Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung

Wenn die individuelle Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen überschritten wird, können wir Sie von Zuzahlungen befreien.

Lupe liegt auf einigen Geldscheinen und einem Taschenrechner.

So lassen Sie sich von Zuzahlungen befreien

  • Zuzahlungsbelege sammeln oder sich von der Apotheke eine Aufstellung geben lassen
  • Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt berechnen
  • Zuzahlungsbefreiung über Zuzahlungsrechner prüfen
  • Antrag stellen – Belege einreichen

Zuzahlungsrechner: Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung prüfen

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre individuelle jährliche Eigenbeteiligung und Belastungsgrenze ermitteln und den Anspruch auf Befreiung prüfen.

Anträge auf Zuzahlungsbefreiung

Stellen Sie einen Antrag auf teilweise Erstattung oder Vorauszahlung von Zuzahlungen.

Individuelle Belastungsgrenze – was ist das?

Die gesetzliche Zuzahlung müssen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse leisten, wenn sie über 18 Jahre alt sind. Was aber, wenn diese hoch sind, das Einkommen aber gering ist?

  • Damit Sie als Versicherte durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass niemand mehr als zwei Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr zuzuzahlen hat (individuelle Belastungsgrenze).
  • Für schwerwiegend chronisch Erkrankte beträgt die individuelle Belastungsgrenze ein Prozent der Gesamtbruttoeinnahmen.
  • Die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen werden addiert. Für jeden Familienangehörigen wird dabei ein Freibetrag berücksichtigt, der vom Familienbruttoeinkommen abgezogen wird.

Was bedeutet Zuzahlungsbefreiung? Wenn die individuelle Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen überschritten ist, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen.

Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung

  1. Vorauszahlung der Zuzahlungen

    Wenn Sie sicher sind, die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres zu erreichen, haben Sie die Möglichkeit auf eine Vorauszahlung der Zuzahlungen. Sie zahlen dazu die voraussichtliche Belastungsgrenze im Voraus (i. d. R. zu Beginn des Jahres) an die Krankenkasse und erhalten dann eine Befreiungskarte.

    Ihr Vorteil: Sie müssen keine Nachweise für Zuzahlungen sammeln, denn die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Vorauszahlungsbetrag bei uns eingegangen ist.

    Gut zu wissen: Es empfiehlt sich, die individuelle Situation vor der Entscheidung für eine Vorauszahlung mit der Krankenkasse zu besprechen und zu prüfen, ob eine Vorauszahlung sinnvoll ist. Eine Rückzahlung des vorausgezahlten Betrags ist in der Regel nicht möglich, auch wenn die tatsächlichen Zuzahlungen niedriger ausfallen.

  2. Teilweise Erstattung der Zuzahlungen

    Um eine teilweise Erstattung der Zuzahlungen zu erhalten, sammeln sie über das Jahr Ihre Zuzahlungsbelege, stellen bei uns einen Antrag auf eine teilweise Erstattung der Zuzahlungen und reichen uns Ihre Belege ein.

Anträge auf teilweise Erstattung oder Vorauszahlung von Zuzahlungen

Mehr zum Thema Zuzahlungsbefreiung – FAQ

Zahlen & Fakten

Für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Zuzahlungen vorgesehen, die Sie bei dem Antrag auf Erstattung der Zuzahlungen einreichen können

Leistung Höhe der Zuzahlung (nie mehr als die tatsächlichen Kosten)
Arzneimittel 10 % des Apothekenabgabepreises mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro
Verbandmittel 10 % des Apothekenabgabepreises mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro
Fahrkosten 10 % der Fahrkosten mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro je Fahrt
Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) 10 % des Abgabepreises zzgl. 10,00 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 % der Kosten des Hilfsmittels mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro
zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 % der Kosten und maximal 10,00 Euro pro Monat
Krankenhausbehandlung 10,00 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Tage
Ambulante Rehabilitation 10,00 Euro pro Kalendertag
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen 10,00 Euro pro Kalendertag
Anschlussrehabilitation 10,00 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Tag
Häusliche Krankenpflege

10 % für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zzgl. 10,00 Euro je Verordnung 

 

Außerklinische Intensivpflege 10 % für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung 

Außerklinische Intensivpflege im Pflegeheim oder in einer ambulanten Wohneinrichtungen

10,00 Euro je Tag für maximal die ersten 28 Tage im Kalenderjahr

Unser Tipp:
Bewahren Sie alle Zuzahlungsrechnungen auf oder lassen Sie sich eine Aufstellung von Ihrer Apotheke geben.

