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Service 02/2021
Die Hand einer jungen Person hält die Hand einer alten Person, die in einem Krankenhausbett liegt

Patientenverfügung: So halten Sie rechtzeitig die eigenen Wünsche fest

Niemand denkt gern an den Tod – dennoch sollte man frühzeitig sicherstellen, dass im Notfall alle wichtigen Belange geregelt sind. Wir erläutern, was es mit Dokumenten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf sich hat.

Auf der Liste jener Dinge, die wir lieber vor uns herschieben, stehen Vorkehrungen für den eigenen Tod oder eine mögliche Pflegebedürftigkeit wohl ganz oben. Kein Wunder: Sich mit Themen wie dem Altern und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, ist alles andere als einfach. Gleichzeitig wissen wir, wie schnell und unerwartet es passieren kann, dass wir beispielsweise durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder unsere Angelegenheiten zu regeln. Um Angehörige im Falle eines Falles nicht zusätzlich zu belasten, aber auch im eigenen Interesse ist es deshalb ratsam, entsprechend vorzusorgen – unter anderem mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsvollmacht. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

Patientenverfügung: Vorsorge für den medizinischen Notfall

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, falls Sie nicht mehr selbst darüber entscheiden können. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren, auch wenn Sie zum betreffenden Zeitpunkt nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig sind. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt, kann aber auch eine weitere bevollmächtigte Person benennen, die Ihre Wünsche durchsetzen soll. Haben Sie keine Patientenverfügung und keinen Bevollmächtigten, muss ein vom Gericht bestellter Dritter, den Sie unter Umständen gar nicht kennen, die schwerwiegende Entscheidung über die medizinische Behandlung treffen.

Die Patientenverfügung muss immer schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Hinsichtlich der Inhalte und Formulierungen gibt es zwar keine genauen Vorgaben, es ist jedoch äußerst wichtig, sie so konkret wie möglich zu verfassen. Damit es einfacher ist, eine aussagekräftige Patientenverfügung zu erstellen, gibt es auf der Website des Bundesjustizministeriums Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als Formulierungshilfe zum Download.

Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigung einer Vertrauensperson

Anders als bei der Patientenverfügung, bei der es um die medizinische Behandlung geht, legen Sie mit einer Vorsorgevollmacht fest, wer Sie rechtlich vertreten soll, wenn es Ihnen persönlich nicht mehr möglich ist. Ohne ein solches Dokument haben selbst Ehepartner oder nahe Angehörige kein Recht, wichtige Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln. Stattdessen wird dann ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer mit den entsprechenden Entscheidungsbefugnissen betraut und vertritt offiziell Ihre Interessen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie also die Vertrauensperson selbst auswählen, die im Falle einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. Wichtig ist, dass Sie sicherstellen, dass diese Person auch bereit und in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

Das Bundesjustizministerium stellt Ihnen auf seiner Website ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit der Vollmacht vorzubeugen, können Sie das Dokument notariell beurkunden lassen.

Betreuungsverfügung: Festlegung einer rechtlichen Betreuung

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vorsorgevollmacht übertragen möchten, durchaus aber jemanden, dem Sie die Verwaltung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten unter Aufsicht des Betreuungsgerichts anvertrauen würden. Mit diesem Dokument legen Sie fest, wer im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, und können auch Personen ausschließen. Wichtig: Eine Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht und berechtigt nicht zum rechtsgültigen Handeln. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, sucht das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus.

Eine Musterverfügung zum Ausfüllen finden Sie ebenfalls auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Tipps zur Aufbewahrung von Patientenverfügung & Co.

Was nützt eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung, wenn sie im Bedarfsfall nicht gefunden wird? Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Dokumente jederzeit parat liegen:

  • Wählen Sie einen sicheren Ort für die Originaldokumente und stellen Sie sicher, dass Vertrauenspersonen diesen kennen und jederzeit die Möglichkeit haben ranzukommen.
  • Eine Kopie der Dokumente sollten Sie bei Ihrem Arzt und bei Ihren engsten Angehörigen hinterlegen.
  • Tragen Sie eine Notiz bei Ihren persönlichen Papieren, auf der Sie vermerken, welche Dokumente es gibt, wo das Original hinterlegt ist und wer gegebenenfalls Bevollmächtigter ist.
  • Gegen eine Gebühr können Sie Ihre Vorsorgevollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Gleiches gilt für Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, sofern diese kombiniert sind. Den Inhalt des Vorsorgeregisters können Betreuungsgerichte deutschlandweit rund um die Uhr einsehen. So können sie die Dokumente schnell und unkompliziert auffinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen aufnehmen.

Weitere Infos rund um die persönliche Vorsorge

Sie haben noch Fragen zur Patientenverfügung, zur Vorsorgevollmacht oder zur Betreuungsverfügung? Auf unserer Webseite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Formulare noch einmal zusammengestellt. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

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