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Elektronische Krankmeldung
Ihr behandelnder Arzt darf uns bereits seit 01.10.2021 Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt elektronisch übermitteln. Ihr Vorteil: Sie brauchen uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr einreichen. Ihre Arztpraxis nimmt noch nicht am elektronischen Verfahren teil oder die elektronische Übermittlung war aus technischen Gründen nicht möglich? Kein Problem – reichen Sie uns einfach weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ein.
Wichtig: Bitte informieren Sie weiterhin wie gewohnt Ihren Arbeitgeber zunächst telefonisch, schriftlich, per E-Mail etc. (wie im Arbeitsvertrag vereinbart) über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Seit dem 01.01.2023 erhalten Sie nur noch eine Ausfertigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit für Ihre Unterlagen. Ihre Arbeitsunfähigkeitszeit wird von Ihrem behandelnden Arzt elektronisch an uns übermittelt und Ihr Arbeitgeber fordert die Daten im Anschluss bei uns elektronisch an.
Hier können Sie die Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes einreichen.