Verarbeitung personenbezogener Daten

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Mobil Krankenkasse und die Ihnen zustehenden Datenschutzrechte geben.

Wir verarbeiten in erster Linie personenbezogene Daten, die wir von Ihnen selbst erhalten. Zudem verarbeiten wir Daten, die uns von Dritten (z. B. von Arbeitgebern oder anderen Sozialversicherungsträgern) berechtigt übermittelt werden oder die wir bei Dritten erheben.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (z. B. Adresse und Geburtstag), Daten zu Ihrer Mitgliedschaft und Ihrem Versicherungsverhältnis (z. B. Beginn und Ende oder die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen), Beitragsdaten (z. B. Beitrags-Soll), Leistungsdaten (z. B. Diagnosen), Daten über Pflegepersonen (z. B. Beginn und Ende der Pflegetätigkeit), Daten von Arbeitgebern und Zahlstellen (z. B. Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes bzw. Höhe des Versorgungsbezuges) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

In bestimmten Fällen erheben wir Daten bei Dritten. Zum Beispiel klären wir in Einzelfällen Fragen zum Versicherungsverhältnis bzw. zur Beitragsberechnung direkt mit dem Arbeitgeber bzw. der Zahlstelle oder dem Finanzamt. Im Rahmen der Leistungsprüfung kann es erforderlich sein, dass wir Informationen zu Vorerkrankungen bei Ihrer vorherigen Krankenkasse erfragen oder Daten über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) erheben. Des Weiteren teilen uns Krankenhäuser sogenannte „medizinischen Begründungen“ mit, sodass wir die Leistungspflicht für den Krankenhausaufenthalt klären können.

Für den Fall, dass Sie versäumt haben uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen, erheben wir zum Zweck der Adressermittlung Daten bei folgenden Stellen: Einwohnermeldeamt, Bayrisches Behördeninformationssystem, Rentenversicherungsträger, Ausländerbehörde bzw. Ausländerzentralregister, Arbeitgeber, Bundeszentralregister, Gewerberegister und Registergerichte.

Für den Fall, dass Sie Ihre Beiträge, Zuzahlungen oder andere Forderungen nicht an uns entrichten, erheben wir im Rahmen des Forderungseinzugs bzw. bei der Vollstreckung die dafür erforderlichen Daten bei folgenden Stellen: Arbeitgeber, andere Leistungsträger nach dem SGB, Geldinstitute, Gewerbeämter, Ärztekammern, Hauptzollämter, Vollstreckungsportale, Insolvenzverwalter, Justizvollzugsanstalten, Gerichtsvollzieher oder Gerichte.

Sofern wir Erstattungs- oder Ersatzansprüche gegen einen Arbeitgeber, einen anderen Leistungsträger (z. B. die Rentenversicherung) oder sonstige Schadensersatzpflichtige geltend machen können, erfragen wir direkt bei diesen Stellen sowie - falls erforderlich - bei Ärzten, anderen Krankenkassen, Gerichten oder der Polizei die dafür notwendigen Angaben.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den speziellen Regelungen des Sozialdatenschutzes im Sozialgesetzbuch (SGB) X.

Die Mobil Krankenkasse nimmt Aufgaben der Krankenversicherung wahr, die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck werden Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1e DS-GVO verarbeitet. Da die Aufgaben einer Krankenkasse sehr vielfältig sind (z. B. Herstellung des Versicherungsverhältnisses, Prüfung von Leistungspflichten, Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte usw.), informieren wir Sie direkt bei der Erhebung der Daten, zu welchem Zweck wir die Daten verarbeiten. Diese Informationen finden Sie jeweils auf unseren Anträgen in den Datenschutzhinweisen. § 284 SGB V benennt alle Zwecke, zu denen es uns als Krankenkasse erlaubt ist, Daten zu verarbeiten.

In einigen Fällen erfolgt die Verarbeitung auch auf Basis Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DS-GVO). Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn Sie an einer „Besonderen Versorgung“ (§ 140a SGB V) teilnehmen.