Die Befreiung von Zuzahlungen gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Arzneimittel/Hilfsmittel, die höhere als die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen.
  • Wenn aufwändigere Leistungen als eigentlich notwendig in Anspruch genommen werden.
  • Wenn Aufwendungen für Mittel entstehen, deren Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
  • Bei Eigenanteilen für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens beinhalten (z. B. orthopädische Schuhe), erhoben werden.

Wichtig zu wissen: Von Zuzahlungen zu unterscheiden sind Mehrkosten: Mehrkosten entstehen, wenn Patientinnen und Patienten eine Leistung wünschen, die über den Erstattungspreis der Krankenkassen hinausgeht. Das ist beispielsweise bei Aufzahlungen für Medikamente über dem Festbetrag oder bei Hilfsmitteln mit einer besonderen Ausstattung der Fall.

Alle Einnahmen, die Ihnen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, werden bei der berechnung Ihres Eigenanteils berücksichtigt. Das können zum Beispiel  Arbeitseinkommen oder Renten sein, aber auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten gehören dazu. 

 

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, per Post, persönlich oder telefonisch.

Die Belastungsgrenze ist dann erreicht, wenn die Zuzahlungen aller Familienmitglieder in einem Haushalt zusammen zwei Prozent der Bruttoeinnahmen ausmachen. Bei der Berechnung werden Freibeträge abgezogen. Bei Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent der Einnahmen.

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre individuelle jährliche Eigenbeteiligung und Belastungsgrenze ermitteln und den Anspruch auf Befreiung prüfen.

Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen betragen. Insbesondere im letzten Quartal des Jahres bekommen wir sehr viele Anträge.

Trotz Befreiung gibt es Bereiche, in denen Zuzahlungen anfallen, z. B. für nicht erstattungsfähige Medikamente oder private Zusatzleistungen. Auch gesetzlich festgelegte Eigenanteile, wie beim Zahnersatz, sind weiterhin zu zahlen. Weitere Leistungen, für die trotz Zuzahlungsbefreiung Zuzahlungen anfallen können, sind:

  • Präventionskurse
  • Kosten für medizinische Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wurden
  • Mehrkosten für Arzneimittel, Hilfsmittel oder Zahnfüllungen 
  • Kosten für medizinische Mittel, für die die Krankenkasse keine Kosten übernehmen darf.

Chronische Erkrankung

Eine schwerwiegend chronische Erkrankung liegt vor, wenn Sie mindestens ein Jahr lang  pro Quartal wegen derselben Krankheit beim Arzt waren und Sie zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Sie sind Pflegebedürftig mit einem Pflegegrades 3, 4 oder 5 
  2. Es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent vor.
  3. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Gut zu wissen: Nehmen Sie an einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) teil, dann gilt ebenfalls die 1 % -Belastungsgrenze.

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus (Mustervordruck 55).

Familie & Kinder

Ja. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so verringern sich die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt um festgelegte Freibeträge. Für jedes minderjährige oder familienversicherte Kind des Mitglieds und der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners wird ein Freibetrag berücksichtigt.

Auch alle Zuzahlungen, die in dem gemeinsamen Haushalt anfallen, werden zusammengerechnet.

Die Befreiung von den Zuzahlungen gilt für Sie und alle mitversicherten Familienmitglieder.

 

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre individuelle jährliche Eigenbeteiligung ermitteln und den Anspruch auf Befreiung prüfen.

Nein. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zahlen grundsätzlich keine Zuzahlungen.

Gut zu wissen:
Die Zuzahlungen bei Fahrkosten müssen unabhängig vom Alter immer gezahlt werden.

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