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Eine männliche Hand zeigt ein Smartphone mit einem E-Rezept QR-Code, eine andere Hand scannt den QR-Code. Aktuelle Ausgabe

E-Rezept, eGK, eAU und Co. – digitale Gesundheitsservices auf einen Blick

Was ist das E-Rezept? Wofür benötige ich die PIN für meine eGK? Was bringt mir die ePA? Und was müssen Sie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten? Wir geben einen Überblick über die jüngsten Neuerungen im digitalen Gesundheitswesen.

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Digitale Gesundheitsservices einfach erklärt

Unser Informationsportal zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz erklärt Ihnen umfassend und einfach digitale Gesundheitsservices und zeigt Ihnen, wie Sie diese nutzen können.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Seit dem 01.01.2024 sind alle (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn)-Ärzte verpflichtet, ein elektronisches Rezept auszustellen, wenn es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt. Das E-Rezept wird bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erstellt und elektronisch signiert. Danach steht es online zum Einlösen in der Apotheke zur Verfügung.

So können Sie das E-Rezept einlösen:

  • Papierausdruck: Auf Wunsch können Sie sich Ihre E-Rezepte auch weiterhin in der Praxis ausdrucken lassen. Auf dem Ausdruck ist für jedes verordnete Medikament ein Rezeptcode (ähnlich einem QR-Code) aufgedruckt, der in der Apotheke vorgezeigt und eingescannt werden kann. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Einlösung ist nicht der Ausdruck selbst, sondern nur der Rezeptcode.
  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): In der Apotheke stecken Sie Ihre eGK einfach in das Terminal und geben an, welches offene E-Rezept eingelöst werden soll. Anschließend erhalten Sie Ihr Medikament. Gut zu wissen: Es ist keine PIN erforderlich, die eGK kann auch einem Angehörigen etc. mitgegeben werden. Zudem ist das E-Rezept nicht auf der eGK gespeichert, sondern die eGK ist nur der Schlüssel zum online gespeicherten E-Rezept.
  • E-Rezept-App: Mit der E-Rezept-App der gematik GmbH können Sie alle Vorteile des E-Rezepts nutzen. Nach der Installation der App auf Ihrem Smartphone müssen Sie sich aus Sicherheitsgründen nicht nur registrieren, sondern auch authentifizieren. Die Regis­trierung geht am einfachsten, wenn Sie eine ePA haben – dann sind Sie nämlich schon authentifiziert. Die E-RezeptApp bietet zahlreiche Vorteile wie die einfache Verwaltung aller Rezepte an einem Ort und kann auch für Familienmitglieder genutzt werden.

Alle Informationen zum E-Rezept inklusive einfacher Erklärungen und Anleitungen finden Sie hier.

PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit einer elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Technologie können Sie digitale Gesundheitsanwendungen aus der E-Rezept-App oder die ePA direkt mit Ihrer eGK nutzen. Dafür benötigen Sie eine PIN von uns.

So erhalten Sie Ihre PIN:

  • Persönliche Identifikation im Service-Point: Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort und bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument und Ihre eGK mit. Ihre PIN senden wir Ihnen dann per Post zu.
  • Online-Service: Mit der digitalen Identifikation können Sie online ganz einfach und schnell Ihre PIN anfordern. Hierfür benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis mit dazugehöriger PIN.
  • ePA: Durch eine erfolgreiche Identifizierung in der ePA-App erhalten Sie automatisch eine PIN. Folgende Identifizierungsverfahren stehen Ihnen neben dem Service-Point zur Verfügung: Personalausweis und PIN / Postfiliale

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur PIN

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner. Hier können Sie freiwillig und sicher Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten digital hochladen, speichern, lesen, teilen und löschen. Das gibt Ihnen und vor allem Ihren Ärztinnen und Ärzten einen besseren Überblick und erleichtert die Abstimmung zwischen allen Beteiligten.

Wichtig: Sie können, Sie müssen nicht. Sie haben den Überblick und entscheiden immer selbst, wer welche Daten in Ihrer ePA speichern und einsehen darf. Sie selbst können jederzeit Daten einsehen, hochladen und löschen. Andere können nur auf Ihre ePA-Daten zugreifen, wenn Sie sie dazu berechtigen. Außerdem können wir als Ihre Krankenkasse Abrechnungsdaten für Sie hochladen. Wir haben jedoch keine Möglichkeit, Ihre ePA-Daten einzusehen oder herunterzuladen.

Sie möchten Ihre ePA schon jetzt nutzen? Eine Anleitung sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.

​​​​​​​Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt übermittelt die eAU per Datensatz automatisch an Ihre Krankenkasse. Diese wiederum stellt die AU-Daten für die Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereit. Wichtig: Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin wie gewohnt telefonisch, schriftlich, per E-Mail etc. über Ihre Arbeitsunfähigkeit (wie im Arbeitsvertrag vereinbart). Auf Wunsch erhalten Sie auch weiterhin einen Papierausdruck Ihrer Krankschreibung für Ihre Unterlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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