Weiterer Schritt zur Digitalisierung: Das E-Rezept

Keine Rezepte mehr verlieren? Keine Rezeptzettel mehr in der Handtasche zerknüllen? Das E-Rezept erleichtert Ihnen den Zugang zu Ihren Medikamenten und die E-Rezept-App kann Ihnen sogar den Weg zur Apotheke ersparen.

Am 01.01.2024 ist das E-Rezept gestartet: Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden als E-Rezept ausgestellt und das rosa Rezept (Muster 16) wird somit abgelöst. Alle (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn)-Ärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet..

Es gibt aber auch Ausnahmen:

  • Hausbesuche
  • Notfälle
  • Betäubungsmittel
  • Direktzuweisungen
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Wie funktioniert die E-Rezept-App?

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Wer auf das Altbewährte setzt, kann sich sein E-Rezept auch weiterhin in der Praxis ausdrucken lassen. Auf dem E-Rezept ist für jedes verordnete Medikament ein QR-Code, der in der Apotheke vorgezeigt und eingescannt werden kann.

  • Vertreter: Ein Vertreter Ihrer Wahl kann ebenfalls den Papierausdruck für Sie einlösen.
  • Folgerezepte: Folgerezepte im gleichen Quartal können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.

 

Das Rezept enthält:

  1. Ihre Daten sowie die Ihrer Arztpraxis
  2. Rezeptcodes mit Informationen zur Anwendung und Einnahme des Medikaments
  3. Sammelcode für bis zu drei Einzelverordnungen 

Die Apotheke kann mit diesen Informationen Ihre Rezeptdaten einfach und schnell auslesen und Sie mit Ihren Medikamenten versorgen.

E-Rezept in der Apotheke ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen:

  • die Karte in der Apotheke in das Terminal stecken
  • dem Apotheker sagen, welches offene E-Rezept eingelöst werden soll
  • Medikament mitnehmen

Gut zu wissen: 

  • keine PIN erforderlich
  • Das E-Rezept ist nicht auf der eGK gespeichert, sondern die eGK ist nur der Schlüssel zum E-Rezept Fachdienst.
  • ​Ihre eGK mit dem E-Rezept können Sie auch einem Vertreter Ihrer Wahl mitgegeben.
  • Folgerezepte im gleichen Quartal können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, E-Rezepte in der E-Rezept-App zu laden:

  1. QR-Code direkt im Smartphone einscannen und in der E-Rezept-App hochladen
  2. Anmeldung in der E-Rezept-App mit NFC-fähiger eGK und PIN und mit dem Smartphone die eGK auslesen
  3. Anmeldung über Ihre elektronische Patientenakte (ePA)

Wichtig:

Auch ein Vertreter Ihrer Wahl kann für Sie E-Rezepte einlösen, auch über die E-Rezept-App. Diese Person legt einfach ein weiteres Profil für Sie in der eigenen App an, um Ihre E-Rezepte digital zu empfangen und einzulösen zu können.

Folgerezepte im gleichen Quartal können ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.

Anmeldung über ePA

kurze und einfach Erklärung für die kartenlose Anmeldung über Ihre ePA

In der App sehen Sie auf einem Blick, welche Medikamente Ihnen verschrieben wurden und ob, bzw. wie lange die einzelnen Rezepte noch eingelöst werden können.

 

Ihre Vorteile vom E-Rezept in der App

  • alle Rezepte papierlos an einem Ort verwalten und einsehen
  • Folgerezepte im gleichen Quartal ohne Zusatzwege in der App erhalten und einlösen
  • Mehrfachverordnungen bei Dauermedikation erhalten (bis zu 4 identische Rezepte)
  • Rezept an Ihre Wunschapotheke senden und z. B. liefern lassen
  • passende Apotheke direkt in der App finden und Verfügbarkeit prüfen u. Medikamente reservieren lassen
  • Rezepte auch für Angehörige einlösen
  • Datensicherheit durch Verschlüsselung

Die E-Rezept-App

Die E-Rezept-App wurde von der gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) entwickelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der gematik GmbH.

Support-Hotline für die E-Rezept-App

Nutzen Sie bei Fragen rund um die App den Versicherten-Service der gematik GmbH (Zusammenarbeit mit der Telekom AG).

Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr unter: 0800 277 377 7

E-Rezept-App kostenlos herunterladen

Die E-Rezept-App erhalten Sie in den App Stores für iOS und Android.

Familien-Funktion in der E-Rezept-App

Legen Sie in der App auch Angehörige an:

  1. unter Ihrem Profil mit "+" ein neues Profil hinzufügen
  2. Angehörigen mit seiner NFC-fähigen eGK und PIN anmelden
  3. Verwaltung aller Profile in einer App

Funktionen in der E-Rezept-App

  • Speicherdauer der E-Rezepte nach dem Einlösen: 100 Tage
  • länger speichern: Kopie in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) ablegen
  • E-Rezepte in mehreren Apotheken einlösen durch verschiedene Rezeptcodes
  • jedes Rezept kann nur einmal eingelöst werden, ohne Rücknahme
  • Anzeige der Gültigkeitsdauer des Rezepts in der App

Weitere Informationen zum E-Rezept und der App finden Sie unten in unseren FAQ.

E-Rezept leicht erklärt

Informieren Sie sich zusätzlich auf unserem Informationsportal zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz über das E-Rezept. Hier finden Sie auch noch weitere digitale Gesundheitsservices leicht erklärt.

FAQ: Ihre Fragen zum E-Rezept

Die Bezeichnung E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept wird das bisher genutzte rosa Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ersetzen.

Ja. Seit Januar ist das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verbindlich. Das bisherige Papierrezept (Muster 16) wird künftig vollständig ersetzt und Sie können Rezepte nur noch mit den genannten drei Möglichkeiten (siehe Anfang der Seite) einlösen.

Nein, die Verpflichtung, die Anwendungen zum E-Rezept zu nutzen, sind für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Vorbereitungen, auch private Krankenversicherungen anzubinden, laufen bereits.

Ab 01.01.2024 sind alle (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn)-Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, ein E-Rezept auszustellen, wenn es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt.

Selbstverständlich kann das E-Rezept auch weiterhin in ausgedruckter Form ausgestellt werden.

Ja, ab dem 01.01.2024 sind alle (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn)-Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch auszustellen.

Sollte der Arzt sich nicht daran halten, hat das für Sie keine Auswirkungen.

Grundsätzlich sollten alle Vor-Ort-Apotheken sowie auch die Versandapotheken "E-Rezept-ready“ sein.

In der E-Rezept-App können Sie mit der Apothekensuche Ihre Wunsch-Apotheke finden.

  •  

Ja, wie bei dem Papierrezept gilt auch hier die freie Apothekenwahl.
Sie lösen das E-Rezept entweder mit dem QR-Code auf dem Papierrezept oder über die E-Rezept-App ein.

Nein, aktuell können noch keine E-Rezepte aus dem europäischen Ausland in Deutschland eingelöst werden.

Die E-Rezept-App bietet Ihnen folgende Suchfunktionen:

  • Namen der Apotheke.
  • Standort freigeben und Apotheken in der Nähe anzeigen lassen
  • zusätzliche Filterfunktionen:
    • Botendienst anfragen
    • Versandapotheke auswählen
    • barrierefrei
    • Beratung in unterschiedlichen Sprachen

Um ein E-Rezept auszustellen, benötigt der Arzt Ihre Krankenversichertennummer. Die ist Ihre eindeutige Identifikationsnummer. Wenn Sie also Ihre eGK nicht zur Hand haben, kann das E-Rezept als Papierausdruck ausgestellt werden.

Nein, Sie können Ihre persönlichen E-Rezepte auch über Ihren PC einsehen. Hierfür installieren Sie sich einfach die Desktop-Anwendung.

Ja, hier ändert sich nichts für Sie. Ihre Apotheke ist auch mit dem E-Rezept dazu verpflichtet, Ihnen ein mögliches Alternativpräparat auszuhändigen, wenn das auf Ihrem Rezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Therapie- und Verordnungshoheit liegt nach wie vor bei Ihrem behandelnden Arzt.

  • Ihre E-Rezepte werden von der Arztpraxis mehrfach verschlüsselt an einen zentralen Dienst im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) übertragen, von dem die Apotheke die Daten wiederum verschlüsselt abrufen kann.
  • In der Arztpraxis wird Ihr E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Diese entspricht der handschriftlichen Unterschrift, wie Sie es von Ihrem Papierrezept kennen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist somit praktisch fälschungssicher.
  • Die Apotheke prüft anhand der elektronischen Signatur, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.
  • Der Status Ihres E-Rezepts wird zentral gespeichert und kann somit nicht mehrfach eingelöst werden.
  • Der Zugriff auf Ihre Rezeptdaten wird drei Jahre lang gespeichert und ist für Sie immer über Ihre App einsehbar.

Perspektivisch betrachtet: Ja. Im ersten Schritt werden jedoch nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Das E-Rezept wird dann stufenweise auch für andere Therapieformen ausgebaut.​

Nein, man benötigt hier tatsächlich zwei verschiedene Apps. Während die ePA-App im Auftrag der Mobil Krankenkasse entwickelt wurde, hat der Gesetzgeber der gematik GmbH die Aufgabe übertragen, die E-Rezept-App als unabhängige Stelle zu entwickeln und für alle Krankenkasse einheitlich zu betreiben.

In der ePA-App können Sie nur Kopien Ihrer Rezepte ablegen, diese aber nicht einlösen.

Mehr Funktionen in der ePA

Die elektronische Patientenakte bietet Ihnen zusätzliche, nützliche Funktionen. Laden Sie sich die ePA-App doch gleich herunter.

Nein. Die bereits durchgeführte Identifikation innerhalb Ihrer ePA-App reicht aus, um auch die
E-Rezept-App der gematik GmbH nutzen zu können.

Nein. Sie müssen in der ePA-App lediglich den Identifikationsprozess durchgeführt haben. Eine aktive Nutzung der ePA-App ist nicht zwingend notwendig.

Anmeldung in der Patientenakte (ePA)

Schritt für Schritt mit unserer Anleitung zu Ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA).

Nachdem der Arzt das E-Rezept ausgestellt hat, muss er es auch noch signieren.Nur mit dieser Signatur ist das E-Rezept in der Apotheke einlösbar. Die Ärzte signieren die E-Rezepte aber leider manchmal erst später gesammelt und bei Ihrem Besuch in der Apotheke ist dann das Rezept noch nicht abrufbar.

Sprechen Sie Ihren Arzt bzw. die Praxis am besten direkt darauf an, dass Sie im Anschluss das Rezept einlösen wollen.

Im Zweifel kann die Apotheke auch Kontakt mit der Praxis aufnehmen und die Signatur veranlassen.

Für die Kommunikationen zwischen der ePA- und der E-Rezept-App, nutzen wir Ihre digitale Identität, welche während des Identifikationsprozesses bei der Aktivierung Ihrer ePA erstellt wurde. Dadurch ist in der E-Rezept-App keine weitere Identifikation notwendig.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ihre medizinischen Dokumente in einer elektronischen Akte. So haben sie Ihre Daten immer dabei und können sie mit Ihrem Arzt teilen.

Ja. Die Übermittlung Ihrer Identifikationsdaten aus Ihrer ePA-App an die E-Rezept-App der gematik GmbH ist sicher. Dies erfolgt alles innerhalb des digitalen Gesundheitsnetzwerks der gematik GmbH (Telematikinfrastruktur).

Wenn Sie noch keine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte besitzen, erhalten Sie grundsätzlich automatisch eine zugeschickt, sobald Sie eine neue Karte bei Ihrer Mobil Krankenkasse anfordern. Aufgrund der bundesweiten hohen Nachfrage, kann es aktuell jedoch zu Lieferengpässen kommen. Wir bitten daher um Verständnis, sollte eine kurzfristige Versorgung nicht möglich sein.​

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Jeder Versicherte benötigt und erhält eine elektronische Gesundheitskarte, um alle Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Für alle digitalen Anwendungen auf Ihrer eGK benötigen Sie eine PIN und einen PUK von uns. Sie identifizieren sich dazu einfach online oder bei uns vor Ort.

Ja, auch ohne NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und ohne PIN können Sie die E-Rezept-App nutzen, indem Sie die Rezeptcodes mit der Kamera Ihres Smartphones einlesen und abspeichern. So können Sie für sich selbst oder auch andere das E-Rezept mit der E-Rezept-App in der Apotheke einzulösen.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Jeder Versicherte benötigt und erhält eine elektronische Gesundheitskarte, um alle Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Nein, es fallen keine Nutzungskosten oder Lizenzgebühren für Sie an. Sowohl die E-Rezept-App als auch die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.​

Wenn Sie dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, können Sie sich bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal ausstellen lassen, die Sie nacheinander einlösen. Das jeweilige Rezept wird von Ihrem Arzt mit einer Gültigkeitsdauer versehen.

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E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie die bekannten Papierrezepte - sie können innerhalb von 28 Tage eingelöst werden. Als Selbstzahler können Sie das E-Rezept bis zu 3 Monate nach Ausstellung einlösen.
Alle E-Rezepte werden nach dem Einlösen noch 100 Tage lang gespeichert.

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Auf dem Papierausdruck sind alle Daten für Sie ersichtlich (Muster siehe oben). 
Zusätzlich können Sie die Rezeptdetails in der App (per Smartphone oder Desktop) einsehen.

Die gematik GmbH ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte und für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zuständig. Sie ist unter anderem auch der Anbieter der E-Rezept-App. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist mit 51% der Anteile Mehrheitsgesellschafter der gematik GmbH. Mehr Informationen finden Sie direkt bei der gematik.