Akupunktur
Akupunktur kann bei der Schmerztherapie hilfreich sein. Erfahren Sie, in welchen Fällen wir die Kosten übernehmen.
Das Ziel von Akupunktur: Energetisches Gleichgewicht
Nach den Lehren der traditionell chinesische Medizin (TCM) durchströmt das Qi (Lebensenergie) den Körper in Energieflüssen (Meridianen). Fließt zu viel, zu wenig oder gar keine Energie, wird der Mensch krank. Alle Krankheiten gehen demzufolge auf eine Störung im Fluss der Lebensenergie Qi zurück. Die Akupunktur zielt darauf ab, das energetische Gleichgewicht wiederherzustellen und so die Krankheit zu heilen.
Unser Angebot im Überblick:
- Kostenübernahme bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen
- Behandlungsgrundlage ist immer eine schulmedizinische Diagnose
- Abrechnung erfolgt zwischen Arzt und der Mobil Krankenkasse
- Behandlung ausschließlich bei Ärzten mit Zusatzausbildung
- Kostenübernahme für maximal zehn Sitzungen pro Jahr
- Kostenbeteiligung bei weiteren Erkrankungen oder mehr Behandlungen über unser Bonusprogramm
Kostenbeteiligung der Mobil Krankenkasse
Akupunktur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule seit mindestens 6 Monaten bestehen
- oder chronische Schmerzen im Kniegelenk durch Gonarthrose seit mindestens 6 Monate bestehen.
Wir übernehmen in diesen Fällen für Sie die Kosten der Behandlung für bis zu zehn Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen (bei besonderer Begründung für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen). Eine erneute Akupunkturbehandlung kann dann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der vorherigen erfolgen. Ihr behandelnder Arzt kann die Leistung direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen.
Gut zu wissen: Bei anderen Erkrankungen wie Migräne oder Allergien können die Kosten für Akupunktur nicht direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Wir beteiligen uns jedoch über unser Bonusprogramm fitforcash an den Kosten, die Ihnen entstehen.
Arztsuche Akupunktur
Voraussetzung für die direkte Kostenübernahme bei den entsprechenden Erkrankungen ist, dass der behandelnde Arzt eine Zusatzausbildung bei einer anerkannten Akupunktur-Fachgesellschaft abgeschlossen hat und damit berechtigt ist, die Akupunkturbehandlung über die Krankenversichertenkarte abzurechnen.
Auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Ärzte, die die Akupunkturbehandlung erbringen dürfen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt eine Kassenzulassung hat, damit er über die Versichertenkarte abrechnen kann.
Ablauf der Akupunkturbehandlung
Bei der Akupunkturbehandlung reizt der Arzt bestimmte Punkte entlang der Meridiane mit verschiedenen Einwegnadeln. So werden Energieblockaden aufgelöst und Energiebalancen wieder ausgeglichen.
Westliche Mediziner erklären die Wirksamkeit von Akupunktur auch damit, dass die Produktion bestimmter körpereigener Hormone (Endorphine) angeregt wird, die schmerzlindernd wirken.
- Meist wird zweimal in der Woche therapiert.
- Im Durchschnitt sind zehn Behandlungen erforderlich.
- Der Patient spürt dabei nur einen winzigen Nervenreiz. Selbst an der empfindlichen Ohrmuschel ist das Setzen der Nadeln nur selten unangenehm.
- Akupunktur wird sehr gut vertragen und ist praktisch frei von Nebenwirkungen.
Akupunktur-Methoden
Je nach Indikation kommen verschiedene Akupunktur-Methoden zum Einsatz:
- Ohr-Akupunktur: Sie beruht auf dem Prinzip, dass sich alle Organe und Körperregionen in der Ohrmuschel widerspiegeln und darüber behandelt werden können. Feinste Nadeln setzen einen Reiz, der über das Gehirn an das betreffende Organ weitergeleitet wird.
- Moxibustion: Bei dieser Methode werden Beifußpäckchen oder -kegel, allein oder auf eine Nadel gesteckt, auf den Akupunkturpunkten abgebrannt. Beifuß deshalb, weil er bei der Verbrennung genau die Temperatur entwickelt, die erforderlich ist. Die Wärmezufuhr verstärkt die Wirkung.
- Laser-Akupunktur: Viele Kinder, aber auch manche Erwachsene, haben große Angst vor dem Einstechen der Akupunkturnadeln in die Haut. Hier eignet sich die Laser-Akupunktur, bei der die Meridiane mit einem Laser statt mit einer Nadel stimuliert werden.
Hinweis: Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Körperakupunktur mit Nadeln übernommen. Über unser Bonusprogramm fitforcash beteiligen wir uns auch an den Kosten für weitere Akupunktur-Methoden.