Private Zusatzleistungen für Ihre Zahngesundheit
Private Leistungen führen oft zu Verunsicherung. Wir stellen Ihnen die häufigsten zahnärztlichen Zusatzleistungen vor.
Zahlreiche Angebote: Was ist sinnvoll?
Ob im Rahmen der kostenlosen jährlichen Vorsorgeuntersuchung oder bei einer Behandlung - viele Patienten sind verunsichert, wenn der Zahnarzt zur Verbesserung oder Erhaltung der Zahngesundheit Zusatzleistungen empfiehlt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Deshalb stellen wir Ihnen die häufigsten zahnärztlichen Zusatzleistungen vor.
- Es gibt eine Reihe von Diagnose- und Behandlungsangeboten, die den gesetzlichen Leistungskatalog ergänzen.
- Einige sind grundsätzlich sinnvoll, andere nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.
- Zu beachten ist jedoch, dass eine seriöse Beurteilung im Einzelfall nur durch eine gründliche und persönliche Untersuchung durch den Zahnarzt möglich ist.
- Ihr Zahnarzt ist in jedem Fall verpflichtet, Sie vor der Durchführung einer privaten Zusatzleistung über die anfallenden Kosten zu informieren.
Zusätzliche Leistungen des Zahnarztes (IGeL)
Richtiges Zähneputzen ist ganz einfach. Selbst beibringen kann es sich jedoch kaum jemand, denn die richtigen Bewegungsabläufe und der Einsatz von Zahnzwischenraumbürstchen oder Zahnseide müssen erst geübt werden. Eine falsche Handhabung der Hilfsmittel kann mehr schaden als nützen. Lernen Sie das richtige Zähneputzen in Ihrer Zahnarztpraxis:
- Hier wird stets auf Ihre individuellen Besonderheiten eingegangen, denn jeder Mensch ist anders und jedes Gebiss auch.
- Die richtige Mundhygiene ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Zähne schön und gesund bleiben.
- Oft kommt es aufgrund von Unkenntnis oder Pflegefehlern wie einer falschen Putztechnik zu Problemen. Deshalb ist es auch für Erwachsene empfehlenswert, sich hier intensiv und individuell beraten zu lassen.
- Diese Beratung leistet die Individualprophylaxe. Eine effektive Mundhygiene ist auch für Zahnersatzträger sehr wichtig, um die Haltbarkeit der Implantate und des Zahnersatzes zu verlängern.
Was ist eine Individualprophylaxe (IP)?
Die IP ist ein Mundhygieneprogramm, das ganz individuell auf Ihre persönliche Mundsituation abgestimmt ist und folgende Maßnahmen beinhaltet:
- Erfassung des Mundhygienestatus
Zähne und Zahnfleisch werden untersucht und der aktuelle Hygienezustand beurteilt. - Aufklärung über die Krankheitsursachen inklusive zahnbezogener Ernährungshinweise
Im Beratungsgespräch erklärt der Zahnarzt detailliert, wie Zahnerkrankungen entstehen und was bei der Ernährung zu beachten ist. - Mundhygienetraining
Sie üben unter professioneller Anleitung die korrekte Anwendung der Ihnen empfohlenen Hilfsmittel (Zahnbürste, Zahnzwischenraumbürstchen, Zahnseide). So können Sie künftig Ihr Gebiss perfekt sauber und damit gesund halten. - Fluoridierung
Sie beinhaltet die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel oder Ähnlichem einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne. - Versiegelung von kariesfreien Einfurchungen und Grübchen der bleibenden Backenzähne mit aushärtenden Kunststoffen
- Überprüfung des Übungserfolgs
Einige Wochen nach der IP wird an einem ergänzenden Termin geprüft, ob Sie die im Mundhygienetraining empfohlenen Prophylaxemaßnahmen richtig umsetzen.
Die Mundgesundheitsaufklärung umfasst folgende Leistungen:
- Aufklärung über Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen sowie deren Vermeidung
- Gegebenenfalls Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung
- Empfehlungen geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, fluoridierte Zahnpasta, fluoridierte Gels und Ähnliches); gegebenenfalls Abgabe/Verordnung von Fluoridtabletten
- Praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Zahnzwischenräume
Der Zahnarzt soll Inhalt und Umfang der notwendigen Prophylaxemaßnahmen nach den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls festlegen. In einem Zeitraum von drei Jahren sind alle Leistungsbestandteile mindestens einmal zu erbringen.
Was kostet eine IP?
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die bereits 6 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, werden die Kosten der Individualprophylaxe übernommen. Die professionelle Zahnreinigung ist jedoch in diesem Fall keine gesetzliche Leistung und daher nicht Bestandteil der IP.
Ab 18 Jahren müssen die Kosten der IP selbst getragen werden. Die Höhe ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich und richtet sich häufig nach dem jeweiligen Zeitaufwand.
Die professionelle Zahnreinigung ist in jeder Altersgruppe eine reine Privatleistung.
Wie sich der Speichel zusammensetzt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Unter anderem spielen die Ernährung, die Lebensumstände, aber auch das Alter eine Rolle.
Die Zusammensetzung und Beschaffenheit des Speichels sowie die Speichelmenge haben einen gewissen Einfluss auf die Entstehung von Karies. Die Speicheldiagnostik soll der Bestimmung des individuellen Kariesrisikos dienen.
Bei der Speicheluntersuchung werden folgende Faktoren ermittelt:
- Fließrate des Speichels
- pH-Wert des Speichels
- Pufferkapazität des Speichels
- Gehalt an kariesrelevanten Keimen (Streptokokken und Laktobazillen)
Speicheldiagnostik ist eine Privatleistung
Wir garantieren Ihnen als gesetzliche Krankenkasse eine bedarfsgerechte Versorgung, die dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Diese Versorgung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein und darf den Rahmen des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten.
Bei dem Verfahren Speicheldiagnostik handelt es sich um eine Methoden, deren diagnostischer und therapeutischer Wert auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht ausreichend gesichert ist, so dass eine Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog nicht erfolgte. Es gibt heute zahlreiche neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ist die Erprobung solcher Methoden auf Kosten der Versicherungsträger nicht zulässig. Eine Kostenübernahme darf von uns daher nicht erfolgen.
Parodontitis bezeichnet die Entzündung des Zahnhalteapparates, also von Zahnfleisch und Kieferknochen. Das entzündete Zahnfleisch zieht sich zurück, am Zahnhals löst sich das Zahnfleisch vom Zahn - es entstehen dadurch die so genannten Zahnfleischtaschen. Der entzündungsbedingte Knochenabbau verursacht eine Lockerung der Zähne und kann sogar zum Zahnverlust führen.
Die mikrobiologischen Tests dienen der Analyse der Keime in den Zahnfleischtaschen. Ziel der Untersuchung ist es, besonders aggressive Keime, die sogenannten Markerkeime, nachzuweisen.
Mikrobiologische Test sind Privatleistungen
Wir garantieren Ihnen als gesetzliche Krankenkasse eine bedarfsgerechte Versorgung, die dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Diese Versorgung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein und darf den Rahmen des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten:
- Bei den mikrobiologischen Tests handelt es sich um Methoden, deren diagnostischer und therapeutischer Wert auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht ausreichend gesichert ist, so dass eine Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog nicht erfolgte.
- Es gibt heute zahlreiche neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ist die Erprobung solcher Methoden auf Kosten der Versicherungsträger nicht zulässig.
- Eine Kostenübernahme darf von uns daher nicht erfolgen.
Bei einem Zahnimplantat wird ein Metallstift - in der Regel Titan - in den Kieferknochen eingesetzt. Er verwächst dort mit dem umliegenden Knochengewebe. Auf diesen Stift, der als Ersatz für die Wurzel dient, wird dann ein Zahn aufgebaut.
Die Entscheidung für ein Implantat will gut überlegt sein. Nicht nur, weil Implantate sehr teuer sind. Dem Patienten muss beispielsweise klar sein, dass Implantate im Vergleich zu gesunden Zähnen und Prothesen eine viel intensivere Mundhygiene erfordern. Auch können Krankheiten, wie ausgeprägte Stoffwechselerkrankungen, Leber-, Nieren-, Blut und Knochenleiden unter Umständen gegen Zahnimplantate sprechen, Nikotin-, Alkohol- und Drogenmissbrauch ebenfalls.
Darüber hinaus erschweren individuelle anatomische Verhältnisse im Mundraum möglicherweise Implantation oder verhindern sie sogar völlig, zum Beispiel Mundtrockenheit, Erkrankungen der Schleimhaut oder des Knochens, eine zu große Zunge, ungünstige Kiefer- und Bissverhältnisse sowie krankhafte Kaubewegungen. Wichtig ist außerdem, dass die Kieferknochen dick genug sind, um dem Implantat Halt geben zu können. Wenn kein ausreichendes Knochenbett vorhanden ist, kann allerdings die Möglichkeit bestehen, dieses durch eine chirurgische Voroperation zu schaffen.
Da das Knochenwachstum bei männlichen Jugendlichen durchschnittlich erst mit dem 20. Lebensjahr abgeschlossen ist, sollte auf Implantate während der Jugend verzichtet werden. Für Mädchen gilt dies etwa bis zum 18. Lebensjahr. Gegen Implantate bei Senioren spricht nichts. Liegt der Verlust eines Zahns allerdings sehr lange zurück, kann dies die Verankerung des Implantats erschweren, da eine fehlende Zahnwurzel zu einem Abbau von Knochenmasse führt.
Veneers (= Furnier) sind sozusagen Verblendungen der Zähne, meistens der Schneidezähne. Dabei werden hauchdünne Keramikschalen aufgeklebt, um Verfärbungen und Flecken zu überdecken. Auch leichte Fehlstellungen und kleinere Lücken (beispielsweise abgebrochene Ecken) lassen sich so verbergen. Veneers sind reine Kosmetik, das Aussehen der sichtbaren Zähne wird optimiert.
Dieser Effekt könnte auch durch Kronen erzielt werden. Doch bei einer Krone werden die betreffenden Zähne bis auf den Stumpf abgeschliffen. Außerdem kann der Kronenrand zum Vorschein kommen, wenn sich das Zahnfleisch einmal zurückziehen sollte. Das Veneer dagegen bleibt nahezu unsichtbar. Der Zahn selbst wird kaum in Mitleidenschaft gezogen, weil nur eine dünne Schicht des Zahnschmelzes abgetragen wird. Härtere Veneers können inzwischen sogar direkt auf den Zahn aufgeklebt werden. Veneers sind allerdings wesentlich teurer als Kronen.
Das Bleichen der Zähne (= Bleeching) verfolgt im Wesentlichen das gleiche Ziel wie die Veneers: Verfärbungen zu beseitigen.
Es gibt inzwischen verschiedene Zahnpasten und andere Mittel, die von den Herstellern als Zahnaufheller angepriesen werden. Doch Vorsicht: Bevor solche Bleichhilfen angewendet werden, sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrem Zahnarzt.
Es wird nämlich zwischen externen Verfärbungen - hervorgerufen beispielsweise durch Nikotin, Tee und Kaffee - und internen Verfärbungen (Strukturveränderungen des Zahns) unterschieden. Nur der Zahnarzt kann klären, um welche Art der Verfärbung es sich tatsächlich handelt. Gegen interne Verfärbungen kann auch nur er etwas unternehmen, bei externen Verfärbungen sollte man den Anweisungen des Zahnarztes genau folgen. Wichtig ist dabei, dass die Zähne frei von Karies und Zahnstein sind.
Über den langfristigen Erfolg eines Bleechings gibt es noch keine verlässlichen Aussagen.
Eine „klassische“ Wurzelbehandlung ist oft langwierig und schmerzhaft. Da der Wurzelkanal häufig gekrümmt und stark verästelt ist, kann es zudem passieren, dass er nicht vollständig gereinigt und versiegelt wird. Abhilfe verspricht die endodontischen Behandlung. Sie soll weitgehend schmerzfrei sein und den Wurzelkanal komplett von Karies befreien. Dies geschieht mit speziellen Mikroinstrumenten und einem OP-Mikroskop. Der Aufwand hierfür ist höher als bei einer konventionellen Wurzelbehandlung. Die Kosten müssen vom Versicherten privat gezahlt werden.