
Extra Gesundheitsgeld 200Plus
Ab dem 01.01.2021 bieten wir Ihnen extra Geld für extra Leistungen. Lassen Sie sich bis zu 200,00 Euro pro Jahr für bestimmte Kosten rund um Ihre Gesundheit erstatten.
extra Geld für extra Leistungen
Mit Ihrem Extra-Gesundheitsgeld - 200PLUS können Sie Rechnungen von Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei uns zur Erstattung einreichen.
- Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%
- Ihr Budget: 200,00 Euro pro Jahr
Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten.
Für diese Leistungen gibt´s Geld zurück
So einfach geht´s
- Heben Sie Ihre Rechnungen zu den entsprechenden Leistungen auf.
- Reichen Sie Ihre Rechnung über unser Online Formular ein.
- Wir übernehmen den Rest
Alle Informationen im Detail
Wer kann vom Extra-Gesundheitsgeld profitieren?
Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Familienversicherte der Mobil Krankenkasse.
Wie oft ist eine Teilnahme möglich?
Eine mehrfache Teilnahme ist möglich. Sie können uns Ihre Nachweise gesammelt oder über das Jahr verteilt einreichen.
Wir prüfen, welche Leistungen Sie bereits eingelöst haben und erstatten Ihnen, was in Ihrem Extra-Gesundheitsgeld noch offen ist.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Der jeweilige Leistungszeitraum ist der 01.01.-31.12. eines Kalenderjahres. Die Beantragung Ihres Extra-Gesundheitsgeldes muss bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen.
Wie hoch ist mein Extra-Gesundheitsgeld?
Ihr Extra-Gesundheitsgeld beträgt je Kalenderjahr 200,00 Euro.
Welche Gesundheitskosten werden erstattet?
Folgende Leistungen können über das Extra-Gesundheitsgeld von uns erstattet werden:
- professionelle Zahnreinigung
- Osteopathie
- Kinesiotaping
- apothekenpflichtige Arzneimittel auf einem grünen Rezept verordnet
Wie weise ich die entstandenen Gesundheitskosten nach?
Um Ihnen ihre entstandenen Kosten zu erstatten, benötigen wir folgende Nachweise:
professionelle Zahnreinigung
- Rechnung des Zahnarztes
Osteopathie
- ärztliche Verordnung der Behandlung
- Rechnung des Osteopathen
Kinesiotaping
- Rechnung des Physiotherapeuten
Apothekenpflichtige Arzneimittel
- grünes Rezept
- Rechnung der Apotheke bzw. des Versandhandels
Ist eine parallele Teilnahme am Bonusprogramm möglich?
Eine parallele Teilnahme an unserem Bonusprogramm ist möglich.
Kann ich vom Extra-Gesundheitsgeld auch bei einem unterjährigen Beitritt porfitieren?
Ja, unabhängig von Ihrem Versicherungsbeginn, können Sie ihr Extra-Gesundheitsgeld für den dann gültigen Leistungszeitraum für sich abrufen.