Extra Geld für extra Leistungen

Mit Ihrem Gesundheitsgeld können Sie Rechnungen von Osteopathie oder professioneller Zahnreinigung bei uns zur Erstattung einreichen

  • Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr
  • neu ab 2025: Zuschuss zu einem festsitzenden Retainer

Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten.

Ihr Extra Gesundheitsgeld beantragen

Einfach Rechnungen bzw. Verordnungen hochladen und das Formular ausfüllen, den Rest übernehmen wir.

So einfach geht´s

  1. Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf.
  2. Reichen Sie Ihre Rechnung einfach über unser Onlineformular bei uns ein.
  3. Wir übernehmen den Rest.
Zum Onlineformular

Für diese Leistungen gibt´s Geld zurück

Eine Zahnärztin berät eine Patientin im Behandlungszimmer.

Professionelle Zahnreinigung

Bis zu 120,00 Euro: Erstattung gilt für maximal 2 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung.

Reichen Sie einfach die Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis ein.

Eine Osteopathin behandelt eine liegende Patientin am Kopf.

Osteopathie

Bis zu 180,00 Euro: Erstattung gilt für maximal 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung.

Reichen Sie uns zur Erstattung bitte folgende Unterlagen ein:

  • ärztliche Verordnung der Behandlung
  • Rechnung Ihres Osteopathen

Frau zeigt lächelnd auf ihre blitzsauberen Zähne.

Retainer

Neu ab 01.01.2025:

Wir erstatten Ihnen bis zu 150,00 Euro für den Einsatz oder die Reparatur eines festsitzenden Retainers.

Wir benötigen lediglich die Rechnung Ihres Kieferorthopäden/Zahnarztes.

Hinweis: Rechnungen aus 2024

Haben Sie noch Rechnungen aus dem Jahr 2024? Diese können Sie für folgende Leistungen bis zum 31.03.2025 im Rahmen des Mein Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS einreichen:

  • Professionelle Zahnreinigung: bis zu 120,00 Euro, maximal 2 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung
  • Osteopathie: bis zu 180,00 Euro, maximal 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 Euro je Behandlung
  • Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: bis zu 100,00 Euro
  • Kinesiotaping: bis zu 40,00 Euro
  • Zytologischer Abstrich mittels PAP-Test: bis zu 40,00 Euro
  • Gesundheits-Check-Up für alle zwischen 18 und 35 Jahren: bis zu 40,00 Euro
Rechnungen aus 2024 einreichen

Alle Informationen im Detail

Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung und einem festsitzenden Retainern bei uns zur Erstattung einreichen.

Ihr Budget beträgt 200,00 Euro pro Kalenderjahr.

1. Professionelle Zahnreinigung

  • Die Erstattung gilt für 2 Behandlungen im Kalender bis zu 60,00 € je Behandlung.
  • Ihr Budget: 120,00 Euro

Für die Erstattung senden Sie uns bitte die Rechnung der Zahnarztpraxis zu

2. Osteopathie

  • Die Erstattung gilt für 3 Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 60,00 € je Behandlung.
  • Ihr Budget: 180,00 Euro

Voraussetzungen:

  • Ihr Arzt hat Ihnen eine osteopathische Behandlung verordnet.
  • Die Behandlung wird von einem ausgebildeten Osteopathen durchgeführt.

Für die Erstattung senden Sie uns bitte die ärztliche Verordnung der Behandlung und die Rechnung des Osteopathen zu.

3. Festsitzender Retainer

  • Die Erstattung gilt für die Anbringung oder Reparatur eines festsitzenden Retainers.
  • Ihr Budget: 150,00 Euro pro Jahr

Voraussetzungen:

  • Die kieferorthopädische Behandlung wurde vor Vollendung des 18.Lebensjahres begonnen und genehmigt.
  • Die Leistung wurde von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht.

Bitte reichen Sie uns für die Erstattung die Rechnung des behandelnden Kieferorthopäden ein.

Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Familienversicherte der Mobil Krankenkasse.

Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Sie können uns Ihre Nachweise gesammelt oder über das Jahr verteilt einreichen.

Wir prüfen, welche Leistungen Sie bereits eingelöst haben und erstatten Ihnen, was in Ihrem Extra-Gesundheitsgeld noch offen ist.

Der jeweilige Leistungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Kalenderjahres. Die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Ihr Extra Gesundheitsgeld beträgt je Kalenderjahr 200,00 Euro.

Um Ihnen Ihre entstandenen Kosten zu erstatten, benötigen wir folgende Nachweise:

Professionelle Zahnreinigung

  • Rechnung des Zahnarztes

Osteopathie

  • ärztliche Verordnung der Behandlung
  • Rechnung des Osteopathen

Festsitzender Retainer

  • Rechnung des behandelnden Kieferorthopäden

Eine parallele Teilnahme an unserem Bonusprogramm ist möglich.

Ja, unabhängig von Ihrem Versicherungsbeginn, können Sie ihr Extra-Gesundheitsgeld für den dann gültigen Leistungszeitraum für sich abrufen.

Nein. Es handelt sich hier immer um (anteilige) Zuschuss zu Leistungen, welche der Versicherte durch entsprechende Rechnungen nachweist. 

Insofern handelt es sich nicht um meldepflichtige Beitragserstattungen.

Ja, die Inanspruchnahme des Extra Gesundheitsgelds - 200PLUS während der Einschreibung in den Wahltarif cashback ist prämienschädlich.