Stationäre Pflege
Stationäre Pflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine umfassende Betreuung, Sicherheit und Unterstützung in einem professionellen Pflegeumfeld.
Inhaltsübersicht
Vollstationäre Pflege
Nicht immer ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen ganz oder teilweise zu Hause von einem Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn gepflegt werden.
Wenn eine vollstationäre Versorgung notwendig ist, unterstützen wir Sie mit pflegebedingten Aufwendungen, medizinischer Behandlungspflege und sozialer Betreuung durch das Heimpersonal. Die Kosten werden bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegrads übernommen. Ein eventueller Restbetrag muss von den Pflegebedürftigen selbst geleistet werden.
Vollstationäre Pflegeleistungen seit dem 1. Januar 2025:
| Pflegegrad | Maximale Leistungen pro Monat 2025 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 €* |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Zuschuss zum Eigenanteil in Pflegeeinrichtungen
Gut zu wissen: Die pflegebedingten Aufwendungen sind in den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 grundsätzlich gleich hoch.
Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zahlen wir einen weiteren Zuschuss für den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen.
Die Höhe dieses Zuschusses hängt davon ab, wie lange Sie bereits vollstationär gepflegt werden oder wurden. Je länger dieser Zeitraum ist, desto höher ist der Zuschuss.
| Dauer der vollstationären Pflege | Zuschuss |
|---|---|
|
bis einschließlich 12 Kalendermonate |
15 % |
|
mehr als 12 bis einschließlich 24 Kalendermonate |
30 % |
|
mehr als 24 bis einschließlich 36 Kalendermonate |
50 % |
|
mehr als 36 Kalendermonate |
75 % |
Wir zahlen unseren Zuschuss direkt an das Pflegeheim. Sie müssen sich um nichts kümmern. Das Pflegeheim stellt Ihnen den Restbetrag in Rechnung.
Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege
Wenn Sie als Pflegeperson die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen können, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Dies kann beispielsweise notwendig sein, um Sie als Pflegeperson zu entlasten oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig erheblich erhöht hat. So stellen wir eine stetige Betreuung sicher. Die teilstationäre Pflege ist zeitlich unbegrenzt. Sie beinhaltet außerdem die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.
Der Gesamtwert der von der Mobil Pflegekasse zu erbringenden Leistungen beträgt im Kalendermonat:
| Pflegegrad | Maximale Leistungen pro Monat 2025 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 €* |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
* Wenn ein Pflegegrad 1 festgestellt wird, kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € für die teilstationäre Pflege genutzt werden.
Die Tages- und Nachtpflege kann mit dem Pflegegeld bzw. den Sachleistungen ohne Anrechnung kombiniert werden.
Kurzzeitpflege
Wenn pflegebedürftige Personen nur für kurze Zeit auf stationäre Vollzeitpflege angewiesen sind, ist die Kurzzeitpflege eine gute Option.
Dabei ziehen sie vorübergehend in ein Pflegeheim, um dort rund um die Uhr betreut zu werden. Kurzzeitpflege kommt für Versicherte infrage, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht kräftig genug sind, um in ihrer Wohnung zu leben. Auch wenn Ihre Angehörigen vorübergehend mit der intensiven Pflege überfordert sind, können Sie sich für einige Wochen für die Kurzzeitpflege entscheiden.
Insgesamt acht Wochen im Jahr können unsere pflegebedürftigen Versicherten mit mindestens Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag von 3.539,00 € pro Kalenderjahr übernommen. Dabei handelt es sich um den gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden kann.
Sie finden die Anträge rund um die Pflege in unserem Online-Service-Portal (OSP) oder hier als Download.
Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir einen Teil der Kosten für Menschen mit Behinderungen, die in einer entsprechenden Einrichtung leben.
Voraussetzungen sind ein Pflegegrad 2 sowie die vorrangige Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einrichtung.
Dort wird beispielsweise die soziale Teilhabe ermöglicht oder die Integration ins Arbeitsleben unterstützt.
Unser monatlicher Zuschuss beträgt 15 % der vereinbarten Heimkosten, maximal jedoch 278,00 €.
Gut zu wissen: Für einen Aufenthalt am Wochenende bei der Familie oder Freunden oder für die Pflege zu Hause können wir außerdem anteilig Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (Betreuung durch einen Pflegedienst) bezahlen.
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen
Zusätzliche Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen werden von der Mobil Pflegekasse in besonderer Weise gefördert.
Die Pflegeheime organisieren für ihre Bewohner spezielle Angebote, die von besonders qualifizierten Betreuungskräften durchgeführt werden.
Mögliche Aktivitäten sind:
• Malen und Basteln
• Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeit
• Füttern und Pflegen von Haustieren
• Brett- und Kartenspiele
• Besuche von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten
• Musik hören, Musizieren und Singen
Die Kosten für diese Betreuungsangebote trägt die Mobil Pflegekasse. Erkundigen Sie sich, welche Angebote das Pflegeheim Ihrer Wahl bereithält.
Wir helfen bei der Suche nach Pflegeunterstützung – Der BKK PflegeFinder
Sie suchen nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Und wollen die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen?
In dem BKK PflegeFinder finden Sie Informationen, Kosten und Vertragspreise sowie Prüfberichte der einzelnen Einrichtungen.