Der Medizinische Dienst
Vielleicht haben Sie schon von dem Medizinischen Dienst - kurz MD - gehört oder hatten bereits Verbindung mit ihm und sich gefragt, wozu es diesen überhaupt gibt. Hier liefern wir Ihnen die Anworten.
Der Medizinische Dienst
Bei vielen löst der Medizinische Dienst (MD) negative Gefühle aus. "Der will mich doch nur kontrollieren" hören wir oft aus der Praxis. Dabei ist der MD Berater und Unterstützer - für Sie und uns. Sein Blick zielt darauf ab medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten und unnötige oder nachteilige Versorgungen zu vermeiden.
Daneben hat er noch viele andere Aufgaben, die die Qualität unseres Gesundheitssystems sichert und verbessert.
Das Wichtigste daher vorweg - Der MD arbeitet unabhängig - Die Gutachterinnen und Gutachter sind nur ihrem ärztlichen und pflegerischen Gewissen sowie den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben unterworfen.
Es gibt 15 Medizinische Dienste, die in den jeweiligen Bundesländern angesiedelt sind. Nordrhein-Westfalen wartet sogar mit zweien auf, Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben jeweils einen gemeinsamen Medizinischen Dienst. Und dann gibt es noch den Medizinischen Dienst Bund, mit Sitz in Essen, der die MD Gemeinschaft komplett macht.
Das sollten Sie wissen, wenn Ihr Antrag durch den MD begutachtet wird.
Möchten Sie sich über die Tätigkeiten des Medizinischen Dienst beschwerden, wenden Sie sich vertrauensvoll an die jeweilige Ombudsperson.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sie arbeitet unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes.
Eine Ombudsperson hat die Aufgabe unparteiisch und unabhängig Streitigkeiten zu schlichten und Lösungen zu finden. Durch die Ombudsperson wird die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gestärkt.
Gut zu wissen:
Für die Annahme von Widersprüchen und Rechtsberatungen ist die Ombudsperson nicht zuständig. Hier wenden Sie sich direkt an uns
Ja, schon im eigenen Interesse sollten Sie den Termin wahrnehmen. Manchmal reichen Unterlagen nicht aus und dann ist es sinnvoll sich ein persönliches Bild machen zu können. Der GutachterIn des MD kann Sie in diesem Fall beraten und mit Ihnen eine sinnvolle Versorgung besprechen.
Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten - Hier haben Sie eine sogenannte Mitwirkungspflicht.
Ja, denn Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Der schnelle Weg zu mehr Informationen
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind vielfältig.
Die Mitarbeiter einer Krankenkasse haben eine kaufmännische Ausbildung, nicht eine medizinische. Sozialmedizinische Fragen, die sich bei der Entscheidung von Anträgen ergeben, überlassen wir daher den dafür qualifizierten Fachleuten - Medizinern und Medizinerinnen, die beim MD als Gutachter und Gutachterinnen tätig sind.
Für einige Leistungen, wie zum Beispiel dem Krankengeld, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen sogar verpflichtet, vor einer Entscheidung den MD zu befragen.
Gesetzlicher Auftrag des MD ist zu gewährleisten, dass die Versicherten eine Behandlung, Therapie oder Pflege erhalten, die dem medizinischen Fortschritt entspricht und gleichzeitig auch wirtschaftlich angemessen ist.
Ziel ist eine gute und gerechte Versorgung aller Versicherten!
Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst eine Pflegebegutachtung, in der festgestellt wird ob und inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Mobil Pflegekasse
Im Fall einer Pflegebedürftigkeit stehen wir Ihnen mit allgemeinen Informationen und einer individuellen Beratung zur Seite.
Haben Sie Sorge, ob bei Ihrer Behandlung oder Operation alles richtig gelaufen ist? Vermuten Sie einen Behandlungsfehler? Dann unterstützten wir Sie in Zusammenarbeit mit dem MD und klären den Verdacht auf. Die Gutachterinnen und Gutachter des MD prüfen in einem Gutachten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Gut zu wissen:
Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.
Etwa 1 Milliarde Euro geben gesetzlich Versicherte jährlich für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen - kurz IGeL - aus. Häufig besteht Unsicherheit, ob die von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin privat angeboten Leistungen auch sinnvoll sind. Vorsichtshalber werden sie daher eher in Anspruch genommen.
Damit Sie bei Ihrer Entscheidung nicht allein gelassen sind hat der Medizinischen Dienst Bund den IGeL-Monitor ins Leben gerufen. Dieser bewertet Nutzen und Schaden von IGeL-Leistungen. Informieren Sie sich, bevor Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Damit Sie sicher sein können, dass Sie oder Ihre Angehörigen durch die Pflegeeinrichtung gut versorgt werden, führt der Medizinische Dienst regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Er prüft, ob medizinische Voraussetzungen erfüllt werden und die individuelle Versorgung in den Bereichen Körperpflege und Ernährung gewährleistet sind.