Elektronischer Medikationsplan und Notfalldaten

Ein Mann hält ein Blister mit Tabletten in der Hand.

Auf Ihrer eGK können Sie Ihre Notfalldaten und einen elektronischen Medikationsplan hinterlegen lassen. Hierfür benötigen Sie eine PIN für Ihre eGK.

Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP) und zu den Notfalldaten

Im eMP werden Ihre persönlichen Daten (wie Name, Adresse und Geburtsdatum), all Ihre Medikamente und die dazu wichtigen Informationen aufgelistet. Er ist eine weiterentwickelte Form des Medikationsplans in Papierform.

Genau wie der Medikationsplan in Papierform wird der eMP von Ihren behandelnden Ärzten erstellt.

elektrischer Medikationsplan leicht erklärt

In unserem Portal für digitale Gesundheitskompetenz wird Ihnen leicht und verständlich das wichtigste zum elektronischen Medikationsplan und weiteren digitalen Anwendungen auf Ihrer eGK erklärt.

Sie legen Ihre Gesundheitskarte in der Arztpraxis vor, diese wird in das Lesegerät der Praxis gesteckt. Durch Eingabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) geben Sie die Anwendung frei. Ihr Arzt kann nun die Informationen zu Ihrem eMP auf Ihrer eGK hinterlegen, die Daten ändern oder für Ihre Behandlung freigeben. Und zwar dann, wenn Sie neue oder geänderte Informationen speichern lassen möchten.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Psychotherapeuten können Ihren eMP lesen, wenn Sie durch Eingabe Ihrer PIN den Zugriff erlauben.

Durch Ihren eMP sind alle beteiligten Personen bestens informiert. Darüber hinaus können Ihre Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Psychotherapeuten sich auf diesem Weg indirekt austauschen. Wir nennen Ihnen gern zwei wichtige Beispiele:

  • Wenn Sie bei verschiedenen Ärzten in Behandlung sind, können diese Ihre Medikamente optimal aufeinander abstimmen.
  • Ihr eMP hilft Ihnen und dem Apotheker auch dann, wenn Sie rezeptfreie Medikamente kaufen. Der Apotheker sieht Ihre weiteren Medikamente ein und kann Ihnen wichtige Hinweise geben.

Die Daten Ihres eMP sind vor unbefugtem Zugriff mehrfach geschützt.

Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis Ihre Medikationsdaten einsehen, wenn Sie durch Eingabe Ihrer PIN die Daten freigeben. Diese Freigabe muss bei jeder Behandlung erfolgen. Möchten Sie die Funktion nicht nutzen, können Sie die PIN Funktion auch deaktivieren.

Notfalldaten sind wichtige Informationen, die z. B. Ärzten oder Krankenhäusern wichtige Hinweise für Ihre optimale Behandlung geben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Informationen zu Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen
  • Allergien
  • medizinische Hinweise, z. B. auf eine Schwangerschaft oder Implantate
  • Kontaktdaten von Angehörigen und Ihren behandelnden Ärzten
  • chronische Erkrankungen

Optional können Sie auch Angaben über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder auch eine Vorsorgevollmacht hinterlegen lassen.

Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sowie Zahnärzte können Ihre wichtigen Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern.

Wichtig: Auch hier gilt, dass nur Sie entscheiden, ob und welche Daten hinterlegt werden. Sie willigen immer mit Ihrer PIN ein.

Sprechen Sie Ihren Arzt an, wenn sich Ihre wichtigen persönlichen Informationen ändern: Er aktualisiert Ihre Notfalldaten. Natürlich können Ihre Notfalldaten, wenn Sie es wünschen, gelöscht werden.

Ihre Notfalldaten sind vor unbefugtem Zugriff mehrfach geschützt.

Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis Ihre Notfalldaten einsehen, wenn Sie durch Eingabe Ihrer PIN die Daten freigeben. Diese Freigabe muss bei jeder Behandlung erfolgen. Möchten Sie die Funktion nicht nutzen, können Sie die PIN Funktion auch deaktivieren.

Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Notfalldaten einsehen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme:

In Notfallsituationen dürfen Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) auch ohne Ihre Zustimmung die Notfalldaten lesen. Dies gilt für:

  • die Erstversorgung durch Notarzt oder Rettungsdienst
  • in der Notaufnahme eines Krankenhauses
  • beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst, in der Notarztpraxis oder in der ambulanten Notfallversorgung

Ihr eMP und Ihre Notfalldaten sind nur auf Ihrer Gesundheitskarte und bei Ihren Ärzten gespeichert. Sofern Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, bekommen Sie von uns eine neue. Auf dieser Karte sind keine Daten hinterlegt. Ihre bisherige Karte wird automatisch gesperrt, so dass ein Zugriff auf die hinterlegten Daten nicht mehr möglich ist.

Ihren aktuellen eMP und Ihre aktuellen Notfalldaten können Sie dann bei Ihrem Arzt auf Ihrer neuen Gesundheitskarte speichern lassen.

Karte weg? Bestellen Sie hier eine neue

Senden Sie über unser Kontaktformular alle wichtigen Unterlagen und Anträge bequem zu uns. Alternativ nutzen Sie einfach unsere Service-App mit vielen nützlichen Anwendungen.

Gesetzliche Informationen nach § 358 Abs. 6 und 7 Sozialgesetzbuch V (Elektronische Notfalldaten und elektronischer Medikationsplan).

Was ist der elektronische Medikationsplan?

Wenn Sie es wünschen, können Sie in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, aber auch in der Apotheke Ihren Medikationsplan auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Der elektronische Medikationsplan hat den Vorteil, dass Ihren (Zahn-)Ärztinnen bzw. (Zahn)-Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln und der Apothekerin bzw. dem Apotheker bei der Einlösung Ihres Rezepts alle relevanten Angaben über die Medikamente, die Sie bereits einnehmen, vorliegen. Die Informationen über Ihre Medikation kann dann bei der Neuverordnung eines Arzneimittels oder beim Kauf eines rezeptfreien Medikaments in der Apotheke berücksichtigt werden und dadurch die Einnahme von mehreren Arzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und Wechselwirkungen erkannt werden. Außerdem können Ärztinnen bzw. Ärzte aufgrund der Angaben in Ihrem Medikationsplan auch eventuelle Allergien und Wirkstoffunverträglichkeiten beim Verschreiben eines Medikaments mitbedenken. Sie persönlich unterstützt der Medikationsplan bei der richtigen Anwendung der Arzneimittel.

Der elektronische Medikationsplan enthält unter anderem die Informationen des bereits verfügbaren bundeseinheitlichen Medikationsplans, der in Papierform ausgegeben wird. Er listet alle Medikamente auf, die Sie aktuell anwenden oder angewendet haben. Zu den Inhalten des elektronischen Medikationsplans gehören im Einzelnen folgende Daten:

  • Ihre sogenannten Patientenstammdaten, dazu zählen Ihr Name und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre aktuelle Medikation, d. h.
    o die Ihnen verordneten Arzneimittel (inkl. Dosis, Einnahmezeitpunkt, Häufigkeit etc.)
    o die von Ihnen selbst erworbenen Arzneimittel
  • ggf. in der Vergangenheit von Ihnen eingenommene Arzneimittel    

Welche Rechte habe ich …

…hinsichtlich der Nutzung des elektronischen Medikationsplans?

Ob Sie den elektronischen Medikationsplan nutzen wollen, entscheiden nur Sie. Die Anwendung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und mit Ihrer Einwilligung legt etwa eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine Apothekerin bzw. ein Apotheker den elektronischen Medikationsplan für Sie an, speichert diesen auf der elektronischen Gesundheitskarte und übernimmt ihn in die eigene Patientendokumentation.

Wenn Sie mindestens drei Arzneimittel auf einem Kassenrezept für eine Anwendungsdauer von mindestens vier Wochen bekommen, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans.

…hinsichtlich der Löschung des elektronischen Medikationsplans?

Sollten Sie irgendwann Ihren elektronischen Medikationsplan nicht mehr nutzen wollen, haben Sie das Recht, ihn wieder vollständig löschen zu lassen. Dazu müssen Sie Ihre Einwilligung gegenüber einer zugriffsberechtigten Ärztin bzw. einem zugriffsberechtigten Arzt oder einer zugriffsberechtigten Apothekerin bzw. einem zugriffsberechtigen Apotheker widerrufen. Der Datensatz wird dann von der elektronischen Gesundheitskarte gelöscht.

Wie nutze ich den elektronischen Medikationsplan?

