Vollgepackt mit Vorteilen: Ihre elektronische Patientenakte (ePA)
Bald ist es so weit: Die „ePA für alle“ wird eingeführt. Wir klären wichtige Fragen, damit Sie bestens über die Vorteile und Möglichkeiten der ePA informiert sind, wenn sie ab Januar 2025 automatisch für alle Versicherten kommt.
Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Die „ePA für alle“ wird für alle Versicherten eingeführt, die keinen Widerspruch eingelegt haben. In unserer vorletzten Ausgabe haben wir Sie bereits über die Vorteile der ePA informiert. In diesem Artikel möchten wir Sie über die ePA aufklären und Ihnen die Möglichkeiten anhand eines Praxisbeispiels näher vorstellen.
Was bringt mir die ePA?
Die ePA dient als zentraler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten. Sie entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Ärztinnen und Ärzte darauf Zugriff haben. Ihre Ärztinnen und Ärzte können durch die Einsicht in die Daten Doppeluntersuchungen vermeiden, Medikamente gezielt aufeinander abstimmen und Therapiemaßnahmen optimal mit bereits laufenden Behandlungen ergänzen. Die ePA fungiert somit als digitaler Kommunikator zwischen den behandelnden Leistungserbringenden.
Mit der ePA-App haben Sie immer und überall den vollen Überblick über Ihre Gesundheitsdaten.
Gut zu wissen: Auch ohne ePA-App behalten Sie die Entscheidungshoheit über Ihre ePA.
So funktioniert’s – ein Beispiel aus der Praxis mit der ePA
Sie fragen sich, wie die ePA in der Praxis funktioniert? Ganz einfach: Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät wird ein sogenannter Behandlungskontext hergestellt. Damit hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin direkten Zugriff auf Ihre ePA, sofern Sie dem nicht widersprochen haben.
Wie die ePA die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungserbringenden und Ihnen verbessern kann, haben wir in dieser Abbildung dargestellt:
Wie können Personen ohne Smartphone die ePA nutzen?
Für die Nutzung der ePA ist nicht zwingend ein Smartphone erforderlich. Sie können die ePA auch nutzen, wenn Sie kein Smartphone besitzen. Die medizinischen Dokumente etc. werden in Ihre ePA übertragen und können von Ärztinnen und Ärzten eingesehen werden. Sie selbst können dann nur nicht bequem von zu Hause aus auf Ihre ePA zugreifen.
Es gibt zudem die Möglichkeit, Ihre ePA in der ePA-App einer anderen Person (z. B. eines Familienmitglieds) zu hinterlegen. Die Identifizierung und Registrierung erfolgen dabei über das Smartphone dieser Person. Weitere Informationen zu Berechtigungen und Vertretungen finden Sie auf unserer Webseite.
Wichtig: Die ePA für alle ist freiwillig. Es besteht die Möglichkeit, der Erstellung einer ePA zu widersprechen. In diesem Fall wird keine ePA angelegt bzw. die vorhandene ePA unwiderruflich gelöscht. Der Widerspruch kann jederzeit zurückgezogen werden. Dies gilt auch für die elektronischen Abrechnungsdaten (eAD). Sie können den Widerspruch auf unserer Webseite einlegen.
Neugierig geworden?
Sie möchten die ePA-App direkt für einen optimalen Behandlungsprozess nutzen?
Schon jetzt können Sie die ePA-App über die gängigen App-Stores auf Ihr Smartphone laden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf unserer Webseite.
Alles, was neu und ungewohnt ist, wirft viele Fragen auf. Wir sind für Sie da, damit Sie die Vorteile Ihrer elektronischen Patientenakte individuell nutzen können. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Sie haben Fragen ? Wir haben die Antworten!
Wie behalte ich den Überblick, welches Dokument von welchem Arzt oder Vertreter hochgeladen, gelöscht oder geändert wurde?
Ihre berechtigte Ärztin oder Ihr berechtigter Arzt kann Dokumente in Ihrer ePA aktualisieren, einstellen und nach Rücksprache mit Ihnen löschen. Eine Übersicht über die Änderungen erhalten Sie direkt nach dem Einloggen in Ihre ePA. Außerdem können Sie alle Änderungen jederzeit direkt in der Übersicht Ihrer ePA unter „Aktivitäten“ nachvollziehen.
Kann ich Inhalte aus der ePA herunterladen/drucken?
Sie können die Dokumente Ihrer ePA jederzeit auf Ihr Smartphone herunterladen und von dort ausdrucken.
Kann ich einer Ärztin oder einem Arzt den Zugriff auf ein Dokument verweigern?
Sie können ein Dokument in der ePA verbergen. Das bedeutet, dass keiner Ihrer Leistungserbringenden dieses Dokument sehen kann. Es ist nicht möglich, ein Dokument für einzelne Leistungserbringende zu sperren.
Darf ich entscheiden, ob meine Orthopädin oder mein Orthopäde Zugriff auf meine ePA hat?
Entweder hat der oder die Leistungserbringende aufgrund des Behandlungskontextes Zugriff auf Ihre ePA oder Sie vergeben selbst Berechtigungen. Sie können jederzeit entscheiden, ob und wie lange Leistungserbringende Zugriff auf Ihre ePA haben. Wenn Sie die Zugriffsdauer nicht selbst anpassen, ist diese im Rahmen des Behandlungskontextes u. a. wie folgt geregelt:
- Ärztinnen und Ärzte: 90 Tage
- Hebammen: 90 Tage
- Apotheken: 3 Tage
- Notfallsanitäterinnen und -sanitäter: 3 Tage
Die Vergabe der Berechtigungen erfolgt direkt in der ePA-App oder über die Kartenterminals in den ärztlichen Praxen und Krankenhäusern.
Werden auch meine alten Arztbriefe, Untersuchungsergebnisse etc. automatisch in der ePA gespeichert?
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, z. B. alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der ärztlichen Praxen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Dokumente über die ePA-App in Ihre ePA hochzuladen.
Sie nutzen die ePA-App noch nicht? Dann haben Sie ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass wir Ihre Papierdokumente auf Wunsch für Sie digitalisieren. Dies ist zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente möglich. Unabhängig davon können Ärztinnen und Ärzte auch eigene Befunde aus früheren Behandlungen in die ePA einstellen, wenn dies für die Versorgung der Patientin oder des Patienten erforderlich ist.