Mutter/Vater-Kind-Kur in Anspruch nehmen - so geht´s

  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
  • Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus.
  • Schicken Sie uns die ärztliche Verordnung per Post oder Kontaktformular zu.
  • Sie erhalten unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag.

Was ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur, oder auch Mutter/Vater-Kind-Maßnahme genannt, ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter oder Väter, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. 

Dazu werden in spezialisierten Einrichtungen ganzheitliche Therapieansätze angeboten, die psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfen ermöglichen sollen.

Ziele einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme:

  • Behandlung spezifischer Gesundheitsstörungen von Müttern und Vätern, die durch die Erziehungsverantwortung entstehen oder negativ beeinflusst werden (z.B. Erschöpfung, stressbedingte Erkrankungen, Antriebslosigkeit etc.).
  • Entlastung und Vermittlung nachhaltiger Lösungsansätze.
  • Verbesserung von Schwierigkeiten in der Eltern-Kind-Beziehung durch Erarbeitung von Lösungsansätzen.
  • Langfristige Integration und Transfer der erlernten Strategien in den Alltag.
Vater und Sohn spielen vor dem Haus

Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Kosten und rechnen direkt mit der Einrichtung ab.

Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.

Voraussetzungen für eine Kur

Für Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Die letzte Maßnahme muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist die medizinische Notwendigkeit: Das bedeutet, dass eine Krankheit oder ein Leiden droht, das durch die Maßnahme abgewendet, geheilt oder gelindert werden kann.
  • Um eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme zu begründen, muss die Krankheit oder das Krankheitsrisiko ihren/seinen Ursprung im familiären Kontext haben, z. B. aufgrund von Mehrfachbelastung, Erziehungsschwierigkeiten oder Belastungen.
  • Die Mitaufnahme von Kindern ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 14. Darüber hinaus ist eine Mitaufnahme nur möglich, wenn das Kind behindert und dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist und die Einrichtung der Aufnahme zustimmt.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob für Ihre individuelle Situation eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme zielführend ist.

Hinweis: Eine Kur für Ihr Kind kann notwendig werden, wenn z. B. eine chronische Erkrankung vorliegt und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind.

Digitaler Kurberater – Wegweiser für Kuren und Reha-Maßnahmen

Ambulante Kur, Mutter-Vater-Kind-Kur oder doch eine Reha? Welche Maßnahme für Sie in Frage kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Mit unserer Online-Kurberatung geben wir Ihnen schnell und unverbindlich eine erste Orientierung.

Wie beantrage ich eine Kur?

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem Haus- oder Facharzt über die Möglichkeiten einer Maßnahme.
  2. Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, ist eine entsprechende Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erforderlich.
  3. Falls Ihr Kind ebenfalls gesundheitlich beeinträchtigt ist, dann halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Kinderarzt, welcher bei medizinischen Voraussetzungen auch eine Verordnung für Ihr Kind ausstellt. Je nach Krankheitsbild, und ggf. medizinisch notwendiger Behandlung, kann auch eine Kinder-Rehabilitation in Frage kommen.
  4. Reichen Sie die Verordnung bei uns ein, sie gilt gleichermaßen als Antrag.
  5. Nach Erhalt des Antrags, bearbeiten wir diesen und teilen Ihnen die Entscheidung mit. Ggf. erfolgt eine Vorlage beim Medizinischen Dienst, eine gesetzliche Einrichtung, die medizinische Fragestellungen für die gesetzliche Krankenversicherung klärt
  6. Mögliche Terminwünsche versuchen wir zu berücksichtigen. Es ist nicht immer möglich allen die Ferien als Zeitraum der Maßnahme anzubieten. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  7. Nach Erhalt der Unterlagen, prüft die Kurklinik diese und informiert Sie mit einem Bestätigungsschreiben. Nun steht Ihrer Kur nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zur Beantragung

Gut zu wissen:

  • Alternativ zum Fach- oder Hausarzt können die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes oder andere freie Beratungsstellen Sie bei der Antragstellung unterstützen.
  • Sie haben bei der Beantragung der Maßnahme die Möglichkeit uns eine ausgesuchte Einrichtung mitzuteilen.
  • Zur Beurteilung Ihrer individuellen Situation sind neben der ärztlichen Verordnung auch ergänzende Informationen für die Antragstellung hilfreich.
  • Die Genehmigung hat einen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Maßnahme in Anspruch genommen werden.

Eine Kur für mein Kind oder für mich? Mit oder ohne Kind?

Es gibt verschiedene Arten von stationären Maßnahmen. Aber welche ist die richtige für Sie? Und erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Kur?

Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl für Ihre individuelle Situation zu treffen – mit unserem Online-Kurberater.

Online-Kurberatung

Unsere Online-Kurberatung gibt Ihnen schnell und unverbindlich eine erste Orientierung.

Wie finde ich die richtige Kureinrichtung?

Die Wahl der richtigen Einrichtung ist entscheidend für den Erfolg der Kur. Das wichtigste Kriterium bei der Suche nach der richtigen Einrichtung ist die Möglichkeit, Ihre Erkrankung und ggf. die Ihres Kindes zu behandeln.

Gut zu wissen: Bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigen wir soweit möglich, die von Ihnen gewählte Einrichtung.

Was sind Kriterien, welche für Sie eine Einrichtung ausmachen könnte? Beispielsweise:

  • bestimmte Therapieformen
  • Schwerpunktkuren (z.B. Trauer)
  • Größe und Entfernung der Klinik
  • der Wunsch nach einer z.B. christlichen Einrichtung
  • besondere Angebote der Kinderbetreuung

Alle Kooperationspartner auf einen Blick

Hier stellen wir Ihnen die Einrichtungen unserer Kooperationspartner vor.

Kliniksuche des Müttergenesungswerks

Kosten für Anreise, Kuraufenthalt & Kinderbetreuung

1. Kuraufenthalt

  • Wir übernehmen den größten Teil der Kosten für eine stationäre Kur. 
  • Ihre Zuzahlung beträgt nur 10,00 Euro pro Kurtag. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlung.
  • Sie begleiten Ihr Kind in die Kinderrehabilitation? Dann entfällt auch für Sie die Zuzahlung.

2. An- und Abreise

  • Mit Ihrer Zustimmung erhalten Sie von uns ein Formular zur Fahrkartenbestellung. 

Gut zu wissen: Mit Ihrem Einverständnis kümmern wir uns um Ihre An- und Abreise. Diese Einverständniserklärung liegt auch dem Bewilligungsschreiben bei.

  • Wenn Sie Ihre An- und Abreise privat planen, sei es mit dem Auto oder mit selbst gebuchten Bahntickets, benötigen wir die Angabe der gefahrenen Kilometer oder die Originalbahntickets mit Angabe Ihrer Bankverbindung.

Hinweis: Bei einer verbindlichen Fahrkartenbestellung (und nicht rechtzeitiger Stornierung) werden keine zusätzlichen Kosten erstattet.

Mehr zu Storno, Änderungen und Umbuchungen

Zuzahlung

Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.

Die gesetzliche Zuzahlung zu den Reisekosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Fahrt. Für Fahrten zu stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie von der Zuzahlung befreien.

Kostenlose Sondertickets für Bahnfahrten

Wir übernehmen die notwendigen Reisekosten. In Kooperation mit dem Husumer Reisebüro bieten wir Ihnen ein Sonderticket an.

Ihre Vorteile:

  • Sie brauchen kein Geld auszugeben. Das Husumer Reisebüro rechnet direkt mit uns ab.
  • Sie sparen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrkosten.
  • Die Experten des Husumer Reisbüros buchen Ihnen die günstigste Verbindung mit wenigen Umstiegen. 

Einfache Abwicklung – direkt und schnell

  1. Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
  2. Senden Sie diese einfach ausgefüllt an uns zurück, wir leiten sie an unseren Kooperationspartner weiter.
  3. Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung in Bezug auf Reisedauer und Umstiege.
  4. Rechtzeitig vor Reiseantritt erhalten Sie alle Reiseinformationen. Dazu gehört auch eine sogenannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie Ihre Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können. 
    Die Deutsche Bahn bietet diese ermäßigten Sondertickets nicht als Online-Tickets an.

Wichtig: Es werden nur die Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Ticketausstellung notwendig sind.

Eine Frau steht auf dem Bahnsteig, ein Zug fährt ein.

So geht's:

  • Fahrkartenbestellung und Einverständniserklärung unterschreiben und zurücksenden.

  • Reisebüro bucht die günstigste Verbindung.

  • Sie erhalten rechtzeitig Reiseinformationen und Ihre Buchungsnummer per E-Mail.

Umbuchung, Änderung und Storno

  • Umbuchungen und Änderungen sind nach Buchungen der Fahrkarte 3 Tage kostenfrei möglich (einschließlich Buchungstag).
  • Ticket schon erhalten? Senden Sie die Fahrkarte(n) unbedingt im Original per Post an das Reisebüro zurück.
  • Sie treten die Kur-/Rehabilitationsmaßnahme nicht an? Bitte informieren Sie das Reisebüro umgehend per E-Mail: service@kuranreise.de

Wichtig: Sollte das Reisebüro keine Informationen von Ihnen erhalten oder Sie die Maßnahme aus nicht medizinischen Gründen abbrechen, nicht antreten oder verschieben, stellt Ihnen das Reisebüro die Fahrkarten in Rechung. Liegen medizinische Gründe vor, ist ein schriftlicher Nachweis (z. B. in Form eines ärztlichen Attests) an das Reisebüro erforderlich.

