Sie haben die Wahl bei der ePA

Mit der elektronische Patientenakte (epA) haben Sie einen digitalen und sicheren Speicher für Ihre medizinischen Dokumente.

Die Opt-out-Regelung sieht vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 für alle Versicherten automatisch angelegt wird. Sie haben aber das Recht, zu widersprechen. 

Logo der elektronischen Patientenakte der Mobil Krankenkasse.

Fakten zum Opt-Out in der ePA

Der Begriff Opt-Out bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Sie haben also die Möglichkeit, einer Anwendung (hier die ePA) zu widersprechen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Da die Nutzung der ePA, wie auch heute schon, freiwillig ist, können Sie über das Opt-Out-Verfahren widersprechen.

Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Zugang für Versicherte zur ePA soll somit vereinfacht werden. Aktuell müssen Sie sich noch aktiv eine ePA anlegen und sich dafür anmelden, zukünftig werden wir das für Sie übernehmen.

Nein. Aktuell müssen Sie noch aktiv selbst eine ePA anlegen und sich dafür anmelden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens: Digital-Gesetz) wird die automatische Bereitstellung einer ePA erst ab Januar 2025 starten. Wir legen dann keine ePA für Sie an, wenn Sie über das Opt-Out-Verfahren widersprechen.

Sollten Sie dann schon eine ePA haben, können Sie die Löschung jederzeit beauftragen.

Nein. Da das Gesetz dafür noch nicht in Kraft getreten ist, werden auch noch keine Patientenakten automatisch angelegt. Eine ePA legen Sie aktuell noch selbst an und können diese dann auch jederzeit wieder selbst löschen. Ein aktiver Widerspruch ist also nicht notwendig.

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Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse