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Ausgabe 01/2024
Service 01/2024
Älterer Mann schaut auf Tablet, macht Video-Call mit Ärztin.

TeleClinic bietet Versicherten jetzt die Anfrage von elektronischen Kassenrezepte

Seit dem 01.01.2024 haben unsere Versicherten die Möglichkeit, sich über die Online-Sprechstunde von TeleClinic auch Kassenrezepte elektronisch ausstellen zu lassen.

Sprechstunde rund um die Uhr – schnell und unkompliziert. Ihnen als Versicherte bietet TeleClinic seit vielen Jahren digitale ärztliche Beratung von überall und zu jeder Zeit.Per App können Sie ganz einfach elektronische Rezepte, Krankschreibungen und Arztgespräche anfragen.

Neu: Ausstellung elektronischer Kassenrezepte

Ab sofort können Sie im Rahmen der Online-Sprechstunde der TeleClinic auch elektronische Kassenrezepte anfragen. Nachdem die Ärztin oder der Arzt das elektronische Rezept für Sie ausgestellt hat, können Sie es direkt mithilfe der TeleClinic-App einlösen. Dazu können Sie den Einlöse-Code aus der App bei einer Apotheke vor Ort vorzeigen oder Sie lassen sich das Medikament von einer Versandapotheke bequem nach Hause liefern. Die Entscheidung, ob ein Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet werden kann, liegt weiterhin bei der Ärztin oder beim Arzt.

Wie bisher zahlen Sie als Versicherte bei Kassenrezepten grundsätzlich einen entsprechenden Eigenanteil von 10 %, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Bei Privat- und Empfehlungsrezepten tragen Sie die Kosten weiterhin selbst.

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Tipp

Über Mein Extra Gesundheitsgeld – 200PLUS können Sie sich bis zu 80 % der Kosten (bis zu 100,00 Euro im Jahr) für apotheken- und nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten lassen.

Mit wenigen Klicks direkt online zu Ihrem Rezept

Sie benötigen ein Rezept und möchten die Online-Sprechstunde der TeleClinic nutzen? Hier können Sie Ihr Rezept anfordern. Ausführliche Informationen zur TeleClinic finden Sie auf unserer Webseite.

 

(1) In der Online-Sprechstunde der TeleClinic behandeln die Ärztinnen und Ärzte die Versicherten per Videotelefonie. Dabei entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall, ob eine Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist und nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Patienten nicht erforderlich ist. Eignen sich die Symptome nicht für eine Fernbehandlung, erhalten die Versicherten Hinweise auf die für sie passende Versorgung (Hausarzt, ärztlicher Bereitschaftsdienst oder Notarzt).

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