Was ist eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche?

Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (auch Kinderreha genannt) ist eine ärztlich verordnete Maßnahme, die in einer stationären Einrichtung durchgeführt wird. Die Auswahl der Einrichtung kann aufgrund gesetzlicher Grundlagen mitbestimmt werden, wobei vorrangig medizinische Aspekte entscheidend sind.

Die Beantragung der Reha erfolgt vorab bei der Krankenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung.

Ziele der Reha für Kinder und Jugendliche:

  • Linderung chronischer Krankheiten oder psychischer Störungen
  • Vorbeugung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • Vermeidung von Folgeschäden der Erkrankung
  • Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung der Leistungsfähigkeit

Dauer der Reha:

  • in der Regel vier Wochen
  • bei bestimmten Indikationen auch länger (z. B. psychischen Rehamaßnahmen)
  • Rehabilitationsziel in 4 Wochen nicht erreicht: Verlängerung der Maßnahme möglich (medizinisch begründeter Verlängerungsantrag der Einrichtung erforderlich)

 

Weitere Informationen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Mitaufnahme einer Begleitperson

Kinder haben bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres oder bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen.

Wann kommt eine Rehabilitation in Frage?

Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche kann bei verschiedenen chronischen Erkrankungen in Betracht gezogen werden, u.a. bei:

  • Adipositas
  • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen der inneren Organe
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Hautkrankheiten (z. B. Neurodermitis)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • neurologischen Erkrankungen (z. B. Epilepsie)
  • psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (z. B. ADHS, Essstörungen, Verhaltensstörungen)
  • Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus)

Hinweis: Akute (Infektions-)Erkrankungen sind keine Indikation für eine Kinder-Reha.

Beantragung und Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme einer Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sind die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen zuständig.

Sie können die Maßnahme also entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei uns beantragen. Der Unterschied liegt vor allem in der Zuzahlungsregelung:

  • Rentenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Krankenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Für beide Kostenträger gilt:

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bei medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für eine Begleitperson (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) übernommen.

Reha über die Deutsche Rentenversicherung

Die Antragsstellung bei der Rentenversicherung ist online möglich. 

So beantragen Sie die Rehabiliation:

  1. Beratung durch zuständigen Arzt

    Sprechen Sie mit Ihrem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt und lassen Sie sich beraten. Dieser verordnet die Rehabilitation bei medizinischer Notwendigkeit.

  2. Beantragung der Rehabilitation

    Beantragen Sie die Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei uns. Der Antrag wird i. d. R. gemeinsam mit dem zuständigen Arzt ausgefüllt.

    Zu unserem Kontakt

  3. Bescheid über die Kostenübernahme

    Die Mobil Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche und erteilt Ihnen anschließend den Bescheid.

  4. Beginn der Rehabilitation

    Zu Beginn der Maßnahme wird ein individueller Plan erstellt, der i. d. R. auch das familiäre Umfeld einbezieht. Je nach Bedarf enthält dieser Plan ärztliche, psychologische, pädagogische und physiotherapeutische Leistungen.

So erreichen Sie uns

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Fachberatung. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen. Alternativ erreichen Sie uns auch per Post oder E-Mail.

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

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Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse