Warum ist die Organspende so wichtig?

Mehr als 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf eine Organtransplantation, für viele bedeutet es die einzige Chance, zu überleben. Insgesamt waren es in Deutschland 933 Menschen, die ihre Organe im Jahre 2021 gespendet haben, um schwer kranken Menschen zu helfen.

Für viele Patienten auf der Warteliste hängt ihr Leben davon ab, ob jemand gefunden wird, dessen Organ ihnen übertragen werden kann.

Laut einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind rund 70 % aller Deutschen grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Tatsächlich spenden aber viel weniger und nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger besitzt einen Organspendeausweis. Die Erklärung zur Organspende basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit - niemand ist gezwungen, nach dem Tod als Organspender zur Verfügung zu stehen.

Organspende - Eine wichtige Entscheidung

Es macht keine Freude, sich mit dem Thema Krankheit und Tod auseinanderzusetzen - und deshalb auch keine, sich über das Thema Organspende Gedanken zu machen. Es gibt gute Gründe, es dennoch zu tun: Jeder kann jederzeit durch einen Unfall oder eine Krankheit selbst in die Situation geraten, auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen zu sein. Organspenden können Leben retten - das eigene, oder das von anderen. Viele Menschen sind deshalb damit einverstanden, ihre Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen. Andere wiederum haben ganz persönliche Gründe, aus denen sie eine Organspende für sich selbst ablehnen.

Die Entscheidung treffen ausschließlich Sie - und ganz unabhängig davon, ob Sie dafür oder dagegen sind: Wer Position bezieht, kann zudem auch die eigenen Angehörigen in einer ohnehin sehr schwierigen Situation entlasten: Indem Sie dokumentiert haben, was Sie für sich persönlich wünschen, haben Ihre Angehörigen die Sicherheit, in Ihrem Sinne zu entscheiden.

Leben retten, Angehörige entlasten - es gibt viele gute Gründe, über das Thema Organspende nachzudenken.

Organspende-Register jetzt online

Mit dem Start des Organspende-Registers am 18.03.2024 können Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende auch online festgehalten werden.

Sie können Ihre Erklärung entweder im Organspende-Register oder in Ihrer ePA abgeben.

Inhalte in der ePA

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Ihr persönliches Statement: Der Organ­spende­ausweis

In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organspender. Hat man noch keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese müssen versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen den Willen des Verstorbenen zu beachten.

Deswegen ist es wichtig, mit engen Freunden und Angehörigen über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Auf dieser Karte tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum Adresse) ein und dokumentieren im Anschluss Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende. Sie möchten Organe spenden? Vermerken Sie dies in Ihrem persönlichen Organspendeausweis. Oder möchten Sie keine Organe spenden? Auch dann ist Ihr Kreuz im Ausweis wichtig, um Ihre Angehörigen im Zweifelsfall zu entlasten. Ebenso können Sie aber auch vermerken, wenn Sie die Entscheidung bewusst auf jemand anderen übertragen wollen.

Tragen Sie Ihren Organspendeausweis am besten mit Ihren Personalpapieren bei sich. Falls Sie Ihren Entschluss rückgängig machen oder ändern möchten, vernichten Sie den Ausweis einfach und füllen einen neuen aus. 

 

Organspendeausweis

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Wir informieren, nur Sie entscheiden

Organspende - ja oder nein? Eine sehr persönliche Entscheidung. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir ausführliche Informationen rund um die Themen Organspende und Organspendeausweis zusammengestellt.

Fragen und Antworten zur Organspende

Geregelt werden diese Spenden im Transplantationsgesetz: Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben erfolgt mit der sogenannten erweiterten Zustimmungslösung. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben, dürfen die nächsten Angehörigen über die Organ- und Gewebespende entscheiden.

Doch bevor ein Mensch als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander seinen Hirntod feststellen. Dieser wird bestätigt, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann.

In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organspender.

Mit der Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz wird jeder Bürger in die Lage versetzt, sich regelmäßig und eigenverantwortlich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und die jeweilige Entscheidung auch zu dokumentieren. Diese Entscheidungslösung ist ein wichtiger Baustein, um die Bedeutung der Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen.

