Kinderkrankengeld für erkrankte Kinder - so funktioniert es

Was müssen Sie tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten? 

  • Bei Ihrem Kinderarzt erhalten Sie eine Kindkrankschreibung. Unten oder auf der Rückseite  finden Sie den Antrag auf das Kinderkrankengeld. 
    Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift dürfen wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. 
    Gut zu wissen: Ihnen ist nicht bekannt, wie viele Tage Sie bereits in Anspruch genommen haben? Lassen Sie diese Angabe einfach frei, da uns diese Information vorliegt. Wir prüfen dies gern für Sie. 
  • Senden Sie uns die Kindkrankschreibung zu – besonders einfach geht dies über unsere App MOBIL ME. Auch können Sie uns die Kinderkrankschreibung per Post oder über unser Kontaktformular zusenden. Ihr Arbeitgeber benötigt lediglich die Kopie des ärztlichen Attests für seine Unterlagen.

Wir kümmern uns für Sie um alles Weitere! 

Das passiert im Anschluss bei uns:

  • Wir können das Kinderkrankengeld erst berechnen, wenn uns die Angaben des Arbeitgebers über den Verdienstausfall vorliegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die erforderlichen Daten unverzüglich und unaufgefordert elektronisch zu übermittelt. 
  • Erhalten wir die Daten nicht, fragen wir beim Arbeitgeber aktiv an. Dies dürfen wir frühestens sechs Wochen nach Beginn der Betreuung – und tun dies zu diesem Zeitpunkt. 
  • Je schneller wir die Rückmeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, desto schneller können wir Ihr Kinderkrankengeld auszahlen. Unser Tipp: Möglicherweise hilft es, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. 
TeleClinic_Titelbild

Online-Sprechstunde

Doch noch eine Rückfrage an den Arzt? Oder nur „mal kurz“ etwas prüfen? Die Ärzte der TeleClinic helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Gut zu wissen: Eine Krankschreibung erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Arzt vor Ort und nicht bei der TeleClinic.
 

Frau sitzt am offenen Fenster

Unsere Service-App

Unsere kostenlose Service-App MOBIL ME bietet Ihnen viele Vorteile.

Reichen Sie die Kinderkrankschreibung demnächst einfach und sicher über die App ein.

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld in 2021, 2022 und 2023

Der Leistungszeitraum für das Kinderkrankengeld ist begrenzt und kann pandemiebedingt möglicherweise schnell erschöpft sein. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit entschieden, den Anspruch auf Kinderkrankengeld in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 auszuweiten.

Das ändert sich konkret:

  • Die Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds wurde angehoben, so dass Sie Ihr Kind länger betreuen können.
  • Je Kalenderjahr können Sie für jedes Kind je Elternteil 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil für das Kalenderjahr auf 65 Arbeitstage begrenzt.
  • Sind Sie alleinerziehend erhöht sich der Anspruch je Kind auf 6Arbeitstage und bei mehreren Kindern auf maximal 130 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Voraussetzungen für Kinderkrankengeld

  • Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert.
  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert.
  • Ein Attest des Kinderarztes liegt vor.
  • Es gibt keine andere betreuende Person im Haushalt (z. B. Ehepartner, Großmutter, Großvater).
  • Das Kind ist unter zwölf Jahre oder aufgrund einer Behinderung weiter auf Hilfe angewiesen.
  • Sie sind unbezahlt von der Arbeit freigestellt.

Ausnahmeregelungen

  • Wenn Ihr erkranktes Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, können wir unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Altersgrenze von zwölf Jahren Kinderkrankengeld leisten. 
  • Leidet Ihr Kind an einer schweren und unheilbaren Krankheit, die die Lebenserwartung auf Wochen oder wenige Monate begrenzt, greifen in einigen Situationen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Leistungsdauer.

Lassen Sie sich gern von uns beraten, ob wir Sie unterstützen können.

Ihre Fragen zum Kinderkrankengeld

Die Mobil Krankenkasse zahlt pro Elternteil für jedes Kind Kinderkrankengeld für maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr (insgesamt für alle Kinder zusammen jedoch maximal für 25 Arbeitstage).

Sind Sie alleinerziehend, erhöht sich der Anspruch für jedes Kind auf 20 Arbeitstage im Kalenderjahr, bzw. für alle Kinder zusammen auf maximal 50 Arbeitstage.

In den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 besteht ein erweiterter Anspruch:

Für jedes Kind haben Sie einen Anspruch auf 30 Arbeitstage (insgesamt für alle Kinder maximal 65 Arbeitstage).
Alleinerziehende Versicherte können je Kind 60 Arbeitstage beanspruchen (insgesamt für alle Kinder maximal 130 Arbeitstage).

  • Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des durch die unbezahlte Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, beträgt es 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
  • Das Höchst-Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2023 täglich 116,38 Euro.
  • Von dem Kinderkrankengeld zieht die Mobil Krankenkasse direkt Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und überweist diese zusammen mit dem Anteil der Mobil Krankenkasse an die zuständigen Versicherungsträger.

