Zahnvorsorge und PZR
Zahnvorsorge für die ganze Familie und Professionelle Zahnreinigung. Gesetzliche Leistungen und Zusatzleistungen beim Zahnarzt im Überblick.
Inhalt
Zahnvorsorge im Überblick
- Kostenübernahme Individualprophylaxe zwischen 6 und 17 Jahren
- Zweimal jährlich kostenlose Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt
- Einmal jährlich Entfernung von Zahnstein
Gesetzliche Vorsorge beim Zahnarzt
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für alle Versicherten zweimal im Jahr die Kosten für eine eingehende Untersuchung sowie einmal im Jahr die Kosten für das Entfernen von Zahnstein. Alle zwei Jahre werden Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontium) bezahlt. Die Abrechnung dieser Vorsorge erfolgt direkt über Ihre Gesundheitskarte.
Individualprophylaxe
Richtiges Zähneputzen ist ganz einfach. Selbst beibringen kann es sich jedoch kaum jemand, denn die richtigen Bewegungsabläufe und der Einsatz von Zahnzwischenraumbürstchen oder Zahnseide müssen erst geübt werden.
Die richtige Mundhygiene ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Zähne schön und gesund bleiben. Oft kommt es aufgrund von Unkenntnis oder Pflegefehlern wie einer falschen Putztechnik zu Problemen. Deshalb ist es auch für Erwachsene empfehlenswert, sich hier intensiv und individuell beraten zu lassen. Diese Beratung leistet die Individualprophylaxe. Eine effektive Mundhygiene ist auch für Zahnersatz-Träger sehr wichtig, um die Haltbarkeit der Implantate und des Zahnersatzes zu verlängern.
Für Versicherte, die bereits 6, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, ist die Individualprophylaxe kostenlos. Eine professionelle Zahnreinigung ist kein Bestandteil des Leistungsumfangs. Ab 18 Jahren tragen die Versicherten die Kosten selbst - sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt.
Für Versicherte, die bereits 6, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir die Kosten für die Individualprophylaxe.
Was wird bei der Individualprophylaxe (IP) gemacht?
Die Beratung und Behandlung erfolgt meistens an den Terminen der zahnärztlichen Vorsorge. Innerhalb von maximal drei Jahren sollen die einzelnen Maßnahmen mindestens einmal durchgeführt worden sein.
- Erfassung des Mundhygienestatus
- Aufklärung über die Krankheitsursachen inklusive zahnbezogener Ernährungshinweise
- Mundhygienetraining
- Fluoridierung: Die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel oder ähnlichem wird nach dem Beseitigen von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne durchgeführt.
- Versiegelung von kariesfreien Einfurchungen und Grübchen der bleibenden Backenzähne (Molaren) mit aushärtenden Kunststoffen
- Überprüfung des Übungserfolgs: Einige Wochen nach der IP wird an einem ergänzenden Termin geprüft, ob Sie die im Mundhygienetraining empfohlenen Prophylaxe Maßnahmen richtig umsetzen.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine intensive Grundreinigung der Zähne mit Spezialinstrumenten und eine Zusatzleistung. Dabei wird das Gebiss unter anderem von gefährlichem Zahnbelag, Zahnstein und kosmetisch störenden Tee- oder Kaffeeflecken befreit. Die professionelle Zahnreinigung ist kein Leistungsangebot gesetzlicher Krankenkassen. Die Preise für eine PZR unterscheiden sich von Zahnarzt zu Zahnarzt, im Durchschnitt liegen diese bei rund 70,00 Euro.
Kostenlose Zahnreinigung (PZR) ab 18 Jahren
Wir bieten allen ab 18 Jahren einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung (PZR) bei teilnehmenden DentNet Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
In der Zahnarztsuche finden Sie die teilnehmenden Zahnarztpraxen, bei denen Sie die kostenlose PZR durchführen lassen können.
Bereits eine Zahnreinigung über DentNet gemacht?
Wir bezuschussen pro Jahr noch eine weitere professionelle Zahnreinigung (PZR) in Höhe von maximal 60,00 Euro.
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Ihre Fragen und unsere Antworten zum e-Zahnbonusheft
- Ihren aktuellen Festzuschuss (Bonushöhe in Prozent)
- Ihre bisherigen Vorsorgeuntersuchungen
- Ihre persönlichen Daten ("Details zum Patienten")
- Informationen über Ihren Zahnarzt ("Details zur Einrichtung")
- Zusatzangebote der Mobil Krankenkasse zum Thema "Zahnersatz"
Erteilen Sie Ihrer Zahnarztpraxis die Berechtigung für Ihr e-Zahnbonusheft und lassen Sie ggf. die Einträge aus Ihrem bisherigen Zahnbonusheft durch Ihren Zahnarzt übertragen.
Selbstverständlich ist Ihr altes Zahnbonusheft auch weiterhin gültig und Sie können beide Hefte parallel pflegen lassen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich für eine Variante zu entscheiden. So ist der Aufwand für die Praxis geringer.
Sie wollen keine alten Untersuchungen nachtragen lassen?
Kein Problem: Senden Sie uns Ihr altes Zahnbonusheft zu und lassen Sie nur noch neue Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem e-Zahnbonusheft durch Ihren Zahnarzt eintragen. So bleibt Ihr Bonus bei einem Zahnersatz weiterhin gesichert.
Schicken Sie Ihr altes Zahnbonusheft einfach per Post an:
Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg
Öffnen Sie Ihre ePA und klicken Sie im Bereich Dokumente auf "Zahnbonusheft". Klicken Sie dann oben rechts auf das PDF-Symbol und speichern Sie Ihr e-Zahnbonusheft als PDF-Datei auf Ihrem Handy.
Senden Sie uns Ihre PDF-Datei per E-Mail oder laden Sie es einfach in unserer Service-App MOBIL ME oder auf unserer Webseite hoch.
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Eine Erinnerungsfunktion für Zahnarzttermine gibt es in der ePA nicht.
In der ePA kann nur ein e-Zahnbonusheft geführt werden. Wenn Sie als Elternteil kein e-Zahnbonusheft in Ihrer ePA führen, können Sie das Bonusheft Ihres Kindes in Ihrer ePA hinterlegen.
Unser Tipp: Sie können eine Vertreterregelung für die ePA des Kindes einrichten. So erhalten Sie den Zugriff auf dessen ePA und automatisch die Verwaltungsberechtigung für sein e-Zahnbonusheft.
Nein, Ihr neuer Zahnarzt benötigt nur eine Berechtigung auf Ihrem e-Zahnbonusheft in Ihrer ePA.
Sobald Sie diese eingerichtet haben, kann der Zahnarzt auf das e-Zahnbonusheft zugreifen und darin Ihre Behandlungen dokumentieren.
Ja, das können Sie.
Öffnen Sie Ihre ePA und klicken Sie im Bereich Dokumente auf "Zahnbonusheft". Klicken Sie dann oben rechts auf das PDF-Symbol und speichern Sie Ihr e-Zahnbonusheft als PDF Datei auf Ihrem Handy.
Sie selbst können nur das gesamte e-Zahnbonusheft löschen.
Einzelne Untersuchungen kann ausschliesslich Ihr Zahnarzt auf Ihren Wunsch hin löschen.