Aktuelle Ausgabe
Unsere Zusatzleistung: Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS
Ob professionelle Zahnreinigung oder osteopathische Behandlung: Mit dem „Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS“ erstatten wir Ihnen die Kosten für ausgewählte zusätzliche Gesundheitsleistungen bis zu 200 € pro Jahr.
Viele kümmern sich heute ganz selbstverständlich aktiv um ihre Gesundheit. Dafür werden oft Angebote genutzt, die über die regulären gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Genau hier möchten wir weiter entlasten: Mit Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS stellen wir unseren Versicherten pro Kalenderjahr ein Budget von bis zu 200,00 € zur Verfügung, das für ausgewählte Leistungen eingesetzt werden kann.
Welche Leistungen können über das Gesundheitsgeld abgerechnet werden?
Das Extra-Budget ist für Leistungen vorgesehen, die von gesundheitsbewussten Menschen häufig in Anspruch genommen werden:
- Professionelle Zahnreinigung
Für bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr können jeweils 60,00 € erstattet werden – insgesamt also maximal 120,00 € jährlich. - Osteopathische Behandlungen
Auch osteopathische Behandlungen können über das Gesundheitsgeld bezuschusst werden, sofern sie ärztlich verordnet sind und von einem ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden. Für bis zu drei Behandlungen pro Jahr können jeweils 60,00 € erstattet werden – insgesamt also maximal 180,00 € jährlich. - Festsitzender Retainer
Das Budget kann außerdem für einen festsitzenden Retainer genutzt werden, zum Beispiel nach einer kieferorthopädischen Behandlung. Hierfür können bis zu 150,00 € pro Jahr eingesetzt werden.
In drei Schritten zur Erstattung
- Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf – und bei osteopathischen Behandlungen auch die ärztliche Verordnung.
- Reichen Sie die Nachweise über unser Onlineformular oder über unsere App MOBIL ME.
- Nach der Prüfung erstatten wir den entsprechenden Betrag, solange noch Budget aus dem laufenden Kalenderjahr zur Verfügung steht.
Wichtig zu wissen: Das Gesundheitsgeld ist immer an das jeweilige Kalenderjahr gebunden. Damit der Anspruch nicht verfällt, muss die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.
fitforcash: So ergänzt sich das Bonusprogramm mit dem Extra-Gesundheitsgeld
Wer an Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS teilnimmt, kann trotzdem parallel an unserem Bonusprogramm fitforcash teilnehmen. Beide Angebote stehen unabhängig voneinander zur Verfügung. Der Unterschied: Während wir mit dem Extra-Gesundheitsgeld konkrete Rechnungen für ausgewählte Leistungen erstatten, belohnen wir mit fitforcash gesundheitsbewusstes Verhalten – zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder sportlichen Aktivitäten – mit festen Bonusbeträgen.
Besonders clever: Beide Leistungen lassen sich kombinieren – etwa, wenn Vorsorgeuntersuchungen für den Bonus eingereicht werden und zusätzlich Rechnungen über das Extra-Gesundheitsgeld abgerechnet werden.
Alle Informationen zu Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS sowie das Onlineformular zur Einreichung der Rechnungen finden Sie auf unserer Webseite.