Haben Sie die Zahl nicht zur Hand, können Sie diese Angabe freilassen. Uns liegt diese Information vor und wir prüfen dies gern für Sie. 
Sollte Ihr aktueller Anspruch nicht ausreichen, informieren wir Sie. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, Tage von Ihrem Partner auf Sie zu übertragen. Dazu informieren wir Sie gesondert. 

Was müssen Sie tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten? 

  • Von Ihrem Kinderarzt erhalten Sie eine Kindkrankschreibung. Unten oder auf der Rückseite der Kindkrankschreibung finden Sie den Antrag auf das Kinderkrankengeld. 
  • Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Bitte beachten Sie: Ohne Unterschrift dürfen wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. 
  • Gut zu wissen: Ihnen ist nicht bekannt, wie viele Tage Sie bereits in Anspruch genommen haben? Lassen Sie diese Angabe einfach frei, da uns diese Information vorliegt. Wir prüfen dies gern für Sie. 
  • Senden Sie uns die Kindkrankschreibung zu – besonders einfach geht dies über unsere App MOBIL ME. Auch können Sie uns die Kinderkrankschreibung über unser Kontaktformular oder per Post zusenden. Ihr Arbeitgeber benötigt lediglich die Kopie des ärztlichen Attests für seine Unterlagen.

Wir kümmern uns für Sie um alles Weitere! 

Das passiert im Anschluss bei uns: 

  • Wir können das Kinderkrankengeld erst berechnen, wenn uns die Angaben des Arbeitgebers über den Verdienstausfall vorliegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die erforderlichen Daten unverzüglich und unaufgefordert elektronisch zu übermittelt. 
  • Erhalten wir die Daten nicht, fragen wir beim Arbeitgeber aktiv an. Dies dürfen wir frühestens sechs Wochen nach Beginn der Betreuung – und tun dies zu diesem Zeitpunkt. 
  • Je schneller wir die Rückmeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, desto schneller können wir Ihr Kinderkrankengeld auszahlen. Unser Tipp: Möglicherweise hilft es, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. 

Ihr Arbeitgeber übermittelt uns Ihren Verdienstausfall, damit wir das Kinderkrankengeld berechnen und auszahlen können.

Wir setzen auf Schnelligkeit

Damit Sie nicht lange auf Ihre Zahlung warten müssen, werden die Angaben Ihrer Bescheinigung maschinell eingelesen. Wir können daher nur die vorgesehenen Felder einlesen.

Die ärztliche Bescheinigung können Sie einfach online in unserem Kontaktformular hochladen und uns zusenden oder nutzen Sie unsere App.

Sie bevorzugen einen Versand per Post? Dann senden Sie die Bescheinigung bitte an:

Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg

Bescheinigung Kinderkrankengeld hochladen

Bietet Ihre Kinderarztpraxis eine Videosprechstunde an, kann die Erkrankung Ihres Kindes auch in diesem Rahmen vom Kinderarzt festgestellt werden.
Ob die Videosprechstunde für die Befunderhebung, Beratung und Behandlung ausreichend ist oder ob Ihr Kind persönlich untersucht werden muss, entscheidet der Kinderarzt.

Im Krankenhaus kann leider keine Bescheinigung für das Kinderkrankengeld (Muster 21) ausgestellt werden. Melden Sie sich am besten direkt bei uns – gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, wie wir Sie in in dieser Situation bestmöglich unterstützen können. 

 

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, via E-Mail, per Post, persönlich oder telefonisch.

Die Sonderregelung für das pandemiebedingte Kinderkrankengeld bestand bis einschließlich 07.04.2023. Dies gilt auch für zu diesem Zeitpunkt laufende Betreuungszeiten.

Wir haben dennoch gute Nachrichten für Sie

Die verlängerte Anspruchsdauer gilt für das komplette Kalenderjahr 2023. Das bedeutet, dass Sie ab dem 08.04.2023 die verbleibenden Anspruchstage nutzen können, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Ihre Betreuung benötigt.

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr gesetzlich versicherter Ehepartner noch einen Restanspruch auf Kinderkrankengeld hat und Ihr Arbeitgeber zustimmt, dass er Sie über den gesetzlichen Freistellungsanspruch hinaus für zusätzliche Tage zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kinds freistellt.

Sie möchten vorsorglich Tage übertragen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern dazu.

Kontakt zur Mobil Krankenkasse

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, via E-Mail, per Post, persönlich oder telefonisch.

Der behandelnde Arzt Ihres Kinds stellt Ihnen eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kinds aus. Hierdurch haben Sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Beachten Sie bitte die rechtlichen Vorgaben zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld sowie zur Höchstanspruchsdauer. Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für Kinderkrankengeld und zur Höchstanspruchsdauer finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Ja. Das erkrankte Kind zu Hause zu betreuen und gleichzeitig zu arbeiten ist für Eltern sehr belastend. Werden Sie unbezahlt von der Arbeit freigestellt um Ihr Kind zu betreuen, können Sie Kinderkrankengeld beantragen.