Ein weiteres wichtiges Element ist es, das Vertrauen der Menschen für die Organspende zu gewinnen. Dies gelingt nur mit Transparenz und klaren Regelungen. Die europäische Organtransplantationsrichtlinie, die mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes umgesetzt wird, ist hierfür eine gute Basis. Hiermit werden einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation in Europa hergestellt.

Zugleich wird es zukünftig in jedem Entnahmekrankenhaus einen Transplantationsbeauftragten geben und somit einen professionell Verantwortlichen für den Organspendeprozess vor Ort. Die Verantwortung der Entnahmekrankenhäuser und deren aktive Mitwirkungspflicht werden mit dieser Regelung deutlich unterstrichen.

Jeder Mensch kann Organe spenden. Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende.

Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist im Todesfall medizinisch zu beurteilen. Transplantate, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht übertragen.

Wichtig ist dabei nicht das kalendarische Alter des Spenders, sondern der Gesundheitszustand, das heißt das biologische Alter der Organe und Gewebe. Generell gilt: Je jünger die verstorbene Person ist, desto mehr Organe eignen sich zur Transplantation. Doch auch die funktionstüchtige Niere einer mit über 70 Jahren verstorbenen Person kann einem Menschen wieder ein fast normales Leben schenken. Einschränkungen gibt es bei der Haut sowie den Sehnen, Bändern und Faszien, deren Spende bis zum 75. bzw. 65. Lebensjahr möglich ist.

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere einer mit über 70 Jahren verstorbenen Person kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der verstorbenen Person ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. Selbst Patienten mit einer Krebserkrankung können als Organspender akzeptiert werden. Wichtig für die Akzeptanz der Organe ist die Kenntnis der genauen histologischen Diagnose sowie aller verfügbaren Details zu Therapie und Nachsorge. Nur so ist eine vertretbare Risiko-Nutzen-Abwägung im Sinne der Empfängersicherheit möglich.

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der verstorbenen Person ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. Selbst Patienten mit einer Krebserkrankung können als Organspender akzeptiert werden. Wichtig für die Akzeptanz der Organe ist die Kenntnis der genauen histologischen Diagnose sowie aller verfügbaren Details zu Therapie und Nachsorge. Nur so ist eine vertretbare Risiko-Nutzen-Abwägung im Sinne der Empfängersicherheit möglich. Sofern eine Krankheit bekannt ist, sollte diese auf dem Organspendeausweis im Feld „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ auch notiert werden.

Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des verstorbenen Menschen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Nein, bei der Organspende macht die Hautfarbe keinen Unterschied. Dennoch ist die Chance auf eine erfolgreiche Transplantation größer, je ähnlicher die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger sind. Bei Menschen aus dem gleichen ethnischen Umfeld ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ihre Gewebemerkmale besser zueinander passen.

Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Organ bekommt. Dazu gehören Blutgruppe, Alter, Gewicht und die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Die gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem Belgien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Slowenien angeschlossen sind, erleichtert es, die optimalen Empfänger zu ermitteln.

Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber über die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

Es gibt verschiedene Arten der Organ- und Gewebespende: Die postmortale Organspende, die postmortale Gewebespende und die Lebendspende.

Die postmortale Organ- und Gewebespende bezeichnet das Spenden von Organen und Geweben nach dem Tod. Kriterien dafür sind die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes und eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende durch den Spender oder die Angehörigen des verstorbenen Menschen.

Die Lebendspende bezeichnet die Übertragung eines Organs bzw. des Teils eines Organs von einer lebenden Person auf einen Empfänger. Es ist möglich, eine Niere, einen Teil der Leber sowie der Lungen, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse zu spenden. In Deutschland werden ausschließlich Nieren und Teile der Leber zur Lebendspende genutzt.

Nein, der Leichnam wird durch eine Organspende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper der oder des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärztinnen und Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.

Keine der größeren religiösen Gemeinschaften in Deutschland hat sich gegen die Organspende ausgesprochen. Wenn Sie Zweifel oder Bedenken haben, wenden Sie sich am besten direkt an einen Vertreter Ihrer Religion.

Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben im Jahre 1990 eine gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Seitdem haben in beiden Kirchen (parallel zu den Diskussionen um den Entwurf für ein Organtransplantationsgesetz) auf allen Ebenen Auseinandersetzungen über diese Thematik stattgefunden, besonders zur Frage des Todes. Eine abschließende Beantwortung der Frage ist bis heute nicht erreicht und augenblicklich auch nicht zu erwarten.

Dennoch haben beide Kirchen die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 begrüßt und nochmals betont, dass die Organ- und Gewebespende ein Akt der Nächstenliebe sein kann. In der gemeinsamen Erklärung von 1990 heißt es unter anderem:

„Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf. Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber den Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten. Nicht an der Unversehrtheit des Leichnams hängt die Erwartung der Auferstehung der Toten und des ewigen Lebens, sondern der Glaube vertraut darauf, dass der gnädige Gott aus dem Tod zum Leben auferweckt. Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten.“

Nein. Die Verteilung gespendeter Organe erfolgt nach festgelegten medizinischen Kriterien und völlig unabhängig davon, ob Sie selbst einer Organspende zugestimmt haben oder nicht. Auch Menschen, die ihre Organe nach ihrem Tod nicht spenden wollen, können also ein gespendetes Organ erhalten.

Fragen und Antworten zum Organspendeausweis

Bitte füllen Sie den Ihnen zugesandten Ausweis aus. Entweder tragen Sie ihn dann dauerhaft bei sich (bei Ihren Personalpapieren) oder Sie setzen eine Ihnen nahestehende Person darüber in Kenntnis, dass Sie Spender sind und wo der Ausweis hinterlegt ist. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Widersprechen Sie direkt auf dem Organspendeausweis oder informieren Sie Ihre Familie (und ggf. Freunde) über Ihren Entschluss. Diese müssen nämlich im Fall eines Hirntodes die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende übernehmen, wenn der verstorbene Mensch seinen Willen nicht zu Lebzeiten mitgeteilt hat.

Informieren Sie Ihre Familie (und ggf. Freunde) über Ihren Entschluss. Diese müssen nämlich im Fall eines Hirntodes die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende übernehmen, wenn der verstorbene Mensch seinen Willen nicht zu Lebzeiten mitgeteilt hat.

Oder Vermerken Sie einfach die Abgabe der Entscheidung auf dem Organspendeausweis. Dort kreuzen Sie das entsprechende Feld an und tragen die Daten der Person ein, die für Sie die Entscheidung treffen soll.

Ja, bitte informieren Sie Ihre Angehörigen.

Am besten tragen Sie ihn dauerhaft bei sich (bei Ihren Personalpapieren) oder Sie setzen eine Ihnen nahestehende Person darüber in Kenntnis, wo der Ausweis hinterlegt ist.

Es ist wichtig, mit engen Freunden und Angehörigen über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Wenn man im Organspendeausweis als Angehöriger zur Entscheidung angegeben wurde, wird man im Todesfall befragt. Man muss versuchen, in bestem Wissen den Willen der des verstorbenen Menschen zu beachten. Damit Sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende zu machen und darüber zu sprechen.

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der verstorbenen Person eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt. So ist auch nach einer ausgeheilten Krebserkrankung eine Organspende prinzipiell möglich.

Hat man noch keine Entscheidung getroffen bzw. trägt noch keinen Organspendeausweis bei sich, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese müssen versuchen, in bestem Wissen den Willen des verstorbenen Menschen zu beachten. Damit sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende zu machen und darüber zu sprechen.

Nein. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können die Patientenverfügung allerdings auch dazu nutzen, um ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Der Organspendeausweis regelt ausschließlich letzteres.

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Persönliche Beratung zum Thema Organspende

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Das kostenlose Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 erreichbar.

Eine ausführliche Darstellung von Pro- und Contra-Argumenten finden Sie auch online.

Pro- und Contra-Argumente