Zusatzleistungen - sind diese wirklich notwendig?

Wenn Ihr Kind eine Zahnspange benötigt - egal ob fest oder lose -, dann können im Behandlungspaket Leistungen angeboten werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Kosten sind nicht in der Regelversorgung der Krankenkassen vorgesehen. Das bedeutet, Sie müssen für diese Kosten zusätzlich aufkommen.

Hier einige Beispiele:

  • Oberflächenversiegelung (Bracketumfeldversiegelung),
  • funktionsanalytische Maßnahmen zur Befunderhebung,
  • Keramikbrackets/Minibrackets/Speedbrackets,
  • elastische Bögen,
  • festsitzende Retainer,
  • professionelle Zahnreinigung (die Individualprophylaxe ist 2 x jährlich eine Kassenleistung),
  • zusätzliche diagnostische Unterlagen

Wichtig zu wissen: Auch mit den Vertragskassenleistungen kann ein hochwertiges Behandlungsergebnis erzielt werden.

 

Sie entscheiden, ob Sie diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Kassen- oder Zusatzleistung - Sie haben die Wahl

Behandlung:

Vertragskassenleistung, das können wir übernehmen:

Zusatzangebote, die privat zu zahlen sind:

Allgemein

Für die Regulierung von Kieferfehlstellungen gibt es viele unterschiedliche Behandlungsapparaturen als Grundversorgung.

Darüber hinaus stehen als Ergänzung Mehrleistungen zur Verfügung, die eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ergänzen können, dem Tragekomfort dienen oder kosmetisch-ästhetisch bedingt sind.

Modelle und Röntgenbilder

Modelle und Röntgenbilder sind bis zu dreimal abrechenbar (in Ausnahmefällen bis zu viermal).

Zusätzliche Modelle und Röntgenbilder über die vertragliche festgelegte Anzahl hinaus.

Herausnehmbare Zahnspangen

Einfache herausnehmbare Behandlungsapparatur

z. B. farbige Apparaturen, Motive oder Glitzereinlagen

Festsitzende Behandlungsapparaturen

Standartmethode: Edelstahlbrackets

Kunststoff-/Keramikbrackets, Speedbrackets oder Lingualbrackets

Bänder/ Bögen

Dauerelastische Drähte oder mit individualisierten Biegungen sowie Stahl-, Titan oder Chrom-Kobaltdrähte.

Thermoelastische Bögen/hochelastische Bögen. Auch dieser Draht ist stahlfarbend.

Retensionsgeräte zur Stabilisierung

Herausnehmbarer Retainer (beim Vorliegen einer KIG E 3/E 4 werden die Kosten für einen festsitzenden, geklebten Retainer im Unterkiefer-Frontzahnbereich von den Krankenkassen getragen).

Festsitzender Retainer im Ober- oder Unterkiefer, der hinter die Frontzähne geklebt wird. Das Tragen kann hier dann nicht vergessen werden.

Weitere mögliche Behandlungsgeräte

Headgear (Außenspange)

z. B. Nance- oder Pendulumapparatur

Weitere mögliche Behandlungsgeräte

Lingualbogen, Lipbumber

Mini-Implantate, Minischrauben. Diese werden in den Kiefer eingesetzt. Einzelne Zähne können schnell und präzise bewegt werden.

Weitere mögliche Behandlungsgeräte

Gesichtsmaske (Delaire)

Kopf-Kinn-Kappe oder ein Funktionsregler nach Fränkel

Prophylaxemaßnahmen

Bei Kindern vom 6. bis zum Ende des 18. Lebensjahres ist die Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr und die Zahnsteinentfernung einmal jährlich abrechenbar.

Bei unzureichender oder eingeschränkter Mundhygiene kann zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden.

Versiegelung von tiefen Fissuren auf den Zähnen.

Bei Kindern vom 6. bis zum Ende des 18. Lebensjahres ist die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne und die lokale Fluoridierung der Zähne bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr abrechenbar.

Eine Bracketumfeldversiegelung kann bei einer eingeschränkten oder unzureichender Mundhygiene sinnvoll sein.

Was bedeuten die Zusatzleistungen?

Fragen Sie einfach uns - wir beraten Sie gern.

E-Mail: kfo@mobil-krankenkasse.de

Oder per Telefon:

0800 255 3002-826

Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Die Behandlung und alle medizinisch notwendigen Maßnahmen übernehmen wir. Sie zahlen zu Beginn der Behandlung lediglich einen Eigenanteil von 20 %, diesen erstatten wir Ihnen aber nach einem erfolgreichen Abschluss. Die restlichen Kosten rechnen wir direkt mit Ihrem behandelnden Arzt ab.

Wichtig: Heben Sie alle Rechnungen bis zum Abschluss der Behandlung auf.

Inhalte und Voraussetzungen

Wann haben Sie einen Anspruch auf Leistungen und welche Leistungen sind vertraglich geregelt.

kind mit laecheln auf smartphone vor dem gesicht

Zusatzversicherung

Sichern Sie zusätzliche Kosten bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Zusatzversicherung ab.

Wer hat einen Anspruch?

Welches Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung?

Arzt steht mit einem Stethoskop um den Hals im Behandlungszimmer.

Kieferorthopäden in Ihrer Nähe