Kontakt Husumer Reisebüro GmbH
Süderstrasse 8-10, 25813 Husum

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr

Weitere Optionen der An- und Abreise

Sie möchten die regulären Fahrkarten der Deutschen Bahn selbst buchen? Oder reisen Sie lieber mit dem PKW?

Dann erstatten wir die entstandenen Kosten:

  • Bei Reisestrecken bis 350 km Entfernung erhalten Sie insgesamt maximal 105,00 Euro für die Hin- und Rückfahrt (also 52,50 Euro je Fahrt).
  • Bei Reisestrecken ab 351 km erhalten Sie insgesamt maximal 149,00 Euro (also 74,50 Euro je Fahrt).

Das vergünstigte Bahnticket des Husumer Reisebüros ist die Grundlage für diese Berechnung.

Gut zu wissen: Diese Beschränkung Ihrer Erstattung gilt nicht, wenn Sie aus medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können und uns darüber eine ärztliche Bestätigung vorliegt.

Ihre Zuzahlung ziehen wir von unserer Erstattung ab. Diese beträgt 10 % des vergünstigten Bahntickets. Sie ist jedoch auf mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Fahrt begrenzt. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, brauchen Sie die Zuzahlung nicht zu leisten.

Wie kann ich mir einen Kuraufenthalt vorstellen?

Vorab sei gesagt, dass jeder Aufenthalt in einer Kureinrichtung individuell gesehen und wahrgenommen wird und das Mitwirken von Ihnen voraussetzt.

Es gibt jedoch Erwartungen, welche eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nicht erfüllen kann und die zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können:

Das können Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen leisten Das können Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen nicht leisten
  • medizinische Behandlung von Erkrankungen von Eltern, bei Bedarf auch Kindern
  • Hilfe bei finanziellen Sorgen
  • auf die besondere Situation der Mutter / des Vaters abgestimmte psychologische und pädagogische Hilfestellungen, sowie physiotherapeutische Anwendungen
  • Lösen von Problemen in der Partnerschaft etc.
  • Sport- und Freizeitangebote
  • Beseitigen von Ängsten im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes
  • Ganz- oder Halbtagsbetreuung des Kindes
  • Behandlung fortgeschrittener oder chronischer Krankheiten
  • bereits begonnene ambulante Maßnahmen für das Kind innerhalb des Kuraufenthaltes weiterführen
  • Fokus auf das Kind setzen und neue Maßnahmen für das Kind innerhalb des Aufenthalts beginnen

Um Ihnen den Alltag in einer Einrichtung zu verdeutlichen, soll Ihnen ein Tagebucheintrag einer ehemaligen teilnehmenden Mutter mit kleineren Kindern realistisch aufzeigen:

Heute begann ein weiterer Tag unserer Mutter-Kind-Kur. Diese Reise ist sicherlich anders als unser Alltag, aber es ist eine interessante Erfahrung.

Morgens:

Der Tag begann früh, wie es hier üblich ist. Das Frühstück war vielfältig. Es gab immer frisches Obst, Joghurt und eigene Varianten an Brot und Brötchen. Auf Allergien wurde auch Rücksicht genommen. Bzw. gab es für Allergiker ausreichend Auswahl. Nach dem gemeinsamen Frühstück habe ich die Kinder in die Betreuung gebracht, das war nicht immer einfach. Alles ist neu, die Kinder verunsichert. Die Erzieher haben sich jedoch immer viel Mühe gegeben, die Kinder abzulenken.

Mütter mit älteren Kindern hatten es da einfacher. Die Kinder sind bereits nach dem ersten Tag alleine zur Betreuung gegangen und hatten auch keine Verunsicherung.

Ich nutzte den Vormittag um an einer Gesprächsrunde teilzunehmen oder eine Behandlung zu genießen. Die Kurse sind Bestandteil der Kur und müssen natürlich auch in Anspruch genommen werden.

Vormittags:

Der Vormittag gehörte der Erholung und Entspannung. Es war ein Moment der Ruhe. Zwischen den Kursen hatte ich auch Zeit bei einem Kaffee oder Tee, mich mit anderen Müttern auszutauschen und unser gleiches „Schicksal“ zu teilen plus einige nützliche Erfahrungswerte von anderen Müttern mitzunehmen.  