Innerhalb der Mobil Krankenkasse erhalten nur die Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diesen für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können zu diesem Zweck Daten erhalten, wenn sie das Sozialgeheimnis wahren. Mit diesen Dienstleistern schließen wir Verträge gemäß Art. 28 DS-GVO i. V. m. § 80 SGB X. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen, Lettershops, Abrechnungsdienstleistungen, DMP-Datenstellen, Pflegeberatungen, Unterstützung und Beratung bei Wirtschaftlichkeitsanalysen, Unterstützungsdienstleistungen beim Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, Marketingdienstleistungen, Archivierungsdienstleistungen sowie Akten- und Datenvernichter.

Die Durchführung des U1- und U2-Verfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) haben wir der BKK Arbeiterversicherung des BKK Landesverbandes Mitte übertragen, diese erhält die dafür notwendigen Daten.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Dritte ist zunächst zu beachten, dass wir als Krankenkasse verpflichtet sind, das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu wahren. Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

  • andere Leistungsträger nach dem SGB (z. B. Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger sowie Träger der Sozialhilfe),

  • die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA),

  • der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung oder Gutachter,

  • die Finanzverwaltungen,

  • die Aufsichtsbehörden,

  • die Geldinstitute,

  • die Arbeitgeber, Zahlstellen und Wehrbereichsverwaltungen,

  • die Hochschulen bzw. Fachhochschulen sowie

  • die Stellen der Gerichtsbarkeit.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine weitere Speicherung erforderlich machen. Die Fristen für die Aufbewahrung von Unterlagen bei Krankenkassen richten sich in erster Linie nach den Vorgaben des § 304 SGB V und betragen zwischen vier bis zehn Jahre. Daten des Versichertenverzeichnisses werden bis zu 30 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses aufbewahrt.

Jede betroffene Person hat

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X,

  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X,

  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X und

  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X.

Das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84  SGB X besteht nur, wenn die Verarbeitung nicht auf einer Rechtsvorschrift beruht.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Für die Mobil Krankenkasse ist dies die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn, www.bfdi.bund.de).

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die Mobil Krankenkasse erbringt Sozialleistungen. In diesem Zusammenhang sind Sie verpflichtet, die dafür erforderlichen Daten bereitzustellen und uns über Änderungen zu informieren (§ 60 SGB I, § 206 SGB V, §§ 98-101 SGB X). Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, unsere gesetzlichen Aufgaben als Krankenkasse zu erfüllen.

Die Mobil Krankenkasse nutzt automatisierte Prozesse. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall gemäß Art. 22 DS-GVO kommen dabei jedoch nicht zum Einsatz.

Speicherung von Bewerberdaten

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Eingang der Bewerbungsunterlagen aus unseren Systemen löschen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten vermutlich nicht mehr zweckgebunden.

Verpflichtung zur Bereitstellung von Bewerberdaten

In Art. 6 Abs. 1f DS-GVO ist geregelt, dass wir Ihre Daten verarbeiten dürfen, wenn dies "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen."

Der Hauptgrund für die Verwendung Ihrer personenbezogenen Informationen besteht darin, Ihnen bei Ihrer Suche nach einer geeigneten Beschäftigung zu helfen. Je mehr Informationen uns über Sie, Ihre Fähigkeiten und Ihre Ziele vorliegen, desto besser können wir die Anforderungen der Stelle mit Ihrem Profil vergleichen und den Bewerbungsprozess optimieren.

Sie haben jedoch jederzeit das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns auf dieser Grundlage schriftlich zu widersprechen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz bei der Mobil Krankenkasse.

Datenschutz

Web-Analyse

Für weitere Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz steht Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte der Mobil Krankenkasse unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Datenschutz@mobil-krankenkasse.de

oder

Mobil Krankenkasse
Datenschutzbeauftragter
Burggrafstraße 1
29221 Celle
Telefon: 0800 255 0800
Telefax: 040 3002-914034

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
Mobil Krankenkasse
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