GKV FAQ

Wir haben zwei Versorgungssysteme, die wir für die Gesundheitsversorgung nutzen können: die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Unser gesetzliches Gesundheitssystem funktioniert solidarisch. Das bedeutet, alle hier Versicherten zahlen jeden Monat von ihren individuellen Einnahmen den gleichen Prozentsatz (= Beitrag) direkt in den Gesundheitsfonds ein.

Der Gesundheitsfonds ist das „Sammelbecken“ für die Beiträge aller gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Auch die Beiträge, die dein Arbeitgeber für dich übernimmt, sowie ein Zuschuss des Bundes (aus Steuergeldern) fließen hier ein.

Die Krankenkassen geben nun beim Gesundheitsfonds verschiedene Daten zu ihren Versicherten an, z. B. wie viele bei ihnen versichert sind und welche Krankheitsstruktur vorliegt, also wie viele davon welche Vorerkrankungen haben und folglich mehr Zuwendungen benötigen.
Anhand dieser Angaben wird das Geld aus dem Gesundheitsfonds wieder zurückverteilt, sodass jede Krankenkasse die finanziellen Mittel zur Versorgung ihrer Versicherten hat. Das nennt sich Risikostrukturausgleich und ist das Solidaritätsprinzip, das uns als Sozialversicherung auszeichnet.

Nur so können Gesundheitsleistungen von allen in gleichem Umfang in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Beitragshöhe. Das schafft Gerechtigkeit und ist die Voraussetzung für ein gut funktionierendes Gesundheitssystem.

Wer gesetzlich versichert ist, geht durch keine Risikoprüfung und muss keine Auskunft über seine Vorerkrankungen, sein Geschlecht oder andere persönliche Faktoren geben – Diskriminierung und Vorurteile haben bei uns keine Chance.

Über den gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 % (Stand September 2021, allgemeiner Beitragssatz) hinaus erhebt jede Krankenkasse Zusatzbeiträge, wenn die zugewiesenen Beträge aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Sie werden vom Versicherten allein getragen und können individuell unterschiedlich hoch ausfallen, liegen im Schnitt aber bei 1,6 % (bei Ihrer Mobil Krankenkasse aktuell bei 1,49 %). Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes legt jede Krankenkasse selbst fest. Geprüft und genehmigt wird das von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.

Damit soll erreicht werden, dass Krankenkassen wirtschaftlich arbeiten, aber auch nicht den Beitrag aus Wettbewerbsgründen niedrig halten und dann in eine finanzielle Schieflage geraten.

Was viele Versicherte mitunter überrascht: Krankenkassen dürfen keine Gewinne erwirtschaften. Boni und Dividenden wie in der Privatwirtschaft gibt es nicht.

Sollten Einnahmen tatsächlich nicht verbraucht werden, müssen die Beiträge wieder abgesenkt werden. Damit das auch ordnungsgemäß passiert, gibt es extra für die gesetzlichen Kassen eine eigene Aufsichtsbehörde, für uns als Mobil Krankenkasse ist das das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Entscheidungen hierüber trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Krankenkassenvertretern und sogenannten Leistungserbringern wie zum Beispiel medizinischem Fachpersonal. Alle zusammen entscheiden darüber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistungen erbracht und damit von den Krankenkassen bezahlt werden.

Von den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird von allen Krankenkassen ein jährlich neu verhandelter Gesamtbetrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) abgeführt. Diese sind für die Verteilung des ärztlichen Honorars zuständig. Das medizinische Fachpersonal wird also nicht von der Krankenkasse direkt bezahlt, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilen die Honorare. Alle anderen Leistungserbringer (z. B. Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Praxen für Physiotherapie) rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.

Für jeden die passende Krankenversicherung

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