Was ist eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche?

Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (auch Kinderreha genannt) ist eine ärztlich verordnete Maßnahme, die in einer stationären Einrichtung durchgeführt wird. Die Auswahl der Einrichtung kann aufgrund gesetzlicher Grundlagen mitbestimmt werden, wobei vorrangig medizinische Aspekte entscheidend sind.

Die Beantragung der Reha erfolgt vorab bei der Krankenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung.

Ziele der Reha für Kinder und Jugendliche:

  • Linderung chronischer Krankheiten oder psychischer Störungen
  • Vorbeugung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • Vermeidung von Folgeschäden der Erkrankung
  • Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Steigerung der Leistungsfähigkeit

Dauer der Reha:

  • in der Regel vier Wochen
  • bei bestimmten Indikationen auch länger (z. B. psychischen Rehamaßnahmen)
  • Rehabilitationsziel in 4 Wochen nicht erreicht: Verlängerung der Maßnahme möglich (medizinisch begründeter Verlängerungsantrag der Einrichtung erforderlich)

 

Weitere Informationen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Mitaufnahme einer Begleitperson

Kinder haben bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres oder bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen.

Wann kommt eine Rehabilitation in Frage?

Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche kann bei verschiedenen chronischen Erkrankungen in Betracht gezogen werden, u.a. bei:

  • Adipositas
  • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen der inneren Organe
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Hautkrankheiten (z. B. Neurodermitis)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • neurologischen Erkrankungen (z. B. Epilepsie)
  • psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (z. B. ADHS, Essstörungen, Verhaltensstörungen)
  • Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus)

Hinweis: Akute (Infektions-)Erkrankungen sind keine Indikation für eine Kinder-Reha.

Bündnis Kinder- und Jugendreha – Unterstützungsangebote

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha (BKJR) setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ein.

Das BKJR informiert auf seiner Internetseite umfassend über:

  • die Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche,
  • Antragsformulare sowie über Voraussetzungen,
  • Indikationen und Wege zur Rehabilitation
  • und bietet auch persönliche Beratung an.

Durch Informationskampagnen, Fortbildungen und Fachtagungen sowie Beratungsangebote trägt das Bündnis dazu bei, die Rehabilitationsangebote kontinuierlich zu verbessern und den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern.

Bündnis Kinder- und Jugendreha (BKJR)

Auf der Webseite des BKJR finden Sie weitere Informationen und Angebote rund um das Thema Kinder- und Jugendreha.

Beantragung und Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme einer Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sind die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen zuständig.

Sie können die Maßnahme also entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei uns beantragen. Der Unterschied liegt vor allem in der Zuzahlungsregelung:

  • Rentenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Krankenversicherung: Wegfall der Zuzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Für beide Kostenträger gilt:

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bei medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für eine Begleitperson (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) übernommen.
  • Hinweis: Wenn Sie als Begleitperson für Ihr Kind aufgenommen werden und die Rentenversicherung der Kostenträger ist, wird Ihnen der volle Verdienstausfall erstattet. Ist die Krankenversicherung der Kostenträger, erhalten Sie nur das geringere Kinderkrankengeld.

Reha über die Deutsche Rentenversicherung

Die Antragsstellung bei der Rentenversicherung ist online möglich. 

So beantragen Sie die Rehabiliation:

  1. Beratung durch zuständigen Arzt

    Sprechen Sie mit Ihrem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt und lassen Sie sich beraten. Dieser verordnet die Rehabilitation bei medizinischer Notwendigkeit.

  2. Beantragung der Rehabilitation

    Beantragen Sie die Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei uns. Der Antrag wird i. d. R. gemeinsam mit dem zuständigen Arzt ausgefüllt.

    Zu unserem Kontakt

  3. Bescheid über die Kostenübernahme

    Die Mobil Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche und erteilt Ihnen anschließend den Bescheid.

  4. Beginn der Rehabilitation

    Zu Beginn der Maßnahme wird ein individueller Plan erstellt, der i. d. R. auch das familiäre Umfeld einbezieht. Je nach Bedarf enthält dieser Plan ärztliche, psychologische, pädagogische und physiotherapeutische Leistungen.