Sollten Sie Ihren Medikationsplan speichern lassen wollen, sprechen Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Arzt-, Zahnarztpraxis oder in der Apotheke das medizinische Personal darauf an. Nachdem Sie Ihren Wunsch geäußert und Ihre Einwilligung in die Speicherung des Medikationsplans mündlich gegenüber Ihrer (Zahn-)Ärztin bzw. Ihrem (Zahn-)Arzt oder der Apothekerin bzw. dem Apotheker erklärt haben, wird sie bzw. er Ihre Einwilligung dokumentieren. Nach Ihrer Einwilligung sollten Sie beim erstmaligen Anlegen des Medikationsplanes neben den Medikationsdaten auch Angaben zu Ihren Patientenstammdaten und zu Ihrem Gesundheitszustand machen, dazu zählen zum Beispiel Informationen wie eine bestehende Schwangerschaft, Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten.

Zur erstmaligen Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist grundsätzlich sowohl Ihre elektronische Gesundheitskarte als auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Für die weitere Nutzung können Sie die Notwendigkeit der PIN-Eingabe vor einem Zugriff deaktivieren.

In der Folge können Sie dann in einer zugriffsberechtigten Einrichtung, bspw. einer Praxis oder Apotheke, nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte sowie ggf. Eingabe Ihrer PIN Ihre Medikationsdaten einsehen und bei Bedarf aktualisieren lassen. Sobald alle Daten auf dem neuesten Stand sind, werden sie wieder auf Ihre Gesundheitskarte übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten. Zudem können Sie sich auf Wunsch Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.

Verlust der eGK

Sollten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verlieren, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Karte. Auf der neuen Karte ist der elektronische Medikationsplan nicht mehr enthalten. Sie können sich dann an die Arztpraxis oder Apotheke wenden, bei der Sie zuletzt die Daten haben aktualisiert lassen, und den Medikationsplan dort neu anlegen lassen.

Wer hat Zugriff auf meinen elektronischen Medikationsplan?

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wer auf Ihren elektronischen Medikationsplan unter welchen Voraussetzungen wie zugreifen darf. Dabei wird unterschieden, ob jemand Ihren elektronischen Medikationsplan nur lesen oder auch schreiben (inkl. aktualisieren) und löschen darf.

Sie gestatten den grundsätzlich berechtigten Personen den Zugriff auf Ihren Medikationsplan, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal stecken. Solange Sie die PIN-Funktion nicht deaktiviert haben, müssen Sie dann Ihre PIN eingeben. Das zugriffsberechtigte medizinische Personal kann dann auf Ihren Medikationsplan zugreifen und ihn bei Bedarf aktualisieren, wenn es sich mit einem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis authentifiziert hat. Sollten Sie sich für die Deaktivierung der PIN-Eingabe entscheiden, kann das zugriffsberechtigte Personal allein durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte auf Ihren Medikationsplan zugreifen. Beachtet werden sollte, dass eine deaktivierte PIN im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der eGK das Risiko der Einsicht in den Medikationsplan gegen Ihren Willen birgt.

Berufsgruppe Lesender Zugriff Schreibender Zugriff Löschender Zugriff
Ärztinnen/Ärzte x x x
Zahnärztinnen/Zahnärzte x x x
Apothekerinnen/Apotheker x x x

Psychotherapeutinnen/-therapeuten

x    

Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (Zahn-) Arztpraxen und Apotheken, z. B. Fachangestellte der Arztpraxis, und sich in Vorbereitung auf den Beruf befindliche angehende (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzte und angehende Apothekerinnen/Apotheker

x x x

Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Psychotherapeutinnen/-therapeuten und sich in Vorbereitung auf den Beruf befindliche angehende Psychotherapeutinnen/-therapeuten

x    

Personen, deren Zugriff im Rahmen der zu erledigenden Tätigkeiten nötig ist, unter Aufsicht von (Zahn-) Ärztinnen
und -Ärzten oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten

x    

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

x x x

Angehörige eines staatlich anerkannten Heilberufs

x    

Pflegehelferinnen/-helfer oder Pflegeassistentinnen/-assistenten, Krankenpflegegehilfinnen/-gehilfen, Altenpflegerinnen/-pfleger, Krankenpflegehelferinnen/-helfer

x    

Damit dürfen

  • Apotheker und Apothekerinnen,
  • zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehörende Personen im Rahmen ihrer zulässigen Tätigkeiten und unter Aufsicht,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Ihre Behandlung eingebunden sind

Daten des elektronischen Medikationsplans verarbeiten und somit auch anlegen, aktualisieren und löschen. Unter deren Aufsicht dürfen auch ihre festangestellten Mitarbeitenden und die sich in Vorbereitung auf den Beruf befindlichen angehenden (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzte und angehenden Apothekerinnen/Apotheker in diesem Sinne auf die Daten zugreifen.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Daten Ihres elektronischen Medikationsplans lediglich auslesen, speichern und verwenden. Möglich ist das auch Angehörigen eines Heilberufs wie etwa Pflegekräften und anderen Personen mit abgeschlossenen Assistenz- und Helferausbildungen im Rahmen Ihrer medizinischen oder pflegerischen Versorgung.