Mittags:

Zum Mittagessen habe ich meine Kinder wieder abgeholt und wir aßen zusammen. Danach gingen Sie wieder in die Betreuung und ich machte einen Spaziergang entlang der Küste. Die frische Meeresluft und die Landschaft waren schön und sorgten für eine angenehme Abwechslung.

Die Betreuungszeit der Kinder variiert an anderen Standorten. Dies meinten zumindest einige der anderen Mütter, die bereits Kurerfahrung hatten.

Nachmittags:

Am Nachmittag hatten wir die Wahl zwischen verschiedenen Aktivitäten. Hier mussten wir uns in aushängende Listen eintragen und schnell sein. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Während die Kinder an einem Naturprojekt teilnahmen, nahm ich an einem Entspannungskurs teil, der ganz o.k. war. Die Einrichtung bot zur Betreuung viele Aktivitäten an, an denen die Kinder teilnehmen konnten. Oder wir nahmen gemeinsam daran teil. Das gemeinsame Malen und Basteln mit den Kindern war sehr schön, da es zu Hause oft zu kurz kommt.

Auch zwischen den Aktivitäten konnte ich mich mit anderen Müttern austauschen. Es war immer sehr schön mit Gleichgesinnten zu sprechen.

Abends:

Der Tag endete mit einem Abendessen, das in unserer Einrichtung recht einfach war. Nach Absprache mit der Einrichtung durften wir unser Abendessen mit aufs Zimmer nehmen. In dem Essensraum war es immer sehr laut, was meine Kinder nach dem ereignisreichen Tag manchmal überforderte. Sie und ich wollten einfach mal Ruhe haben. Je nach Wetter spielten die Kinder nach dem Abendessen noch draußen oder wir waren auf dem Zimmer.

Es gab auf dem Gelände auch ein schönes Café, in welchem wir uns ab und zu mit anderen Müttern und dessen Kindern trafen und zusammen den Abend ausklingen ließen. Im Café war ein extra Bereich für die Kinder zum Spielen, was super war, um sie im Auge zu haben und gleichzeitig die Zeit zu genießen.

Wir hatten ein paar nette Gespräche und lachten viel. Die Atmosphäre war freundlich.

Alles in allem ist dies Mutter-Kind-Kur eine interessante Erfahrung. Sie bietet eine Gelegenheit zur Entspannung und für Zeit mit den Kindern, aber sie ist vielleicht nicht so glamourös wie manche Beschreibungen es vermuten lassen. Es lohnt sich, wenn Sie sich Zeit für sich und Ihre Familie nehmen möchten. Dennoch stellt sie die gleichen Herausforderungen wie zu Hause dar, Kinder sind halt einfach nicht berechenbar.

Wissenswertes & FAQ

Um sich voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse konzentrieren zu können, ist es im Einzelfall notwendig, die Mutter oder den Vater aus dem familiären Umfeld herauszunehmen. Dies sollte bei der Entscheidung über die Mitnahme der Kinder berücksichtigt werden.

Insbesondere Kleinkindern kann es schwer fallen, sich an die Betreuungspersonen und die neue Umgebung zu gewöhnen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Eltern nur schwer Ruhe und Entspannung finden.

Bei der Anreise mit mehreren Kleinkindern sollte daher der Wunsch nach zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten, z.B. für die Abendstunden, im Vorfeld mit der Einrichtung geklärt werden.

Aber auch bei älteren Kindern kann es zu Schwierigkeiten im Ablauf kommen, z. B. wenn das Kind nicht ganztägig betreut werden soll.

Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, wer das Kind betreut, wenn Sie Ihre Therapietermine wahrnehmen.

Eine gesunde, qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Ernährung können Sie in allen Kooperationseinrichtungen erwarten.

Bei Bedarf wird auch kalorienreduzierte Kost oder Kost für Allergiker angeboten. In einigen Einrichtungen essen die Eltern getrennt von ihren Kindern. Aber: Es handelt sich um medizinische Einrichtungen und nicht um gehobene Gastronomie.

Ein erhöhter Lärmpegel durch Kinder verschiedener Altersgruppen ist im Alltag von Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen nicht zu vermeiden.

Wie auch in Kitas und Kindergärten gilt: Wo viele Kinder zusammenkommen, können auch akute (Kinder-)Krankheiten auftreten. In diesem Fall wird die ärztliche Leitung der Einrichtung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Krankheit auf andere Kinder und Eltern zu verhindern.

