Wie hoch ist der Zuschuss zur Osteopathie?

Osteopathie gehört zu den alternativen Behandlungsmethoden und wird auch als Manuelle Medizin bezeichnet. Bei der osteopathischen Behandlung wird ausschließlich mit den Händen und ohne den Einsatz von Medikamenten oder Apparaten gearbeitet. Dabei sollen durch den Einsatz der Hände Blockaden gelöst und die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden.

Diese Behandlungen gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Geld zurück:

Wir erstatten Ihnen über unser Extra Gesundheitsgeld einen Teil der Kosten. Lassen Sie sich die osteopathische Behandlung vom Arzt verordnen und reichen Sie uns nach der Behandlung die Rechnungen Ihres qualifizierten und ausgebildeten Behandlers ein.

Wir erstatten Ihnen bis zu 120,00 Euro bzw. ab 01.01.2024 bis zu 180,00 Euro.

Ab 01.01.2024:

  • Erstattung pro eingereichter Rechnung: 100%
  • max. 3 Behandlungen im Jahr à 60,00 Euro
  • Ihr Budget: 180,00 Euro pro Jahr

Bis 31.12.2023:

  • Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%
  • max. 3 Behandlung im Jahr à 40,00 Euro
  • Ihr Budget: 120,00 Euro pro Jahr

 

So einfach geht´s

  • Lassen Sie sich die osteopathische Behandlung vom Arzt verordnen.
  • Die osteopathische Behandlung wird von einem qualifizierten und ausgebildeten Behandler durchgeführt.
  • Qualifizierte Osteopathen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Osteokompass.
  • Senden Sie uns Ihre Rechnung inklusive ärztlicher Bescheinigung bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App.

Hier geht's zum Onlineformular.

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