Wer auf welche Daten zugegriffen hat und von wem die zugreifende Person für den Zugriff autorisiert wurde, wird bei jedem Zugriff protokolliert. Sie können also die Zugriffe auf den Medikationsplan im Nachhinein jederzeit überprüfen.

 

Warum gibt es Notfalldaten?

Geraten Sie in eine medizinische Notsituation und werden z. B. nach einem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert, heißt es für den Arzt bzw. die Ärztin schnell zu handeln, denn unter Umständen zählt jede Minute. Dabei weiß er oder sie von Ihnen als Patientin bzw. Patient in der Regel sehr wenig – und Sie werden meist nicht alle Angaben über Ihren Gesundheitszustand parat haben oder in der Lage sein, darüber vollständig Auskunft zu geben. Für die Behandlung sind aber Informationen etwa über chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien ganz wesentlich, um eventuelle Komplikationen beispielweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten vermeiden zu können. Mit den Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat das medizinische Personal z. B. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Krankenhäusern dann im Fall der Fälle schnell einen Überblick über solche wichtigen Gesundheitsdaten.

Was genau sind Notfalldaten?

Die Notfalldaten beinhalten

  • chronische Erkrankungen und/oder wichtige frühere Operationen,
  • regelmäßig eingenommene Medikamente,
  • Allergien und Unverträglichkeiten,
  • wichtige medizinische Hinweise wie Schwangerschaften oder Implantate sowie
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden (Zahn-)Ärztinnen bzw. (Zahn-)Ärzten.

Welche weiteren Angaben können noch hinterlegt werden?

Ergänzend zu den eigentlichen Notfalldaten können Sie auch Informationen über den Aufbewahrungsort

  • Ihres Organspendeausweises,
  • Ihrer Patientenverfügung oder
  • Ihrer Vorsorgevollmacht

hinterlegen. So können Ärzte in bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen erfahren, ob eine solche Erklärung vorliegt und wo diese zu finden ist.

Welche Rechte habe ich …

… hinsichtlich der Erstellung der Notfalldaten?

Ob Sie Ihre Notfalldaten speichern lassen wollen oder nicht, entscheiden nur Sie. Die Anwendung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und mit Ihrer Einwilligung, die Sie mündlich gegenüber dem Arzt bzw. der Ärztin erklären, werden Notfalldaten erstellt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Notfalldaten durch Ärztinnen und Ärzte in Praxen oder Krankenhäusern, die an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Praxis oder das Krankenhaus über einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur verfügt und der dortige Konnektor, eine Art sicherer Router in die Telematikinfrastruktur, für die Notfalldaten-Anwendung durch ein Softwareupdate aktualisiert worden ist. Seit Mitte 2020 ist dies zunehmend der Fall.

… hinsichtlich der Löschung von Notfalldaten?

Sollten Sie irgendwann Ihre Notfalldaten nicht mehr nutzen wollen, haben Sie das Recht auf vollständige Löschung der Notfalldaten-Anwendung und der darin gespeicherten Daten. Dazu müssen Sie die Einwilligung gegenüber einem zugriffsberechtigten Arzt bzw. einer zugriffsberechtigten Ärztin oder einer zugriffsberechtigten Einrichtung widerrufen und dem Löschen zustimmen.

Wie können Notfalldaten für mich angelegt werden?

Sollten Sie Ihre Notfalldaten speichern lassen wollen, sprechen Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Arzt-, Zahnarztpraxis oder im Krankenhaus das medizinische Personal darauf an. Notfalldaten werden auf Ihren Wunsch von einer Ärztin bzw. einem Arzt auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben und dort gespeichert. Nachdem Sie Ihren Wunsch geäußert und Ihre Einwilligung in die Speicherung von Notfalldaten mündlich gegenüber Ihrer (Zahn-)Ärztin bzw. Ihrem (Zahn-)Arzt erklärt haben, wird sie bzw. er Ihre Einwilligung dokumentieren und mit Ihnen gemeinsam Punkt für Punkt alle relevanten Angaben durchgehen und diese als Notfalldaten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und in der Patientendokumentation der Praxis bzw. des Krankenhauses speichern. Sowohl für das erstmalige Anlegen der Notfalldaten als auch für späteres Lesen, Schreiben oder Löschen von Daten ist es erforderlich, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte vorliegt.

Wer hat Zugriff auf meine Notfalldaten?

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wer auf Ihre Notfalldaten unter welchen Voraussetzungen wie zugreifen darf. Dabei wird unterschieden, ob jemand Ihre Notfalldaten nur lesen oder auch schreiben (inkl. aktualisieren) und löschen darf.

Technisch realisiert werden die unterschiedlichen Zugriffsrechte durch elektronische Identifikationen in Form von elektronischen Heilberufsausweisen. Jede Berufsgruppe hat einen eigenen speziellen elektronischen Heilberufsausweis. Im Rahmen einer normalen medizinischen Behandlung müssen die zugriffsberechtigten Personen Ihre Einwilligung zum Lesen der Notfalldaten einholen.

In Notfallsituationen hingegen darf der Zugriff auf Ihre Notfalldaten auch ohne die Einwilligung erfolgen, z. B. wenn Sie bewusstlos oder nicht ansprechbar sind – anders würde ein Notfalldatensatz natürlich keinen Sinn ergeben. Dabei wird jeder Zugriff auf Ihre Notfalldaten protokolliert, so dass Sie im Nachhinein jederzeit überprüfen können, wer wann und wie auf Ihre Daten zugegriffen hat.

Berufsgruppe Lesender Zugriff Schreibender Zugriff Löschender Zugriff

Ärztinnen/Ärzte

x x x

Zahnärztinnen/Zahnärzte

x x x

Apothekerinnen/Apotheker

x    

Psychotherapeutinnen/

Psychotherapeuten

x x x

Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser medizinischen Berufsgruppen, z. B. Fachangestellte der Arztpraxis und sich in Vorbereitung auf den Beruf befindliche angehende (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzte und angehende Psychotherapeutinnen/-therapeuten

x x x

Personen, deren Zugriff im Rahmen der zu erledigenden Tätigkeiten nötig ist, unter Aufsicht von (Zahn-)Ärztinnen und -Ärzten oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten

x    

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

x    

Angehörige eines staatlich anerkannten Heilberufs

x    

Pflegehelferinnen/-helfer oder Pflegeassistentinnen/-assistenten, Krankenpflege-gehilfinnen/-hilfen, Altenpflegerinnen/-pfleger, Krankenpflegehelferinnen/-helfer

x    

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in Ihre Behandlung eingebunden sind, dürfen Ihre Notfalldaten verarbeiten und somit auch anlegen, aktualisieren und löschen. Unter deren Aufsicht dürfen auch ihre festangestellten Mitarbeitenden und die sich in Vorbereitung auf den Beruf befindlichen angehenden (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzte und angehenden Psychotherapeutinnen/-therapeuten in diesem Sinne auf Ihre Notfalldaten zugreifen.

Apothekerinnen und Apotheker dürfen Ihre Notfalldaten lediglich auslesen, speichern und verwenden. Gleiches gilt für zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehörende Personen im Rahmen ihrer zulässigen Tätigkeiten und unter Aufsicht. Das Auslesen, Speichern und Verwenden Ihrer Notfalldaten ist auch Angehörigen eines Heilberufs wie Pflegekräften und anderen Personen mit abgeschlossenen Assistenz- und Helferausbildungen im Rahmen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung der Versicherten möglich.

Zusätzlich können Sie Ihre Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte auch durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor nicht autorisierten Zugriffen schützen. Während dieser PIN-Schutz in regulären Behandlungssituationen gilt, können in Notfallsituationen die Notfalldaten weiterhin ohne PIN-Eingabe gelesen werden. Auch hier gilt aber, dass jeder Zugriff protokolliert wird.

Verlust der eGK

Sollten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verlieren, sind auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte, die Sie dann von Ihrer Krankenkasse bekommen, keine Notfalldaten mehr enthalten. In diesem Fall können Sie sie von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus, wo Ihre Notfalldaten zuletzt aktualisiert worden sind, wieder auf Ihrer neuen Karte speichern lassen.

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse