Ambulante Pflege
Ambulante Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst selbstständig und gut versorgt in ihrem vertrauten Zuhause zu leben.
Inhaltsübersicht
Pflegegeld
Die Mobil Pflegekasse unterstützt Angehörige, Nachbarn oder Freunde, die einen Pflegebedürftigen betreuen, durch ein Pflegegeld.
Ob das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird, steht dem Pflegebedürftigen dabei frei. Grundsätzlich gilt: Pflegegeld, das an einen Familienangehörigen gezahlt wird, ist kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.
Die Mobil Pflegekasse zahlt hier:
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| 1 | 0 €* |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
*Personen mit Pflegegrad 1 bekommen zwar kein Pflegegeld, erhalten aber andere Leistungen.
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus überweisen. Spätestens zum 1. eines Monats steht die Leistung zur Verfügung.
Wenn neben Angehörigen oder Freunden auch von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Sozialstation betreut wird, kann jeweils anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen bezogen werden. Dies wird dann als sogenannte Kombinationsleistung bezeichnet.
Wichtig ist, dass die Qualität der häuslichen Pflege, die von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn geleistet wird, sichergestellt ist. Pflegebedürftige, die aus schließlich Pflegegeld beziehen, sind deshalb verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Beratung eines Vertragspflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Während einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird grundsätzlich die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege besteht Anspruch auf volles Pflegegeld.
Pflegesachleistung
Wenn die tägliche Pflege nicht durch freiwillige Helfer aus dem Familien- oder Bekanntenkreis geleistet werden kann oder diese entlastet werden sollen, können Sie Pflegesachleistungen beantragen. Damit ist der Einsatz von Fachpflegekräften gemeint, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der Pflegebedürftige erhält also kein Geld, sondern den Gegenwert in Form von professioneller Pflege. Die Einsätze können dabei flexibel und in unbegrenzter Anzahl nach den individuellen Bedürfnissen angefordert werden.
Die Mobil Pflegekasse übernimmt die notwendigen Kosten in folgender Höhe:
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| 1 | 131 €* |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Wenn ein Pflegegrad 1 festgestellt wird, kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € für Pflegesachleistungen genutzt werden.
Zu den Leistungen zählen im Detail:
- Körperbezogene Pflege wie Hilfe beim Duschen, An- und Ausziehen oder Unterstützung beim Essen
- Betreuung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit wie Spazierengehen, Spiele spielen, Zeitung lesen oder Arztbesuche
- Hilfe im Haushalt, beispielsweise beim Einkaufen, Kochen, Waschen oder bei der Reinigung der Wohnung.
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Können private Pflegepersonen aus beruflichen oder anderen Gründen nur einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ermöglicht es die Mobil Pflegekasse, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, hat er daneben einen Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag.
Je nachdem, in welchem Umfang Sie Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, wird die Höhe des Pflegegeldes anteilig berechnet.
Das bedeutet: Wenn Sie also weniger Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, steht Ihnen mehr Pflegegeld zu.
Beratungseinsätze: Verpflichtend bei Pflegegeld
Der Beratungseinsatz durch einen Vertragspflegedienst ist für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend. Er dient zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt und nachgewiesen werden. Fehlen diese Nachweise, kann das Pflegegeld gekürzt werden oder wegfallen.
Gut zu wissen: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung muss allerdings zu Hause erfolgen.
Wenn Sie einen Pflegegrad 1 haben oder Bezieher von Kombinations- oder Pflegesachleistungen sind, dürfen Sie ebenfalls halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Haben Sie einen Brief zur Erinnerung an den Beratungseinsatz erhalten?
- Sie haben bereits einen Termin gemacht? Dann reichen Sie den Nachweis über den Beratungsbesuch schnellstmöglich nach und senden das Formular an uns.
- Sie konnten den Beratungseinsatz aufgrund von Urlaub, Krankheit nicht durchgeführen? Bitte holen Sie den Beratungsbesuch schnellstmöglich nach und senden Sie uns den Nachweis zu.
- Ihr Pflegedienst hat den Termin abgesagt? Bitte vereinbaren Sie einen neuen Termin.
- Der Pflegedienst hat den Nachweis noch nicht an die Mobil Krankenkasse geschickt? Bitte erinnern Sie den Anbieter, das nachzuholen.
- Sie finden keinen Pflegedienst bzw. eine Beratungsstelle? Über unseren BKK PflegeFinder finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe.
Unsere Pflegeberatung
Ganz gleich, ob Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden: immer entsteht für das ganze soziale und familiäre Umfeld eine neue Situation, in der viele Fragen auftauchen.
Wie und wo stelle ich einen Pflegeantrag? Welche Leistungen und Hilfen gibt es? Wie kann alles optimal organisiert werden? In dieser schwierigen Situation hilft Ihnen und Ihrer Familie unser Expertenteam.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Organisation des Tagesablaufs, sichern passgenaue Hilfen und vermitteln Pflegedienste oder Pflegeheime. Die Pflegeberater erstellen mit Ihnen zusammen einen maßgeschneiderten Versorgungsplan und stehen bei der Umsetzung an Ihrer Seite - selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie möchten, kommen wir zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir für Ihre individuelle Situation die bestmögliche Lösung.
Rufen Sie uns an: 0800 255 0800 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über unsere Terminbuchung.
Entlastungsbetrag: Unterstützung der Pflege im Alltag
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die vielfach belastenden Situationen, manchmal sind Sie vielleicht sogar mit der Pflege überfordert. Die Mobil Pflegekasse unterstützt Sie mit Leistungen der Betreuung, der Entlastung bzw. der Unterstützung im Alltag.
Den sogenannten Entlastungsbetrag von 131,00 € im Monat können Sie individuell für diverse Leistungen einsetzen. Mit dem Entlastungsbetrag können Sie zum Beispiel die Restkosten aus der Tages-, Nacht- oder der Kurzzeitpflege begleichen und ihn außerdem für Betreuungsangebote durch Pflegedienste verwenden.
Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige
Die Nachbarschaftshilfe ist ein Einzelbetreuungsangebot für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörigen zur Bewältigung schwieriger häuslicher Situationen:
- Hauptanliegen der Nachbarschaftshilfe ist es, den Pflegebedürftigen neue soziale Kontakte zu erschließen und Angehörige dabei zu unterstützen, ihre eigenen sozialen Kontakte zu pflegen und Erholungsphasen zu ermöglichen.
- Die Nachbarschaftshilfe stellt somit eine Ergänzung zu Einrichtungen der ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen Hilfen dar.
Wer die Nachbarschaftshilfe erbringen darf und in welchem Umfang, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt:
Verhinderungspflege
Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen ist die sogenannte Verhinderungspflege vorgesehen.
Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass eine pflegebedürftige Person auch dann versorgt wird, wenn die private Pflegeperson eine Auszeit benötigt, krank ist oder in den Urlaub fährt. Die Pflege wird dann durch eine andere Person, zum Beispiel Angehörige, Freunde oder Nachbarn oder durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. Alternativ kann auch eine vollstationäre Einrichtung, wie etwa eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, die Ersatzpflege übernehmen.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag von 3.539,00 € pro Kalenderjahr übernommen. Dabei handelt es sich um den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden kann. Voraussetzung ist eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2.
Bei einer Ersatzpflege durch Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in einer häuslichen Umgebung leben, sind die Aufwendungen der Pflegekasse auf das 2-Fache des für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Pflegegeldes beschränkt.
Sie finden den Antrag zur Verhinderungspflege in unserem Online-Service-Portal (OSP) oder als hier als Download.
Gut zu wissen: Seit dem Jahr 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflege macht unter Umständen eine Veränderung des Wohnbereiches erforderlich. Die Mobil Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die Wohnungsanpassung. Auch bei Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden betreut zu werden, ist für viele Menschen wünschenswert. Nicht immer lassen die räumlichen Gegebenheiten dies jedoch zu.
Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen:
Der Zuschuss der Mobil Pflegekasse bei Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 beträgt pro Maßnahme maximal 4.180,00 €. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen Versicherte keinen Eigenanteil leisten.
Die Anpassung soll die Pflege insgesamt ermöglichen, erleichtern und dazu beitragen, dass die Betroffenen ein selbstständigeres Leben führen können. Beispiele hierfür sind Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer oder der Austausch einer Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche.
Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben und die Wohnumfeldverbesserung mehreren zugutekommt, kann der Zuschuss für jeden Pflegebedürftigen erbracht werden. Hier gilt ein maximaler Leistungsbetrag von 16.720,00 €
Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben und Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Angebote zur Unterstützung im Alltag oder Entlastungsbeträge beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Dieser beträgt 224,00 € und wird monatlich gewährt.
Bei ambulant betreuten Wohngruppen handelt es sich um Wohngemeinschaften von mindestens drei Pflegebedürftigen (mit mindestens Pflegegrad 1), die sich die pflegerische Versorgung organisieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Pflegekraft in der Wohngruppe tätig ist, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Eine ambulant betreute Wohngruppe darf aus maximal zwölf Personen bestehen.
Für die Gründung einer ambulanten Wohngruppe gibt es eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613,00 € pro Person. Der Gesamtbetrag für eine Wohngemeinschaft ist auf 10.452,00 € begrenzt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Gründung gestellt werden. Außerdem ist der Förderbetrag für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zu verwenden. Förderfähig sind beispielsweise:
- das Anbringen von Handläufen
- das Entfernen von Türschwellen
- Türvergrößerungen
Pflegehilfsmittel
Um die Pflege zu Hause zu erleichtern und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, übernimmt die Mobil Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5.
Für die Pflege im häuslichen Umfeld werden oftmals bestimmte Hilfsmittel benötigt, zum Beispiel ein Pflegebett, ein Rollstuhl oder Gehhilfen. Diese erleichtern beispielsweise die Körperpflege oder die Mobilität.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Handelt es sich um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, so können hierfür von der Mobil Pflegekasse monatlich bis zu 42,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Sie über zugelassene Vertragspartner, zum Beispiel Apotheken und Sanitätshäuser, beziehen. Alternativ können Sie die Produkte auch selbst in Drogeriemärkten kaufen und die Belege zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse einreichen.
Nicht zum Verbrauch bestimmte, meist technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, die vorrangig leihweise angeboten werden, sowie Hausnotrufanlagen.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind „digitale Helfer“, welche die individuelle Versorgung von Menschen verbessern sollen, die zu Hause gepflegt werden. Ziel der DiPAs ist es, Personen mit Pflegebedarf zu stärken, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten zu mindern oder dem Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Auch die Kommunikation mit pflegenden Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden und Pflegefachkräften soll durch die Nutzung der neuen digitalen Helfer ebenfalls verbessert werden.
Gut zu wissen: DiPAs können auf eigenen mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung genutzt werden. Sie werden über öffentlich zugängliche Netze, auf maschinell lesbaren Datenträgern oder über digitale Plattformen bereitgestellt.
Personen ab Pflegegrad 1 können digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen für monatlich insgesamt bis zu 70,00 € nutzen.
Wir übernehmen für unsere Versicherten die Kosten für DiPAs, die in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Pflegeanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurden. Das BfArM legt auch die Preise der DiPAs fest. An Kosten, die darüber hinausgehen, darf sich die Pflegekasse nicht beteiligen.
Soziale Absicherung für Pflegende
Wer einen oder mehrere Pflegebedürftige mit wenigstens Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche in der häuslichen Umgebung pflegt, erhält Beiträge zur Rentenversicherung und seit dem 01.01.2017 auch zur Arbeitslosenversicherung. Es werden dabei neben der körperlichen Pflege auch Betreuungszeiten sowie Zeiten der Haushaltsführung angerechnet.
Beiträge zur Rentenversicherung erhalten Sie sogar, wenn Sie noch einer Beschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden nachgehen. Die Höhe der Beiträge richten sich nach der Pflegeleistung und dem zugeordneten Pflegegrad. Man erhält zum Beispiel einen höheren Beitrag, wenn man die Pflege allein ohne Hinzuziehung eines Pflegedienstes sicherstellt.
Seit dem 01.01.2017 sichert die Mobil Pflegekasse Pflegende auch in der Arbeitslosenversicherung ab, soweit sie unmittelbar vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung waren bzw. eine Leistung wie Arbeitslosengeld I von der Arbeitsagentur für Arbeit erhalten haben.
Um eine Altersvorsorge für Pflegepersonen sicherzustellen, zahlen wir die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wir helfen bei der Suche nach Pflegeunterstützung – Der BKK PflegeFinder
Sie suchen nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Und wollen die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen?
In dem BKK PflegeFinder finden Sie Informationen, Kosten und Vertragspreise sowie Prüfberichte der einzelnen Einrichtungen.