Kostenlose Sondertickets für Bahnfahrten

Wir übernehmen die notwendigen Reisekosten. In Kooperation mit dem Husumer Reisebüro bieten wir Ihnen ein Sonderticket an.

Ihre Vorteile:

  • Sie brauchen kein Geld auszugeben. Das Husumer Reisebüro rechnet direkt mit uns ab.
  • Sie sparen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrkosten.
  • Die Experten des Husumer Reisbüros buchen Ihnen die günstigste Verbindung mit wenigen Umstiegen. 

Einfache Abwicklung – direkt und schnell

  1. Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
  2. Senden Sie diese einfach ausgefüllt an uns zurück, wir leiten sie an unseren Kooperationspartner weiter.
  3. Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung in Bezug auf Reisedauer und Umstiege.
  4. Rechtzeitig vor Reiseantritt erhalten Sie alle Reiseinformationen. Dazu gehört auch eine sogenannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie Ihre Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können. 
    Die Deutsche Bahn bietet diese ermäßigten Sondertickets nicht als Online-Tickets an.

Wichtig: Es werden nur die Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Ticketausstellung notwendig sind.

Eine Frau steht auf dem Bahnsteig, ein Zug fährt ein.

So geht's:

  • Fahrkartenbestellung und Einverständniserklärung unterschreiben und zurücksenden.

  • Reisebüro bucht die günstigste Verbindung.

  • Sie erhalten rechtzeitig Reiseinformationen und Ihre Buchungsnummer per E-Mail.

Umbuchung, Änderung und Storno

  • Umbuchungen und Änderungen sind nach Buchungen der Fahrkarte 3 Tage kostenfrei möglich (einschließlich Buchungstag).
  • Ticket schon erhalten? Senden Sie die Fahrkarte(n) unbedingt im Original per Post an das Reisebüro zurück.
  • Sie treten die Kur-/Rehabilitationsmaßnahme nicht an? Bitte informieren Sie das Reisebüro umgehend per E-Mail: service@kuranreise.de

Wichtig: Sollte das Reisebüro keine Informationen von Ihnen erhalten oder Sie die Maßnahme aus nicht medizinischen Gründen abbrechen, nicht antreten oder verschieben, stellt Ihnen das Reisebüro die Fahrkarten in Rechung. Liegen medizinische Gründe vor, ist ein schriftlicher Nachweis (z. B. in Form eines ärztlichen Attests) an das Reisebüro erforderlich.

Kontakt Husumer Reisebüro GmbH
Süderstrasse 8-10, 25813 Husum

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr

Noch Fragen zu Rehabilitationsmaßnahmen? So erreichen Sie uns!

Bei Fragen steht Ihnen unsere Fachberatung zur Seite.

Telefon: 0800 255 0800 (Montag bis Freitag 07:30 - 19:00 Uhr)

Weitere Informationen zu Fahrten mit Kindern

Kinder werden erst ab 6 Jahren auf der Fahrkarte eingetragen. Sollten Sie mit mehreren Kindern reisen sind nur die Anzahl der Kinder ab 6 Jahren auf der Fahrkarte eingetragen.

Die Fahrkarten sind an bestimmte Züge gebunden. Beachten Sie unbedingt den Fahrplan.

Die Fahrkarten sind an dem An- und Abreisetag (siehe Bestellformular) gültig. Bei Verlängerung der Maßnahme nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt über service@kuranreise.de mit dem Husumer Reisebüro auf. Dies gilt auch, wenn die Maßnahme vorzeitig aus medizinischen Gründen beendet wird.

Sitzplätze können Sie direkt in einer DB-Agentur, am Bahnhof oder unter bahn.de buchen.

Eine Gepäckabholung von Haus-zu-Haus ist buchbar unter bahn.de, beim Hermes-Versand oder über DHL.

Sie wollen Ihre Fahrkarte(n) nicht am Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken? Für die Postzustellung berechnen wir Ihnen für die Bearbeitung, Porto und Versand 10,00 Euro, die Sie im Voraus bezahlen müssen. Die Fahrkarten können leider nicht als PDF-Datei oder in der Bahn-App erstellt werden.

Weitere Leistungen für Kinder und Jugendliche

Kind läuft mit einer Gehhilfe.

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Rehabilitationskonzept für Kinder und Jugendliche mit Muskel- und Skeletterkrankungen

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Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse