Häufige Fragen und Antworten zur eGK

Die eGK ist Ihr Versicherungsnachweis. Mit der Gesundheitskarte können Sie deutschlandweit Leistungen in Anspruch nehmen. Auf der Rückseite Ihrer eGK finden Sie die Europäische Gesundheitskarte (European Health Insurance Card – EHIC), mit der Sie in den meisten europäischen Ländern ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können.

Jede(r) Versicherte erhält kostenfrei seine persönliche elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, erhalten eine eGK ohne Bild.

Die eGK ist in Verbindung mit der PIN Ihr Zugang zum Gesundheitsnetz der Telematikinfrastruktur (TI). Ihre Gesundheitsdaten sind durch die PIN geschützt. Ohne Ihre Erlaubnis kann niemand die vertraulichen Daten sehen. Bewahren Sie daher Ihre Gesundheitskarte und auch Ihre PIN sicher auf. Nur Sie sollten Ihre PIN kennen.

Sie finden folgende sichtbare Merkmale auf Ihrer eGK:

  • Ihren Namen, Ihren Vornamen und Ihr Geburtsdatum,
  • Ihre Krankenversichertennummer,
  • Ihr Lichtbild, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben oder
  • kein Lichtbild bei Kindern unter 15 Jahren und Versicherte, denen es nicht möglich ist, an der Erstellung eines Fotos mitzuwirken,
  • Name, Nummer und Logo der Mobil Krankenkasse - auf der Vorder- und Rückseite,
  • das Antennensymbol, für die NFC-fähige eGK (Bedeutung NFC: „Near Field Communication“ - kontaktlose Kommunikationstechnik),
  • Ihre CAN (Card Access Number), die Sie benötigen, wenn Sie die eGK kontaktlos nutzen möchten,
  • die Angabe der Kartengeneration (aktuell G2.1),
  • Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der eGK und,
  • ebenfalls auf der Rückseite, ein Feld für Ihre persönliche Unterschrift.

Folgende Merkmale sind auf Ihrer eGK gespeichert:

  • Ihr Name und Vorname, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geschlecht und Ihre Anschrift,
  • Ihre Krankenversichertennummer, Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherte(r) oder Rentner/in),
  • der Beginn Ihres Versicherungsschutzes,
  • das Kennzeichen für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben.

Die Kartengeneration G2.1 NFC hat einen Mikroprozessorchip, wodurch viele Anwendungen auch online durchgeführt werden.

  • Ihre Versichertendaten werden ganz einfach online aktualisiert.
  • Ihre Adressdaten können korrigiert werden, ohne Ihre Karte auszutauschen.
  • Ihr Versichertenstatus ist immer aktuell durch den Arzt einsehbar.

Die gematik GmbH hat zum 01.07.2017 den Startschuss für die erste Stufe des Online-Rollouts gegeben. Somit können sich bundesweit alle Praxen mit der erforderlichen Hardware (Kartenlesegeräte, VPN-Konnektor) ausstatten, um am Onlineverfahren teilzunehmen.

Seit dem 01.07.2019 nehmen fast alle Arztpraxen daran teil.

Welche Rolle spielt hierbei die gematik GmbH?

Die gematik GmbH, gegründet im Januar 2005, hat die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zur Aufgabe. Hierfür soll die gematik GmbH die übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik GmbH

Die neue eGK ist auf die vielen neuen digitalen Services und Produkte ausgelegt. Wenn Ihre neue Karte so aussieht, können Sie digitale Produkte und Services nutzen.

Bild der neuen eGK mit einer roten Kennzeichnung der Onlinefähigkeit auf der Karte.

Haben Sie Ihre eGK verloren oder wurde sie Ihnen gestohlen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir sorgen dafür, dass Ihre Karte gesperrt wird und veranlassen alle weiteren Schritte, damit Sie schnellstmöglich eine neue eGK bekommen.

Rufen Sie gleich an, um Ihre eGK zu sperren. Sie erreichen uns täglich rund um die Uhr.

 

Sperrhotline: 

0800 255 3002-815

Ach so geht das – die elektronische Gesundheitskarte kurz erklärt

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Was bedeutet NFC?

Die Abkürzung NFC "Near Field Communication" bedeutet die kontaktlose Nutzung von z. B. einem Smartphone und Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.

Noch Fragen zur eGK offen? Wir geben Ihnen Antworten.

Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten muss. Lediglich Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Versichertenkarte ohne Lichtbild.

Ihr Lichtbild

Sie haben bereits ein Lichtbild in digitaler Form? Dann laden Sie es ganz einfach hier hoch.

Sie können Ihre alte eGK vernichten, indem Sie den Chip zerschneiden. Damit stellen Sie sicher, dass keine Leistungen unrechtmäßig über diese eGK abgerechnet werden. Die eGK ist mit einem Mikroprozessor-Chip ausgestattet und unterliegt dem Elektrogesetz. Bitte entsorgen Sie Ihre Karte daher fachgerecht über den Elektroschrott.

Ihre alte eGK können Sie uns alternativ zurückschicken. Wir übernehmen die Vernichtung gemäß dem Elektrogesetz und nach den Vorgaben der Aktenvernichtung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bitte verwenden Sie nur noch die neue eGK – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK (EHIC) steht.

Unsere Postadresse: Mobil Krankenkasse, 20091 Hamburg

Vor Ablauf Ihrer bisherigen eGK werden Sie von uns automatisch mit einer neuen Karte versorgt. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Krankenkassen mit der Zustellung der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtet sind, ihren Versicherten Aufklärungsmaterialien zur Organ- und Gewebespende und einen Organspendeausweis zu übersenden (§ 2 Absatz 1a Satz 1 Transplantationsgesetz - TPG).

Weitere hilfreiche und nützliche Informationen finden Sie auf unserer Website rund um das Thema Organspende

Die eGK wird stetig weiterentwickelt. Gegenwärtig geben wir die modernsten Karten der zweiten Generation (G2.1 NFC) mit kontaktloser Kommunikationstechnik aus. Diese sind mit den aktuellsten Sicherheitsmerkmalen und Grundlagen für weitere digitale Anwendungen ausgestattet.

Ansicht der eGK der Mobil Krankenkasse mit einem Hinweisfeld auf die CAN.

Wenn Sie auf die Daten Ihrer eGK mit einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) „kontaktlos“ zugreifen möchten, benötigen Sie die sechsstellige CAN-Nummer (Card Access Number). Diese finden Sie auf der rechten oberen Vorderseite Ihrer eGK. Mit dieser Nummer kann ein verschlüsselter, sicherer Kanal zwischen Ihrer eGK und dem mobilen Endgerät aufgebaut und ein missbräuchlicher Zugriff Dritter verhindert werden.

Ansicht der eGK der Mobil Krankenkasse mit einem Hinweisfeld auf die CAN.

Mit der Anbindung der Arztpraxis an die TI kann die erste Online-Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), genutzt werden. Damit werden in Echtzeit Ihre Versichertenstammdaten geprüft und aktualisiert. Das sind u. a. Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Krankenversichertennummer, Ihr Versicherungsstatus als Mitglied, Rentner oder Familienangehöriger und Ihr Versicherungsbeginn.

Bitte verwenden Sie deshalb nur noch die neue eGK – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK (EHIC) steht.

Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) beinhaltet zwei Schritte: die Online-Prüfung Ihrer Versichertenstammdaten und die Aktualisierung. Diese Schritte passieren beim Einlesen der Karte.

Versichertenstammdaten sind u. a. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Dazu gehören die Krankenversichertennummer und der Versicherungsstatus als Mitglied, Rentner oder Familienangehöriger. Außerdem wird Ihr Versicherungsbeginn geprüft. Bei durchgängigen Versicherungszeiten wird der allererste Tag Ihrer Versicherung bei uns angegeben. Ansonsten der jeweils erste Tag der neuen Versicherungszeit.

Es werden die Informationen auf Ihrer eGK mit den Informationen abgeglichen, die bei uns hinterlegt sind. Dabei werden veraltete Daten überschrieben. Voraussetzung für diese Aktualisierung ist, dass Sie uns über Änderungen, z. B. über einen Umzug, informieren.

Weitere Informationen zum Versichertenstammdaten-Management finden Sie auf der Internetseite zum gematik Fachportal.

Mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten Sie in Verbindung mit Ihrer eGK einen Zugang zu digitalen Anwendungen und können damit an einer verbesserten medizinischen Versorgung teilnehmen. Durch die Weiterentwicklung der TI kann Ihre eGK - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit weiteren freiwilligen Leistungsmerkmalen ausgestattet werden:

  • Auf der eGK können wichtige Daten für den Notfall gespeichert werden. So weiß dann z. B. der Notarzt, ob und wenn ja, welche Medikamente eingenommen werden oder Unverträglichkeiten vorliegen. Dadurch können unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden.

  • Sie können beispielsweise auf der eGK Informationen zum Organ- oder Gewebespenderausweis oder zur Patientenverfügung hinterlegen.

  • Sollten Sie ins Krankenhaus müssen, können sich dank der eGK Ihr Hausarzt, das Krankenhaus und ggf. andere Leistungserbringer über den elektronischen Arztbrief schnell austauschen. So wissen alle Beteiligten, wie es Ihnen geht und was als nächstes zu tun ist.

  • Ihr Hausarzt kann sich sicher und schnell mit einem Fachkollegen über Sie und Ihren speziellen Fall beraten, damit Sie medizinisch bestmöglich betreut werden.

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse