehegatten und Lebenspartner grundsätzlich kostenlos mitversichern, sobald deren monatliches Gesamteinkommen unter der Grenze von 485,00 Euro liegt oder sie ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

    Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Stattdessen muss hier für jeden Versicherten ein eigener Beitrag gezahlt werden.

  5. Arbeitslosigkeit/Auszeit
    GKV PKV

    Findest du nach deinem Studium zunächst keinen Job, kannst du das Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter übernimmt beim Bezug des Bürgergeldes die kompletten Beiträge.

    Als Bürgergeld - Bezieher musst du deine Beiträge weiter selbst zahlen, dir steht aber ein Zuschuss zu.

    Übrigens: Falls du mal weniger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmst, bleibt dein Versicherungsschutz ebenfalls aktiv.

    Außerdem kannst du einen günstigeren Tarif wählen, der weniger Leistungen beinhaltet.

     

    Ein Wechsel in die GKV ist beim Bürgergeld nicht möglich.
  6. Rente
    GKV PKV

    Du zahlst auch als Rentner den aktuellen Beitragssatz zur Krankenversicherung von aktuell 14,6 %, wobei dieser sich dann auf die Rente bezieht. Den Anteil, den früher der Arbeitgeber bezahlt hat, übernimmt nun der Rentenversicherungsträger.

    Mit Renteneintritt musst du den gesamten Beitrag selbst bezahlen. Du kannst aber immerhin einen Zuschuss beantragen.

     

    Achtung: Bist du über 55 Jahre alt, ist eine Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich.

Fazit

Sowohl die GKV als auch die PKV bieten ihren Mitgliedern verschiedene Vorteile. Fakt ist: In jungen Jahren bietet die PKV oft viel Leistung für relativ geringe Beiträge. Dieser Vorteil hebt sich aber meist auf, wenn du eine Familie gründest, arbeitslos wirst oder ins Rentenalter kommst – und der Wechsel in die GKV wird dann schwierig bis unmöglich.

Für die Wahl einer GKV spricht, in allen Lebenslagen – vom Single oder Familienmensch, ob jung oder alt oder mit mehr oder weniger Einkommen – gleichbleibend gut versorgt zu sein.

Und on top unterstützt du als Mitglied einer GKV das Solidarprinzip, auch Solidaritätsprinzip genannt. Was bedeutet das?

Das Solidarprinzip

Das zentrale Funktionsprinzip des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist das Solidaritätsprinzip: "Die Gesunden helfen den Kranken". Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko spielen bei der Beitragsberechnung im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung keine Rolle. 20 Millionen Menschen sind als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert. So besteht auch zwischen Singles und Familien ein Ausgleich.[1]

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    Autor: Mobil Krankenkasse

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