Natürlich kann dies den Ablauf Ihrer Maßnahme und Ihre Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Akutfälle verlaufen fast immer problemlos. Nur in besonders schweren Fällen sollte ein Abbruch des Aufenthaltes erwogen werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Spielsachen aus dem Bestand der Einrichtung mit dem Kind die „Heimreise“ antreten. Ein immer kleiner werdendes Repertoire ist für die nachkommenden Kinder nicht schön.

Erlauben Sie Ihrem Kind deshalb, eigene Spielsachen, Kinderbücher oder CDs mitzunehmen, und schauen Sie vor der Heimreise nach, ob sich im Gepäck der Kleinen etwas verirrt hat.

Ein Kind spiel Astronaut auf der Rücklehne einer Couch.

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Für genehmigte Maßnahmen besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts/der Bezüge nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

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Ja. Wir empfehlen eine Kur aber nur in dringenden Fällen zu verschieben, da Plätze weit im Voraus ausgebucht sind und nur selten kurzfristig und zeitnah ein neuer Platz für Sie zur Verfügung steht.

Es sind nur begrenzte Plätze in der Ferienzeit verfügbar. Wir können leider nicht bei jedem Versicherten dem Wunsch, einen Platz in der Ferienzeit zu bekommen, nachkommen. Ein Ausweichen auf Ferien in Folgejahren ist ausgeschlossen.

Aufgrund der begrenzten Plätze während der Schulferien und der Sorge, dass das Kind zu viel Unterricht versäumt, entscheiden sich viele Mütter/Väter gegen eine sofortige Kur.

Die Schulpflicht Ihres Kindes soll Ihrer Kur nicht im Wege stehen: Deshalb bieten ausgewählte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen während der dreiwöchigen Kur eine Schulbegleitung für Ihr Kind an. Je nach Bedarf wird Ihr Kind bei Hausaufgaben und Arbeitsblättern unterstützt, die es in der Regel von den Lehrkräften für diese Zeit erhält.

Die Kombination aus Unterricht, Entspannung und gemeinsamer Zeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind neue Kraft für den (Schul-)Alltag schöpfen kann. Und auch Sie können davon profitieren und Ihre Gesundheit stärken.

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Verlängerungen, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind, werden von der Einrichtung oder von den Ärzten der Einrichtung beantragt.

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Bei Anreise mit dem PKW oder selbst gebuchten Bahntickets benötigen wir die Angabe der gefahrenen Kilometer bzw. die Originalbahntickets mit Angabe der Bankverbindung.

Sie haben das Recht gegen den Bescheid zu widersprechen und Widerspruch einzureichen.

Sie haben die Möglichkeit, Zuschüsse des Bundes für Familienerholung zu beantragen. Auch eine Familien-/Eheberatung oder ein allgemeiner Erholungsurlaub mit/ohne Kinder kann eine Alternative sein.

Sie haben auch die Möglichkeit, an einer Gesundheitsreise teilzunehmen oder Entspannungs-/Präventionskurse zu besuchen. Informieren Sie sich auch bei kostenlosen Erziehungs- und Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen.

Gesundheits­kurse und -reisen

Ihre Gesundheitsvorsorge liegt uns am Herzen. Daher bezuschussen wir Ihre nachhaltige Vorsorge bis zu 1.200,00 Euro

Staatliches Angebot für Familienauszeit

Es gibt verschiedene öffentliche Angebote, die Familien unterstützen, gemeinsam erholsame Freizeit zu verbringen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für Familienurlaube.

Auch einzelne Bundesländer fördern Erholungsurlaub für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind abhängig vom Familieneinkommen.

Lassen Sie sich von uns beraten

Schwere und manifeste Erkrankungen wie Depressionen, regelmäßige Angstzustände oder Burn-out-Erkrankungen können im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nicht ausreichend behandelt werden. Kontaktieren Sie unsere Fachberatung, damit wir gemeinsam Maßnahmen besprechen können, die in diesen Fällen einen nachhaltigeren Behandlungserfolg unterstützen. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr.

Aktueller Hinweis zu Mutter/Vater-Kind-Kuren

Bei den Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen bestehen teilweise längere Wartezeiten und die Verfügbarkeit von Plätzen in den Ferienzeiten ist begrenzt. Diese beschränkte Anzahl an Plätzen wird ausschließlich Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten.

Auch kann es bei der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren zu Einschränkungen kommen, da häufig das für die besondere Betreuung notwendige Personal in der Einrichtung nicht (mehr) vorhanden ist.

Das kann gleichermaßen für den Therapieumfang bzw. für besondere Angebote der Einrichtung gelten.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der Antragszahlen und des sehr hohen Beratungsaufwands zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Auftrags ab und warten Sie auf die Kontaktaufnahme.