Wofür benötige ich eine PIN zur Gesundheitskarte?

Mit einer neuen Gesundheitskarte mit kontaktloser Kommunikationstechnik (G2.1 NFC) haben Sie die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen direkt mit Ihrer eGK zu nutzen. Für diese Zusatzanwendungen benötigen Sie jedoch eine PIN bzw. einen PUK von uns.

Digitale Gesundheitsanwendungen die Sie nutzen können:

 

Muster einer elektronischen Gesundheitskarte der neuesten Generation.
Nur diese neue Kartengeneration ermöglicht Ihnen die Nutzung weiterer digitaler Gesundheitsanwendungen.

Wie identifiziere ich mich digital für die eGK-PIN?

Mit der digitalen Identifikation, dem Ident-Verfahren können Sie sich jetzt ganz einfach und schnell Ihre PIN anfordern. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, Geld und Wege, es schont auch die Umwelt und ist dadurch besonders nachhaltig.

Voraussetzung für das digitale Identifikationsverfahren

  • Sie sind bei uns versichert.
  • Sie haben eine gültige eGK G2.1 NFC (zu erkennen am Antennensymbol, wie in der obigen Abbildung).
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Sie identifizieren sich mit Ihrem Laptop, PC oder Tablet? Dann benötigen Sie im weiteren Verlauf Ihr Smartphone.
    • Identifizieren Sie sich direkt mit Ihrem Smartphone ist kein weiteres Gerät notwendig.
  • Sie besitzen einen elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funk­tion genannt oder kurz e-Perso und Sie kennen Ihre PIN dazu.

Informationen zum Identifizierungsprozess und Antworten auf häufig gestellt Fragen bekommen Sie direkt bei Nect GmbH.

Alle Daten in Ordnung?

Wenn Sie sich erfolgreich identifiziert haben, senden wir Ihnen Ihre PIN umgehend per Post zu und Sie können die neuen Anwendungen auf der eGK nutzen.

Gab es eine Fehlermeldung bei Ihrer Identifizierung? Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und übermitteln Sie den gemeldeten Fehler an uns. Wir helfen Ihnen umgehend weiter.

Jetzt einfach online identifizieren und PIN anfordern

Wie funktioniert die persönliche Identifikation für die eGK-PIN?

Sie können Ihre PIN auch persönlich in unseren Service-Points anfordern.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument und Ihre aktuelle nfc-fähige eGK mit.

Ihre PIN senden wir Ihnen dann per Post zu.

Möchten Sie für Ihren Vollmachtgeber oder Betreuten die PIN beantragen, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Betreuungsvereinbarung/Vollmacht, sofern diese uns nicht bereits vorliegt.
  • Die zuletzt zugesandte nfc eGK des Betreuten/Vollmachtgebenden, für die die PIN beantragt werden soll.
  • Ihr amtliches Ausweisdokument sowie das Ihres Betreuten/Vollmachtgebenden.

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Häufige Fragen und Antworten zur PIN

Für jede neue eGK, die Sie bekommen, brauchen Sie auch einen neuen PIN.

Nein, da die neue eGK wieder verifiziert werden muss. Dies können Sie über unser Digitales Identifikationsverfahren oder über die Persönliche Identifikation in unserem ServicePoint vornehmen. Nach erfolgreicher Verifizierung schicken wir Ihnen Ihren PIN zu.

Datenschutz für die eGK

Es gelten für die eGK die modernsten Verschlüsselungstechniken. Ärzte u. a. Angehörige der Heilberufe haben einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Nur wenn Ihre eGK und der Heilberufsausweis im Kartenlesegerät stecken und mit dem jeweiligen PIN identifiziert wurden, können die gespeicherten Daten entschlüsselt und gelesen werden. Es handelt sich um das sogenannte „Zwei-Schlüssel-Prinzip“. Eine Ausnahme davon bilden die Notfalldaten, bei denen die Eingabe der PIN des Arztes ausreicht. Damit wird verhindert, dass Unberechtigte auf Ihre Daten zugreifen können. Sie entscheiden, ob und welche Daten gespeichert werden und wer welche Dokumente einsehen darf.

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse