Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönliches Gesundheitsarchiv im digitalen Format, das Ihre Gesundheitsdaten vereint und Ihnen ermöglicht, Ihre Patientenunterlagen jederzeit und überall zu verwalten und zu teilen. Ob Arztberichte, Laborergebnisse oder Impfpass – all Ihre Gesundheitsinformationen sind sicher an einem Ort gespeichert.
Aktuell müssen Sie die ePA noch selbst beantragen, ab 2025 wird für alle Versicherten in Deutschland dann automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt und bereitgestellt. So erhalten Ärztinnen und Ärzte einen noch schnelleren Überblick und Zugriff auf Gesundheitsdaten und können ihre Patientinnen und Patienten noch individueller und gezielter behandeln. Die Nutzung ist freiwillig und Sie entscheiden immer selbst, wer wie lange Zugriff auf Ihre ePA haben darf und welche Dokumente eingesehen werden dürfen. Die Datenhoheit bleibt also immer bei Ihnen.
Die ePA im Alltag – welche Vorteile hat sie?
- Die elektronische Patientenakte erleichtert Ihren Gesundheitsalltag erheblich.
- Sie ermöglicht den schnellen Zugriff auf Ihre medizinischen Informationen und erleichtert die Kommunikation mit den behandelnden Personen.
- Zunächst sind über die ePA Befunde, Arztberichte, Laborberichte oder Röntgenbilder verfügbar. Zukünftig können Sie zum Beispiel auch Impfausweise, Mutterpässe oder das Zahnarzt-Bonusheft über die ePA digital abbilden, die Sie sonst selbst aufbewahren müssen.
- Durch den besseren Informationsaustausch zwischen verschiedenen (Fach-)Ärztinnen und -Ärzten können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungen optimiert werden.
Ihre Daten sind sicher!
Die Sicherheit Ihrer Daten hat auch bei der „ePA für alle“ oberste Priorität. Verschlüsselungstechnologien und strenge Zugangskontrollen sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher aufbewahrt und nur von Berechtigten eingesehen werden können. Weder wir als Krankenkasse noch der Betreiber der ePA selbst haben Zugriff auf Ihre Gesundheitsinformationen.
Hinweis: Sie können auch jederzeit einen Widerspruch einlegen, wenn Sie keine ePA wollen. Zum 15.01.2025 wird dann für Sie keine Akte angelegt. Sollten Sie sich bereits für die elektronische Patientenakte registriert haben, müssen Sie nichts weiter tun. Selbstverständlich besteht auch hier jederzeit die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und Ihre ePA unwiderruflich löschen zu lassen. Dann haben auch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt keinen Zugriff mehr auf Ihre elektronische Patientenakte.
Mehr zur aktuellen ePA und die Änderungen ab 2025 finden Sie auf unserer Webseite zur ePA.