Zusatzleistungen bei einer Zahnspangenbehandlung
Kieferorthopäden bieten Ihnen zusätzlich zur regulären Kassenbehandlung Zusatzleistungen. Diese sind meist kosmetisch bedingt und bedeuten zusätzliche Kosten für Sie.
Inhaltsübersicht
Zusatzleistungen - sind diese wirklich notwendig?
Wenn Ihr Kind eine Zahnspange benötigt - egal ob fest oder lose -, dann können im Behandlungspaket Leistungen angeboten werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Kosten sind nicht in der Regelversorgung der Krankenkassen vorgesehen. Das bedeutet, Sie müssen für diese Kosten zusätzlich aufkommen.
Hier einige Beispiele:
- Oberflächenversiegelung (Bracketumfeldversiegelung)
- funktionsanalytische Maßnahmen zur Befunderhebung
- Keramikbrackets/Minibrackets/Speedbrackets
- elastische Bögen
- festsitzende Retainer
- professionelle Zahnreinigung (die Individualprophylaxe ist zweimal jährlich eine Kassenleistung)
- zusätzliche diagnostische Unterlagen
Wichtig zu wissen: Auch mit den Vertragskassenleistungen kann ein hochwertiges Behandlungsergebnis erzielt werden.
Sie entscheiden, ob Sie diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Kassen- oder Zusatzleistung - Sie haben die Wahl
Behandlung: |
Vertragskassenleistung, das können wir übernehmen: |
Zusatzangebote, die privat zu zahlen sind: |
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Allgemein |
Für die Regulierung von Kieferfehlstellungen gibt es viele unterschiedliche Behandlungsapparaturen als Grundversorgung. |
Darüber hinaus stehen als Ergänzung Mehrleistungen zur Verfügung, die eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ergänzen können, dem Tragekomfort dienen oder kosmetisch-ästhetisch bedingt sind. |
Modelle und Röntgenbilder |
Modelle und Röntgenbilder sind bis zu dreimal abrechenbar (in Ausnahmefällen bis zu viermal). |
Zusätzliche Modelle und Röntgenbilder über die vertragliche festgelegte Anzahl hinaus. |
Herausnehmbare Zahnspangen |
Einfache herausnehmbare Behandlungsapparatur |
z. B. farbige Apparaturen, Motive oder Glitzereinlagen |
Festsitzende Behandlungsapparaturen |
Standartmethode: Edelstahlbrackets |
Kunststoff-/Keramikbrackets, Speedbrackets oder Lingualbrackets |
Bänder/ Bögen |
Dauerelastische Drähte oder mit individualisierten Biegungen sowie Stahl-, Titan oder Chrom-Kobaltdrähte. |
Thermoelastische Bögen/hochelastische Bögen. Auch dieser Draht ist stahlfarbend. |
Retensionsgeräte zur Stabilisierung |
Herausnehmbarer Retainer (beim Vorliegen einer KIG E 3/E 4 werden die Kosten für einen festsitzenden, geklebten Retainer im Unterkiefer-Frontzahnbereich von den Krankenkassen getragen). |
Festsitzender Retainer im Ober- oder Unterkiefer, der hinter die Frontzähne geklebt wird. Das Tragen kann hier dann nicht vergessen werden. |
Weitere mögliche Behandlungsgeräte |
Headgear (Außenspange) |
z. B. Nance- oder Pendulumapparatur |
Weitere mögliche Behandlungsgeräte |
Lingualbogen, Lipbumber |
Mini-Implantate, Minischrauben. Diese werden in den Kiefer eingesetzt. Einzelne Zähne können schnell und präzise bewegt werden. |
Weitere mögliche Behandlungsgeräte |
Gesichtsmaske (Delaire) |
Kopf-Kinn-Kappe oder ein Funktionsregler nach Fränkel |
Prophylaxemaßnahmen |
Bei Kindern vom 6. bis zum Ende des 18. Lebensjahres ist die Individualprophylaxe einmal je Kalenderhalbjahr und die Zahnsteinentfernung einmal jährlich abrechenbar. |
Bei unzureichender oder eingeschränkter Mundhygiene kann zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. |
Versiegelung von tiefen Fissuren auf den Zähnen. |
Bei Kindern vom 6. bis zum Ende des 18. Lebensjahres ist die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne und die lokale Fluoridierung der Zähne bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr abrechenbar. |
Eine Bracketumfeldversiegelung kann bei einer eingeschränkten oder unzureichender Mundhygiene sinnvoll sein. |
Welche Kosten übernimmt die Kasse?
Die Behandlung und alle medizinisch notwendigen Maßnahmen übernehmen wir. Sie zahlen zu Beginn der Behandlung lediglich einen Eigenanteil von 20 %, diesen erstatten wir Ihnen aber nach einem erfolgreichen Abschluss. Die restlichen Kosten rechnen wir direkt mit Ihrem behandelnden Arzt ab.
Wichtig: Heben Sie alle Rechnungen bis zum Abschluss der Behandlung auf.
Mein Extra Gesundheitsgeld - 200PLUS: Festsitzender Retainer
Mit dem Extra Gesundheitsgeld - 200Plus möchten wir Sie und Ihre Gesundheit unterstützen: Wir beteiligen uns bei der Anbringung oder Reparatur eines festsitzenden Retainers.
Ein Retainer ist ein dünner Metalldraht, der zur Stabilisierung hinter den Zähnen angebracht wird. Der Vorteil des Retainers ist, dass er unsichtbar und fest auf die Zähne geklebt wird und rund um die Uhr seine Funktion erfüllt. Ein Retainer wird häufig nach einer kieferorthopädischen Behandlung eingesetzt, um die Zähne dauerhaft in ihrer neuen Position zu stabilisieren.
Wir erstatten 150,00 Euro pro Jahr für die Anbringung oder Reparatur eines festsitzenden Retainers.
Voraussetzungen:
- Die kieferorthopädische Behandlung wurde vor Vollendung des 18.Lebensjahres begonnen und genehmigt.
- Die Leistung wurde von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht.
Bitte reichen Sie uns für die Erstattung die Rechnung des behandelnden Kieferorthopäden ein.